'negatives Einkommen' als Student

Hallo, habe vor kurzem einen Artikel gelesen und wüsste gerne, ob das stimmt bzw. ob es da etwas neues gibt. Hier ein Auszug:

Bisher konnten Studenten in ihrer Steuererklärung lediglich niedrige Pauschalbeträge geltend machen - und meist verdienten sie nicht genug um überhaupt Steuern zu zahlen. Nun winken Akademikern enorme Steuerersparnisse.
Künftig gelten dann z.b. Fahrtkosten, Kauf von fachbüchern, Computer und Studiengebühren als „vorweggenommene Werbungskosten“.
Studenten können die Ausgaben während des Studiums sammeln und nach dem Berufsstart von der Steuer absetzen bis die kompletten Kosten abgerechnet sind.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Betroffenen während der Hochschulzeit jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und dort ein negatives Einkommen als „vorweggenommene Werbungskosten“ nachweisen.

Der Artikel ist schon aus Zeiten Eichels. Es würde mich mal interessieren, wie die jetzige Situation aussieht und ob man wirklich jetzt schon immer eine Steuererklärung machen muss.

Hi !

ob das stimmt bzw. ob es da etwas neues gibt.

Die Rechtslage hat sich zwischenzeitlich komplett geändert. Die Aufwendungen für das Studium sind nicht mehr als „vorweggenommene Werbungskosten“ abziehbar.

Diese Aufwendungen können nur noch als „Sonderausgaben“ abgezogen werden. Einen „Verlustvortrag“ aus Sonderausgaben gibt es allerdings nicht.

Ob eine Pflicht oder ein Recht zur Abgabe einer Steuererklärung bestehen könnte, läßt sich aus den Angaben des Sachverhaltes nicht beurteilen.

BARUL76

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