Hallo
ein AN aktuell in AU erfuhr, dass der AG ungehalten über die
ARt der Krankmeldung war, da der AN den Grund dafür nicht
nannte.
Meines Erachtens braucht der AN das auch nicht, oder ?
Nein. Was der AG zu wissen hat, steht in
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
Es soll nebenbei auch kranke AN geben, die mit der Erstattung eines medizinischen Bulletins in eigener Sache überfordert sind, so etwa Nichtmediziner.
Was denkt die fachkundige Gemeinde ?
Wenn der AG ob der gesetzlichen Regelung „ungehalten“ ist, kann er sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Das geht heutzutage sogar elektronisch.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID…
Ich wünsche ihm viel Spaß.
Gruß
smalbop