Hallo,
Ist es theoeteisch denkbar die Kleinunternehmenregelung bezüglich der USt mehrfach in Anspruch zu nehmen ?
Das heißt ohne Umsatzsteuer für Unternehmen A bis zur Grenze und zuzüglich ebenso für Unternehmen B?
Oder würden alle Umsätze zusammengefasst?
Ich vermute mal es könnte eine Zusammenfassung geben.
Angenommen alle Umsätze würden zusammengefasst,
träte eine Veränderung ein, wenn es sich bei A + B nicht um Einzelunternehmen handeln würde sondern um Personen- oder Kapitalgesellschaften ?
Meine ich hätte dazu mal was gelesen - was geht und was nicht geht.
HAbe die Quelle aber aus den Augen verloren.
Danke im voraus für alle Antworten Klaus
Hallo…
der Unternehmer hat umsatzsteuerlich EIN Unternehmen. das wird also alles zusammengezählt und erst nun entweder Kleinunternehmer oder nicht.
PGs und KapG sind eigenständige Umsatzsteuersubjekte, also kann für jede Gesellschaft eigenständig entschieden werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mal wieder ein Thread a la „Bauerschläue“. Wie einfach, die Umsatzsteuer zu umgehen, der Unternehmer mit 100.000 € Umsatz im Jahr meldet einfach 5 x das gleiche Gewerbe an.
Super, ein Patent darauf!
.
mehrfacher Kleinunternehmer Umsatzsteuer
Hallo,
Mal wieder ein Thread a la „Bauerschläue“. Wie einfach, die
Umsatzsteuer zu umgehen, der Unternehmer mit 100.000 € Umsatz
im Jahr meldet einfach 5 x das gleiche Gewerbe an.
Alle unternehmerischen Aktivitäten eines Unternehmers werden doch zusammengerechnet. Also kein Steuersparmodell.
Aber wenn es Gründe gibt, eine weitere Firma mit anderer Personenzusammensetzung zu gründen, ist das kein § 42 AO.
Schöne Grüße
C.
Mal wieder ein Thread a la „Bauerschläue“…
Hi,
tja, nur dumm! Wenn man wirklich mehr als 17.500 Euro Umsatz machen wird, dann scheint es auch ein „Hauptberuf“ zu sein. In dem Fall sollte eigentlich im Regelfall der KU Status schon eh negativ ausfallen… Es beweist sich beim KU wie oft: Etwas nicht tun zu müssen (hier USt ausweisen und abführen) ist nicht immer das Beste, weil einem auch Vergünstigungen abhanden kommen (VoSt).
Naja… dafür gibt’s ja w-w-w
der showbee
Hallo,
Mal wieder ein Thread a la „Bauerschläue“. Wie einfach, die
Umsatzsteuer zu umgehen, der Unternehmer mit 100.000 € Umsatz
im Jahr meldet einfach 5 x das gleiche Gewerbe an.
Alle unternehmerischen Aktivitäten eines Unternehmers werden
doch zusammengerechnet. Also kein Steuersparmodell.
Hallo,
wie geht das mit der Zusammenrechnung der Umsätze, wenn zu den unternehmerischen Aktivitäten auch Anteile an GmbH’s und PersG gehören? Werden einfach die Umsätze genommen, die dem Geschäftsanteil entsprechen oder ist das für die Umsatzsteuer nicht erlaubt, weil es eine pauschale Methode ist.
Aber wenn es Gründe gibt, eine weitere Firma mit anderer
Personenzusammensetzung zu gründen, ist das kein § 42 AO.
war mir jetzt nicht sicher, ob damit die GmbH’s und PersG gemeint sind, deswegen die Nachfrage. Welche Gründe können hier genannt werden?
Gruß
Denis
wie geht das mit der Zusammenrechnung der Umsätze, wenn zu den
unternehmerischen Aktivitäten auch Anteile an GmbH’s und PersG
gehören?
Hi,
nein, die GmbH (erst recht) und auch die PersGes (anders als im EStRecht) sind nach § 2 UStG Unternehmer. Es erfolgt keine Zurechnung/Zuweisung an die dahinter stehenden Gesellschafter (wie im EStRecht). Insoweit kommt es auch nirgends im UStRecht zu einer Zusammenrechnung. Das würde nur mit der Keule § 42 AO gehen, dann müsste man aber den Gesellschaftern unterstellen, sie hätten keinerlei Interesse an der PersGes als ein extre USt-Unternehmen zu schaffen. Das wird wohl in der Praxis nicht möglich sein.
Bsp.
A = Einzelunternehmer
B = Einzelunternehmer
A & B GbR = Unternehmer
A & B oHG = Unternehmer
A & B GmbH = Unternehmer
A & B GmbH & Co. KG = Unternehmer
usw. usf.
Nur weil A & B Gesellschafter an irgendwelchen Gesellschaften sind, hat das keinerlei Auswirkungen auf ihre Einzelunternehmen.
Mfg vom
showbee
p.s. empfehle § 2 UStG im Kommentar Bunjes/Geist
Hallo,
wie geht das mit der Zusammenrechnung der Umsätze, wenn zu den
unternehmerischen Aktivitäten auch Anteile an GmbH’s und PersG
gehören? Werden einfach die Umsätze genommen, die dem
Geschäftsanteil entsprechen oder ist das für die Umsatzsteuer
nicht erlaubt, weil es eine pauschale Methode ist.
Unternehmer ist jeweils die gleiche Person oder Personengruppe, also jede GmbH ist ein Unternehmer, auch jede GdbR und jede OHG oder KG. Außerdem ist jede natürliche Person ein Unternehmer.
Wenn die Person A also einen Blumenladen, ein Friseurgeschäft und eine umsatzsteuerpflichtige Gebäudevermietung hat, werden alle Umsätze in einer Steuererklärung erfasst.
Ist die Person A verheiratet mit Person B und der Blumenladen wird von Person A geführt, das Friseurgeschäft von Person B und die Vermietung erfolgt durch die Ehegattengemeinschaft, da das Gebäude beiden gehört, so haben wir hier 3 Unternehmer: je Person A getrennt von Person B und getrennt von der Hausgemeinschaft A+B.
Gründet Herr A jetzt für ein Malergeschäft eine GmbH, betreibt als Einzelunternehmen seinen Blumenladen weiter, so haben wir hier 2 Unternehmer und nichts wird zusammengerechnet.
Aber wenn es Gründe gibt, eine weitere Firma mit anderer
Personenzusammensetzung zu gründen, ist das kein § 42 AO.
war mir jetzt nicht sicher, ob damit die GmbH’s und PersG
gemeint sind, deswegen die Nachfrage. Welche Gründe können
hier genannt werden?
Sehr verbreitet ist z.B. das bei Hausgemeinschaften: nachdem die umsatzsteuerpflichtige Vermietung von A+B gut läuft, kaufen sie ein weiteres Objekt, an dem auch noch der Nachbar C beteiligt ist. Dann ist das ein neuer Unternehmer der Hausgemeinschaft A+B+C. Sowas meinte ich.
Schöne Grüße
C.