Nennung einer Person in einer Puplikation

Wenn man eine lebende Person in einer Puplikation beim Namen nennt und diese Puplikation ( Informationsblatt ) örtlich begrenzt verteilt; muß man dann diese Person um Erlaubnis fragen?

Welche rechtlichen Konsequenzen kann es haben wenn man nicht gefragt hat  und die genannte Person sich hierrüber beschwert und mit rechtlichen Schritten droht?

Wichtig: Es wurde nicht beleidigt, denunziert und es ist kein finanzieller Schaden entstanden oder der gute Ruf geschädigt worden!

Ich denke du wirst Probleme durch Geruchsbelästigung in geschlossenen Räumen bekommen. IANAL

Ja, Mensch, wird man hier schon schräg angemacht, nur weil man das Wort Poplikation falsch schreibt?

:wink:

Wichtig: Es wurde nicht beleidigt, denunziert und es ist kein
finanzieller Schaden entstanden oder der gute Ruf geschädigt
worden!

Wenn das nicht nur der Puplizist selpst so sieht, sondern es auch opjektiv so ist, könnte es höchstens noch angreifbar sein, wenn der Puplizist Geheimnisse ausplaudert, die er zP als Arzt oder Anwalt erfahren hat. Oder wenn er Briefe oder Telefonate veröffentlicht.

Aber grundsätzlich darf jeder über jeden schreiben.

Hallo,

Ja, Mensch, wird man hier schon schräg angemacht, nur weil man
das Wort Poplikation falsch schreibt?

Ja, aber zum Ausgleich dafür bekommst du auch keine vernünftigen Antworten. Hier sind ein Haufen Möchtegerne unterwegs, die nie etwas auf Expertenebene beantworten können und sich stattdessen mit

„LERNERSTMALRECHTSSCHEISSUNGZETERSCHREI!!!“
„FAQ1129ZETERSCHREI!!!“
„GRUSSLOSESPOSTINGZETERSCHREI!!!“
„DOPPELPOSTINGZETERSCHREI!!!“
„WENNDUNICHTMAL…KANNSTDANNKANNSTDUWASDUGEFRAGTHASTSOWIESOVERGESSENZETERSCHREI!!!“

den Tag versüssen.

Undtschüsss

ich kack mal lieber Korinthen…