Negatives Steuerbrutto-LStBescheinigung

Hallo an Alle,

folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer erhält im Januar eine Gehaltsabrechnung. Durch diverse Korrekturen weißt die Abrechung korrekterweise ein negatives Steuerbrutto aus. Auch das Lohnkonto weißt den Betrag richtig aus.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung für den Januar (AN tritt zum 31.01.07 aus) steht dieses Steuerbrutto allerdings als positiver Betrag drin.

Ist das korrekt?
Gibt es in der Lohnsteuerbescheinigung keine negativen Beträge?

Er bekommt eine Gehaltsabrechnung monatlich und daneben noch monaltich eine „Lohnsteuerbescheinigung“?

Er hat ein negatives Bruttogehalt? D. h. der Bezug in einem Monat wird nicht negativ, weil ihm alle möglichen Abzüge abgezogen werden…sondern er hat ein negatives Bruttogehalt?

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Hallo,

Gibt es in der Lohnsteuerbescheinigung keine negativen
Beträge?

grr, machts uns doch den eSpeicher nicht auch noch mit sowas kaputt :wink:

Mal im Ernst: Wies zu einem negativen Bruttogehalt kommen kann, kann ich mir jetzt auch grade nicht wirklich denken. Da hätte ja dann der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber was zahlen müssen?

Gruß,
Markus

Er bekommt eine Gehaltsabrechnung monatlich und daneben noch
monaltich eine „Lohnsteuerbescheinigung“?

Er hat ein negatives Bruttogehalt? D. h. der Bezug in einem
Monat wird nicht negativ, weil ihm alle möglichen Abzüge
abgezogen werden…sondern er hat ein negatives Bruttogehalt?

Falsch ausgedrückt.
Er hat die Gehaltsabrechnung für Januar und die Lohnsteuerbescheinigung für 2007, die sich aber nur auf dem Monat Januar erstreckt, weil er ja im Januar ausgetreten ist.

Der AN bekommt ein Bruttogehalt. Daneben wurde aber noch der geldwerte Vorteil des Kfz für das Jahr 2006 abgerechnet. Da er für das Kfz zuviel versteuert hat, wird ihm das als Gutschrift oben ja gegengerechnet. Da diese Gutschrift höher ist als der Bruttolohn kommt es zu einem negativen Steuerbrutto, was in erster Linie dazu führt, dass keinerlei Steuern- und Sozialabgaben fällig sind.
Unten wird diese Gutschrift natürlich wieder abgezogen, so dass er sein Bruttolohn netto rausbekommt.

Hm…

also rekapitulieren wir mal.

Es gibt die Gehaltsabrechnung 1/2007

Da hat er sein Gehalt bezogen. Und ihm wurde LSt erstattet, die in 2006 zuviel einbehalten wurde. D.h…es wird ihm soviel LSt zurückbezahlt, dass die richtige LSt-Belastung stehen bleibt…*theoretisch*…

Die Erstattung der LSt müßte m. E. selbst keine LSt auslösen; soweit erscheint das erst mal als richtig.

Stellt sich die Frage, ob wegen der LSt-Erstattung plötzlich keine lfd. LSt 2007 einzubehalten ist…da habe ich ein Problem mit.

Denn die Erstattung der LSt mindert doch seine steuerpflichtigen Bezüge nicht. M. E. müßte man die Erstattung der LSt als steuerfreien Bezug behandeln und im übrigen LSt von seinem lfd. Bezug einbehalten… das magst Du dann abrechnungstechnisch verrechnen

Die BMGL für die LSt 1/2007 wird doch nicht gemindert…er verliert doch kein Gehalt. Ich verstehe Deine Methode so, dass Du die BMGL so lange vermindert hast bist das System die passende LSt-Erstattung ausgeworfen hat…das halte ich für falsch

oder habe ich da was übersehen?

