Nenn- oder Betriebsstrom für Spannungsfall?

Hallo,

ich diskutiere gerade mit einem Kollegen darüber, ob bei einer Zuleitung für bekannte, fest angeschlossene Betriebsmittel (Außenleuchten) als Berechnungsgrundlage für den Spannungsfall der Betriebsstrom der Leuchten einzusetzen ist (keine 3A) oder der Nennstrom der vorgeschalteten Sicherung (würde wohl 10A werden).

(Ein LSS <10A ist keine Option, weil die Leuchten einen sehr hohen Einschaltstrom haben)

Habe gerade keinen Zugriff auf Normen, wer hilft mir?

Hallo!

In den Tabellen zu Querschnitt und Spannungsfall wird die mögliche max. Länge der Leitung immer auf den Sicherungswert (Bemessungsstrom) bezogen.

da käme dann bei 10 A/ 1,5 mm²/ 3% eine Länge von 57 m f. 3.phasig und die Hälfte bei 1-phasig heraus.

Aber ich stehe auf dem Standpunkt, der Spannungsfall ist eher unwichtig, er hat keine Auswirkung auf die elektrische Sicherheit.

Wichtig wäre, ob bei Bemessung nach tatsächlichem Strom und vermutlich sehr langer Strecke noch die Abschaltbedingungen eingehalten werden können.
Personenschutz wäre bei FI-Schalter immer gegeben und bei Kurzschluss muss man eben rechnen oder messen ob der „schnelle“ Abschaltstrom überhaupt noch fließen kann.

Übrigens, erhöhe Einschaltströme könnte man mit Typ „C“ oder „D“ begegnen, wenn man doch auf Nennstrom abstellen will.

MfG
duck313