Nennung/Erwähnung auch Rassismus/Diskriminierung?

(Wenn es das falsche Forum ist, dann vielleicht bite sagen, welches das richtige wäre)

Also Ich wollte fragen, ob es legitim ist, bzw. rechtlich bedenklich jemanden oder eine Randgruppe zu erwähnen, und gebe ein Beispiel aus einem Chat von einem Videospiel, den die Spieler besuchen, bevor sie in das eigentliche Spiel „joinen“:

Ein Spieler sagt

1 -„Kommt alle in mein Spiel, jeder darf joinen, auch User Soundso darf joinen“

2 -„Kommt alle in mein Spiel, jeder darf joinen, auch Zigeuner dürfen joinen.“

Ich will also wissen, ob [bennennung] schon die Eigenschaft „anders behandeln“ bezüglich von Rassismus oder diskriminierung erfolgt.

Tut es das, sodass z-B ein Moderator oder Admin den Spieler fuer diese art von Chat [zurecht] verbannen darf, oder liegt hier keine Diskriminierung/Rassismus vor, sodass der Spieler die LEute weiterhin auf die Art einladen kann?

Bitte belegt eure Antworten mit Quellen oder einem Rang (also z.B wenn ihr Anwälte seid oder so)

Das Problem hier ist, dass der Satz aus dem Zusammenhang genommen wurde.

Im Zusammenhang könnte man argumentieren, dass es ernst gemeint ist oder eben, dass es ein Scherz ist.

Fällt der Satz also während eines ernsthaften Gesprächs oder während eines Gesprächs indem sich jeder über alles lustig gemacht hat und nur rum geblödelt wurde?

Ohne Zusammenhang ist das sehr schwer zu beantworten.

Als erstes würde ich auf die Netiquette oder Nutzungsbestimmungen des Forums/Chats verweisen.

Hallo,

Als erstes würde ich auf die Netiquette oder
Nutzungsbestimmungen des Forums/Chats verweisen.

als erstes würde ich mal auf die AGB des Forums/Chats verweisen. (Die kennen wir leider nicht). Und auf das Hausrecht des Mods. (Das ist genauso weitgehend wie bei einem Besuch bei mir zu Hause.)
Gruß
loderunner (ianal)

War nur ein Beispiel
Mir geht es weniger um die beschriebene Situation sondern vielmehr über die Frage, die bereits in der Überschrift eher stichpunktartig steht:

Darf z.B ein Gastronomiebetrieb auf seine Fenster folgendes Logo draufkleben:

„Alle sind herzlich dazu eingeladen, bei uns zu Speisen, auch Mitbürger russischer Herkunft“

Falls auch dieses Beispiel nicht passend ist, sei euch gesagt, Ich mächte wissen, ob, und falls ja, wie genau,eine Erwähnung oder Benennung bereits den Tatbestand(?)einer Diskriminierung oder Rassismus erfüllt.

Bekäme der Besitzer des Gastronomiebetriebs Probleme mit dem Ordnungsamt oder der Staatsanwaltschaft für diesen Schriftzug?

Welche Probleme bekäme er denn, die er bei folgendem Schriftzug nicht bekäme:

„Alle sind herzlich dazu eingeladen, bei uns zu Speisen, auch Hanspeter“

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine und könnt (rechtliche) Klarheit schaffen. Das mit dem „Hausrecht“ hat auf jeden Fall geholfen, danke schon mal dafür.

Gruß & Kuss Zera

„Alle sind herzlich dazu eingeladen, bei uns zu Speisen, auch
Mitbürger russischer Herkunft“

Diese Aussage ist ähnlich diskriminierend, wie ein Frauenparkplatz frauenfeindlich ist oder eine Toilette für Behinderte Behinderte behindert. Beachtung != Missachtung.

Das leuchtet ein
Danke fuer die Erlaeuterungen, die mein Verstaendnis erweitert haben.