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Hallo Zardoz,

die dargestellte Abrechnung ist schon zutreffend - es geht nicht um die willkürliche Verschiebung eines fiktiven Steuerbruttos, bis „das Passende rauskommt“, sondern um eine Verminderung des in den vorigen Perioden angesetzten Sachbezugswertes anlässlich Abrechnung des Fahrtenbuches.

Beispiel:

Dienst-PKW ab März 2006, Fahrtenbuch wird geführt. Ansatz des korrespondierenden geldwerten Vorteils mit plausibel geschätzten 500 € pro Monat > für März 2006 bis Dezember 2006 = 5.000 € steuerpflichtiger geldwerter Vorteil aus DienstPKW. Abrechnung des Fahrtenbuches im Januar 2007 bei Rückgabe des Dienstfahrzeuges (Ausscheiden des Arbeitnehmers) führt zu einem tatsächlich anzusetzenden geldwerten Vorteil für die Periode 3/2006 - 1/2007 von 1.200 € (z.B. wegen extrem niedriger tatsächlicher km-Kosten und sehr geringer privater Nutzung). Nun muss in 1/2007 der bisher angesetzte geldwerte Vorteil korrigiert werden: - 3,800 €. Laufendes Gehalt Januar 2007 z.B. 2.700 €. Summe des Steuerbruttos in 01/2007 = 2.700 € - 3.800 € = 1.100 € Rot.

Eine solche, an sich richtige Lohnsteuerbescheinigung täte ich nicht elektronisch übermitteln, sondern per Papier auf ein Formular „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ eintragen und zusammen mit einer Kopie der Januar-Abrechnung und einem Dreizeiler zur Erläuterung an das Wohnsitz-FA des Arbeitnehmers schicken. Die Leute werden mit dem Datensalat, den sie in so einem Fall aus der Münchner Datenbank bekommen, nicht glücklich. Der Fall ist zwar nicht ganz außergewöhnlich, aber ich denke, Coala (oder wie das Teil heißt) ist damit schlicht überfordert.

Schöne Grüße

MM

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Servus Markus,

Mal im Ernst: Wies zu einem negativen Bruttogehalt kommen
kann, kann ich mir jetzt auch grade nicht wirklich denken.

Die Entstehung habe ich an einem Beispiel in meiner Antwort an Zardoz gezeigt. Gemeinerweise ist das Zusammentreffen „Abrechnung Fahrtenbuch“ und „nur ein Monat im Kalenderjahr laufendes Gehalt“ bei Ausscheiden per 31. Januar gar nicht selten. Und wenn man so anständig wie die Posterin den vorläufigen Schätzwert für den Sachbezug in den vorangegangenen Monaten „nach der sicheren Seite“ angesetzt hat, kann auch ein dicker negativer Sachbezugswert rauskommen. Und wenn wir - an anderer Stelle grade diskutiert - noch eine Rückzahlung des 13ten vom Vorjahr in der Abrechnung haben, ist ein negatives Steuerbrutto in diesen Fällen leicht erreichbar.

Wenn ich das vor ein paar Jahren in ein Pflichtenheft hätte reinschreiben müssen, wäre es mir sicher auch nicht eingefallen, dass an dieser Stelle Platz (und Funktion) für ein negatives Vorzeichen sein muss…

Schöne Grüße

MM
in freudiger Erwartung eines gemeinsamen Ländererlasses zu dem Thema. Oder doch wenigstens einer Verfügung von der OFD Koblenz oder sowas…

Eine solche, an sich richtige Lohnsteuerbescheinigung täte ich
nicht elektronisch übermitteln, sondern per Papier auf ein
Formular „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ eintragen und
zusammen mit einer Kopie der Januar-Abrechnung und einem
Dreizeiler zur Erläuterung an das Wohnsitz-FA des
Arbeitnehmers schicken. Die Leute werden mit dem Datensalat,
den sie in so einem Fall aus der Münchner Datenbank bekommen,
nicht glücklich. Der Fall ist zwar nicht ganz außergewöhnlich,
aber ich denke, Coala (oder wie das Teil heißt) ist damit
schlicht überfordert.

