Guten Tag,
lt. Testament bin ich zusammen mit meiner Schwester Alleinerbe meines Vaters. Zwischen ihr und mir besteht Einigkeit.
Nun meine Frage:
Machen wir uns in irgendeinem Fall starfbar, wenn wir schon anfangen, das Haus leer zu räumen, da es, später sobald wie möglich verkauft werden soll, da wir uns den Unterhalt nicht leisten können.
Auf meine Nachfrage, heute beim Nachlassgerich, bekam ich die Antwort das wir auf einen Erbschein, 6-8 Wochen warten müssen.
Es geht hier nicht um den Verkauf des Hauses nur darum Ordnung zu schaffen, Besitztümer sind da nicht zu finden.
Was geschieht, wenn doch noch ein 2.tes Testament auftauchen würde.
Mit freundlichem Gruß