ich hoffe der Fall den ich mir ausgedacht habe, stellt nicht eine zu harte Nuss dar
Generell lässt sich meine Frage so formulieren:
Kann ein Inhaber einer Marke einem Webseitenbetreiber verbieten seinen Namen auf der Webseite zu verwenden?
Aber seht selbst was mir noch für Spezialfälle eingefallen sind:
Privatperson A betreibt eine Produkttestwebseite spezialisiert auf das Gebiet sogenannter Softairs, also Spielzeugwaffen (wie da die Rechtslage ist, ist klar, es geht hier um etwas anderes). Diese Spielzeuge sind zum großteil Nachahmungen real existierender Waffen. Es gibt Hersteller die Nachahmungen bauen ohne eine Lizenz zu haben solche Spielzeuge in Deutschland unter dem Originalnamen zu verkaufen deshalb bekommen die dann Produktnamen wo der Originalherstellername fehlt (dafür der rest der Originalbezeichnung, der recht lang sein kann) den nennen wir einfach mal Hersteller B. Dann gibt es noch Hersteller C der echte Waffen und Softairnachahmungen seiner eigenen Waffen baut. Dort ist die Lizenzfrage ja denkbar einfach und diese Softairs werden auch mit vollem Orginalnamen verkauft.
Jetzt kommt also endlich die Frage:
Wo kann Person A probleme bekommen mit seiner Webseite?
wenn sie schreibt das die Softair X eine Nachahmung/ein Nachbau des Herstellers B ist oder darstellen soll
wenn sie den vollen Produktnamen der Originalwaffe von Hersteller B nennt (egal in welchem Zusammenhang)
wenn sie den vollen Produktnamen der Waffe bzw. des Spielzeugs von Hersteller C nennt (in dem Fall sind ja beide Namen gleich)
wenn sie Fotos auf der Webseite veröffentlicht wo an einer Softair der Name von Hersteller B erkennbar ist
wenn sie Fotos auf der Webseite veröffentlicht wo an einer Softair der Name von Hersteller B unkenntlich gemacht wurde, aber der Rest der Originalwaffenbezeichnung (die ja auch so in deutschen Onlineshops zu finden ist) zu sehen ist
Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen.
Also jetzt habe ich ja erfahren das jede Produkttestpublikation jeden Namen eines Produktes gefahrlos verwenden darf.
Jetzt ist meine Frage aber etwas anders gelagert.
Die Produkte sind ja nicht vom Hersteller A, der seinen Namen markenrechtlich geschützt hat, sondern von Hersteller B, der die Produkte von Hersteller A in der Form so ähnlich wie möglich aussehen lässt (eine Waffe von Hersteller A hat eine andere abschußtechnik als das Spielzeug von Hersteller B, ansonsten aber exakt das gleiche) und da Hersteller B in China sitzt, schreibt er auch den kompletten Namen von Hersteller A auf sein Spielzeug.
So etwas ist in Deutschland anscheinend problematisch, weil den Spielzeugen wird immer mal wieder der geschützte Teil des Namens rausgebrannt, also unkenntlich gemacht. Es ist also zufall, ob man ein Spielzeug bekommt wo der Name von Hersteller A draufsteht oder nicht.
Jeder Deutsche Shop verkauft das Spielzeug auch nicht unter dem vollständigen Namen von Hersteller A, sondern versucht soviel wie möglich vom Namen übrig zu lassen, damit die Käufer überhaupt noch finden wonach sie suchen.
So ist also die Realität im Softairmarkt hier in Deutschland.
Wie weit gilt das jetzt also für eine Produkttestwebseite?
Müßte die sich auch dem unterwerfen, oder ist der Fall anders gelagert, weil die Webseite nicht direkt mit dem Verkauf der Spielzeuge Geld verdient? Darf auf der Webseite stehen „das Spielzeug X ist eine Nachahmung der Waffe Y von Hersteller A“?
Das ganze dient natürlich dem Zweck in den Suchmaschinen unter den Namen, die ein normaler Mensch eingeben würde, gefunden werden zu können.
Darf Hersteller A dem Betreiber der Produkttestwebseite untersagen seinen Namen zu benutzen?