Hallo Experten,
ich ärgere mich über unsinnige Bürokratie. So auch über eine Negativerklärung zum Freistellungsauftrag, den ich unterzeichnen soll für ein Geschäftskonto meines Gatten.
Konsequenz meiner Nichtunterzeichnung könnte sein: Steuern auf Zinserträge würden womöglich nicht beim Finanzamt abgeführt!
Allerdings werden alle Zinsen (auch die privaten) im Rahmen der Einkommensteuererklärung regelmäßig mit dem Finanzamt abgerechnet.
Bitte erklärt mir die Sinnhaltigkeit solcher Erklärungen, damit ich das Teil guten Gewissens unterschreiben kann.
LG, Karin