es gibt in „Fa. kommtmirkomischvor“ eine Telefonanlage mit der es möglich, ist eine Raumüberwachung herzustellen OHNE - klingelzeichen oder Displayfunktion-.
Diese von einem Mitarbeiter ,evtl. sogar von der GL geduldet, Räume
überwacht, in denen sich unterhalten wird - sich per Konferenzschaltung in Gespräche einklinkt usw.
Was könnten dort für Konsequenzen raus erwachsen ???
Für eure Interpretation bin ich dankbar
Wann wäre denn dann jemand gem. Gesetz dazu befugt?
(Bei Meuterei auf Bounty???!!)
Für beide ??? wenn mit Kenntniss AG wenn Ohne Kenntniss AG
AG und GL sind also getrennte Einheiten ?
Aber grundsätzlich ist eine Überwachung nur bei konkretem Verdacht legitim.
So gesehen kann ein auf ‚unsaubere‘ Art erbrachter Beweis vor Gericht nicht anerkannt werden. Aber vor Gericht und auf hoher See…
Ja aber solalala
Zu deutsch: der mischt sich -aus irgendwelchen Gründen- nicht ein.
Also es könnte ja sein das der AN sich diesen zugang ohne
Kenntniss der GL = AG verschafft hat. (Zweigstelle)
Ja wer hat sich denn nun Zugang verschafft? In deinem 1. posting kam das nicht so richtig raus und man konnte annehmen, dass es der AG war. Ansonsten siehe link zum StGb in menem anderen posting.
Solala soll heißen - das er sich evtl. nicht darantraut bzw.
sich daraushält.
Warum?
Mal bitte einfach den fiktiven Sachverhalt beschreiben und nicht nur Rückfragen beantworten.
es gibt in „Fa. kommtmirkomischvor“ eine Telefonanlage mit der
es möglich ist ,eine Raumüberwachung herzustellen
OHNE klingelzeichen oder Displayfunktion an dem Telefonapparat welches zur Raumüberwachung dient-. (Abhören einer Unterhaltung)
Diese Raumüberwachung wird evtl. von einem Mitarbeiter (Vorgesetzter - evtl. sogar von der GL geduldet)genutzt um in räume hineinzuhören in denen sich unterhalten wird - oder sich per Konferenzschaltung ohne die anderen zu informieren in Gespräche einklinkt usw.
Eventuell ist das ganze ohne Wissen des AG’s eingerichtet worden.
Was ist wenn das mit Wissen des AG’s geschehen ist ?
Wo ist die Grenze zwischen Unbefugt und befugt ?
Die Gesetzestexte reichen mir da nicht aus - ich weiss das es
eine strafbae Handlung ist - „wenn das an dritte weitergereicht wird“
Was könnten dort für Konsequenzen raus erwachsen ???
Für eure Interpretation bin ich dankbar
Wann wäre denn dann jemand gem. Gesetz dazu befugt?