Hallo,
ich diskutiere gerade mit einem Kollegen darüber, ob bei einer Zuleitung für bekannte, fest angeschlossene Betriebsmittel (Außenleuchten) als Berechnungsgrundlage für den Spannungsfall der Betriebsstrom der Leuchten einzusetzen ist (keine 3A) oder der Nennstrom der vorgeschalteten Sicherung (würde wohl 10A werden).
(Ein LSS <10A ist keine Option, weil die Leuchten einen sehr hohen Einschaltstrom haben)
Habe gerade keinen Zugriff auf Normen, wer hilft mir?