Nennung des AU-Grundes dem AG gegenüber?

Hallo zusammen,
ein AN aktuell in AU erfuhr, dass der AG ungehalten über die ARt der Krankmeldung war, da der AN den Grund dafür nicht nannte.

Meines Erachtens braucht der AN das auch nicht, oder ?
Sonst könnte der AN doch gleich die Durchschrift der AU-Bescheinigung mit den Krankheitsgründen mitgeben…
Was denkt die fachkundige Gemeinde ?

kind regards
makhl

Hallo

ein AN aktuell in AU erfuhr, dass der AG ungehalten über die
ARt der Krankmeldung war, da der AN den Grund dafür nicht
nannte.

Meines Erachtens braucht der AN das auch nicht, oder ?

Nein. Was der AG zu wissen hat, steht in
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Es soll nebenbei auch kranke AN geben, die mit der Erstattung eines medizinischen Bulletins in eigener Sache überfordert sind, so etwa Nichtmediziner.

Was denkt die fachkundige Gemeinde ?

Wenn der AG ob der gesetzlichen Regelung „ungehalten“ ist, kann er sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Das geht heutzutage sogar elektronisch.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID…

Ich wünsche ihm viel Spaß.

Gruß
smalbop

Danke !

Meiner Meinung nach wird es auch Ausnahmen geben…wenn jemand in einen Gesundheitsberuf tätig ist, oder in einer Küche…da könnte es relevante Info geben zur AU…ist aber wahrscheinlich dann auch genau geregelt