Nehme an ich bin Erbe, aber falls nicht

Guten Tag,
lt. Testament bin ich zusammen mit meiner Schwester Alleinerbe meines Vaters. Zwischen ihr und mir besteht Einigkeit.
Nun meine Frage:
Machen wir uns in irgendeinem Fall starfbar, wenn wir schon anfangen, das Haus leer zu räumen, da es, später sobald wie möglich verkauft werden soll, da wir uns den Unterhalt nicht leisten können.
Auf meine Nachfrage, heute beim Nachlassgerich, bekam ich die Antwort das wir auf einen Erbschein, 6-8 Wochen warten müssen.

Es geht hier nicht um den Verkauf des Hauses nur darum Ordnung zu schaffen, Besitztümer sind da nicht zu finden.

Was geschieht, wenn doch noch ein 2.tes Testament auftauchen würde.

Mit freundlichem Gruß

Dann gilt das natürlich wenn es neueren Datums ist und vom Inhalt etwas anderes bestimmt als im jetzigen Testament.
Aber strafbar macht man sich nicht.
Und man muss auch nicht warten bis man das Erbe untereinander aufteilt oder verwertet. Ist man sich unter den 2 Erben einig, dann ist das OK.
Wer sollte denn Einspruch erheben im Normalfall ?
Nur, man kann ja ein Haus nicht verkaufen bevor man im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, das dauert und setzt den Erbschein voraus.
Vorvertrag ja.

Die Zeitspanne bis man den Erbschein bekommt dient ja dazu, das weitere gesetzliche Erben sich melden ob sie z.B. ein abweichendes Testament in Händen haben oder sonst Erbansprüche anmelden wollen. Es werden ja vom Gericht alle diese Personen angeschrieben.

MfG
duck313

Dann habt ihr möglicherweise das „Haus aufräumen“ für die Katz gemacht.

Ich würde das trotzdem machen. Da wird es eher zu keinen Problemen kommen.