Hm…
also rekapitulieren wir mal.
Es gibt die Gehaltsabrechnung 1/2007
Da hat er sein Gehalt bezogen. Und ihm wurde LSt erstattet, die in 2006 zuviel einbehalten wurde. D.h…es wird ihm soviel LSt zurückbezahlt, dass die richtige LSt-Belastung stehen bleibt…*theoretisch*…
Die Erstattung der LSt müßte m. E. selbst keine LSt auslösen; soweit erscheint das erst mal als richtig.
Stellt sich die Frage, ob wegen der LSt-Erstattung plötzlich keine lfd. LSt 2007 einzubehalten ist…da habe ich ein Problem mit.
Denn die Erstattung der LSt mindert doch seine steuerpflichtigen Bezüge nicht. M. E. müßte man die Erstattung der LSt als steuerfreien Bezug behandeln und im übrigen LSt von seinem lfd. Bezug einbehalten… das magst Du dann abrechnungstechnisch verrechnen
Die BMGL für die LSt 1/2007 wird doch nicht gemindert…er verliert doch kein Gehalt. Ich verstehe Deine Methode so, dass Du die BMGL so lange vermindert hast bist das System die passende LSt-Erstattung ausgeworfen hat…das halte ich für falsch
oder habe ich da was übersehen?
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