Negativerklärung Freistellungsauftrag

Hallo Experten,

ich ärgere mich über unsinnige Bürokratie. So auch über eine Negativerklärung zum Freistellungsauftrag, den ich unterzeichnen soll für ein Geschäftskonto meines Gatten.

Konsequenz meiner Nichtunterzeichnung könnte sein: Steuern auf Zinserträge würden womöglich nicht beim Finanzamt abgeführt!
Allerdings werden alle Zinsen (auch die privaten) im Rahmen der Einkommensteuererklärung regelmäßig mit dem Finanzamt abgerechnet.

Bitte erklärt mir die Sinnhaltigkeit solcher Erklärungen, damit ich das Teil guten Gewissens unterschreiben kann.

LG, Karin

hi,

ganz einfach, weil die guthaben auf dem gescäftskontokonto, wenn sie eurem privatvermögen zugerechnet werden, auch euren freistellungsauftrag belasten.
das wäre der fall, wenn dein mann keine kapitalgesellschaft hat, sondern beispielsweise eine einzelfirma.
folge: für gelder auf dem geschäftskonto, die möglicherweise euch noch nicht einmal gehören, müsst ihr trotzdem zast und soli zahlen, und eure eigenen sparguthaben können möglicherweise nicht mehr freigestellt werden, weil der fsa aufgebraucht ist.

grüße
uwe