Schöne Grüße

Danke Martin für die Auskunft.
Die Idee mit der Besonderen LStBescheinigung ist super. Das erklärt das Ganze dann wenigstens.

Und ja, dieses Teil heißt wirklich Coala. Da scheint der Erfinder ein Tierfreund gewesen zu sein.

MM

Hallo Martin,

deine Lösung halte ich auch für die beste.
In so einem Fall werden auch vom Finanazamt keine Probleme von wegen „Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung“ gemacht werden, weil auch die Kollegen (grade die) wissen, dass dieses elektronische Verfahren noch keineswegs perfekt ist.

LG,
Markus

Hallo Markus,

obwohl das jetzt ins off-topic ausfasert:

werden, weil auch die Kollegen (grade die) wissen, dass dieses
elektronische Verfahren noch keineswegs perfekt ist.

Ich halte die ganze Kiste, so wie sie bis jetzt implementiert ist, trotz aller Unzulänglichkeiten für eine gigantische Leistung „weg vom Papier“. Vom Fiskus ist viel zu wenig Reklame dafür gemacht worden, jedes privatwirtschaftliche Unternehmen würde bei einem solchen Meilenstein in Richtung „Abbau unproduktiver Tätigkeiten“ eine Pressemeldung nach der anderen rausklopfen.

Eine gigantische Leistung, einschließlich der etwas unglücklich konstruierten und damit nicht eindeutigen ETiN, die eh bloß ein Versuchsballon ist, von dem man keine Perfektion erwarten sollte.

Schöne Grüße

MM

oft
Hallo Martin,

ich geb dir ja recht, die Idee ist gut und es ist auch wirklich eine große Leistung, dass wir überhaupt schon so weit sind.
Wenn man aber seit 3 Wochen vergeblich versucht, die Lahmlegung 100er Finanzämter durch eSpeicher & Co. zu verhindern, mindert das einfach die Begeisterung :wink:)

LG,
Markus

Servus,

um

die Lahmlegung 100er Finanzämter

kümmern wir uns mit seltsamen Einsprüchen. Das ist lustiger und funktioniert auch. Außer, dem Vernehmen nach, in HH, wo es mit dem Personal so eng bestellt sein soll, dass so ziemlich allem stattgegeben wird, bloß damit es irgendwie weitergeht…

Vergangenen Sommer ist mir eher aus Versehen ein Zufallstreffer gelungen: Ich hab die Einnahmen eines Kneipiers, die der vom Automatenaufsteller für den Standplatz der Daddelkisten erhält, versuchsweise als USt-freie Erträge aus der Veranstaltung von Glückspielen erklärt. Das Ding ist seit immerhin sieben Monaten nicht veranlagt, wahrscheinlich hat der Sachgebietsleiter eine Azalee auf den Deckel gestellt oder einen wackligen Tisch damit stabilisiert; ich glaube, in Italien hätte der Kneipier für den Rest seines Lebens Ruhe.

Wieauchimmer - die nächste Katastrophe in Gestalt der einheitlichen lebenslänglichen Steuernummer ballt sich ja bereits am Horizont zusammen.

Guten Mut wünscht

MM

Servus,

Wieauchimmer - die nächste Katastrophe in Gestalt der
einheitlichen lebenslänglichen Steuernummer ballt sich ja
bereits am Horizont zusammen.

Stimmt, mein SL war heute vormittag da mit dem neuesten Termin: 01.01.2008 !!!
Aber die Finanzverwaltung hat noch Einspruchsmöglichkeiten. Hoffentlich macht sie Gebrauch davon, sonst haben wir das dreifache Chaos wie damals bei der Einführung des eSpeichers.

LG,
Markus