Bedeutet die Formulierung „nein zu es gilt nicht für X“, daß es für X gilt, also einem „ja, es gilt für X“ entspricht oder bedeutet es, daß es nicht für X gilt, also einem „nein, es gilt nicht für X“.
Meiner Meinung nach ist der Knackpunkt das Wörtchen „zu“ und folglich handelt es sich hier um eine doppelte Verneinung, sprich Variante 1.
Allerdings bin ich mir da unsicher.
Dank euch für Antwort 
hi,
wie eine doppelte verneinung („nein“ zu „nicht“) zu interpretieren ist, hängt in der praxis von verschiedenen faktoren ab. intonation, mimik, gestik können bei der desambiguierung helfen. die strenge logische regel (non(non A)=A) ist im alltag nicht zuverlässig.
im zweifelsfalL (als sprechender) zusätzliche signale setzen oder (als hörender) nachfragen.
m.
Danke für deine Antwort, aber in diesem Fall handelt es sich um das geschriebene Wort, ich kann also nicht nachfragen wie es nun gemeint ist. Ist es tatsächlich so, daß „nein zu es gilt nicht für X“ reine Interpetationssache ist ob es „ja zu X“ oder „nein zu X“ bedeutet. (mir geht es um die wirkliche Bedeutung und nicht darum wie es interpretiert werden könnte - wenn es danach geht kann meiner Meinung nach fast jeder Satz auch als sein genaues Gegenteil interpretiert werden).
Moin, Felix,
die Formulierung
„nein zu es gilt nicht für X“
ist so nicht zu deuten. Geschrieben wäre sie falsch, zumindest unvollständig - als "Ich sage (oder sonst jemand sagt) nein zu ‚es gilt nicht für X‘ "
hieße sie, dass der Sprecher die Behauptung ‚es gilt nicht für X‘ bestreitet.
Gruß Ralf
Ich danke dir Ralph, ich denke das hilft mir schon weiter.
Hallo
Mir fällt es schwer, da was reinzuinterpretieren, was keine doppelte Verneinung wäre. Allerdings sollte man da ein paar mehr Satzzeichen drin haben.
Also „Nein zu: Es gilt nicht X“ oder „Nein zu ‚Es gilt nicht X‘“.
sigterm