Hallo,
angenommen ein Anwalt eines Angeklagten nennt diesem die Namen von Zeugen, die für den Kläger aussagen, ist dies zulässig ?
Gruß,
Micha
Hallo,
angenommen ein Anwalt eines Angeklagten nennt diesem die Namen von Zeugen, die für den Kläger aussagen, ist dies zulässig ?
Gruß,
Micha
Hallo,
angenommen ein Anwalt eines Angeklagten nennt diesem die Namen
von Zeugen, die für den Kläger aussagen, ist dies zulässig ?
Hi,
üblicherweise werden die Zeugen von der Klagepartei schriftlich benannt. Normalerweise bekommt der Gegenanwalt eine Kopie dieses Schreibens und leitet das an seinen Mandanten weiter.
Warum sollte er das nicht dürfen? Geht es um irgendetwas spezielles?
Gruß
Tina
Hallo,
danke für die schnelle Antwort…
üblicherweise werden die Zeugen von der Klagepartei
schriftlich benannt. Normalerweise bekommt der Gegenanwalt
eine Kopie dieses Schreibens und leitet das an seinen
Mandanten weiter.Warum sollte er das nicht dürfen? Geht es um irgendetwas
spezielles?
naja, es könnte ja sein, dass der Angeklagte dann die Zeugen kontaktiert und sie bedroht oder ähnliches
Gruß,
Micha
Moin,
Warum sollte er das nicht dürfen? Geht es um irgendetwas
spezielles?
Es soll schon mal vorkommen, dass Verwandte oder nähere Bekannte des Angeklagten beim Zeugen vorbeischauen und ihm nahelegen, seine Zeugenaussage zu überdenken.
Ich vermute mal, dass etwas in der Art das Spezielle an der Frage ist,
CU
Axel
naja, es könnte ja sein, dass der Angeklagte dann die Zeugen
kontaktiert und sie bedroht oder ähnliches
Hi,
dann sollte man mit seinem Anwalt sprechen und diesem das mitteilen.
Normalerweise dürfen Anwälte die Zeugen an ihre Mandanten weitergeben. Sie haben das Recht Gegenzeugen zu benennen, die Glaubwürdigkeit des Zeugen infrage zu stellen etc.
Um so brisante Dinge, das man in ein Zeugenschutzprogramm muß handelt es sich hier aber nicht?
Wie es speziell bei Zeugenbedrohung aussieht, weiß ich aber leider nicht. Vielleicht äußert sich ja noch jemand hier.
Gruß
Tina
Hallo,
erst einmal: Wovon reden wir hier? Zivil- oder Strafprozess? Einen Kläger gibt es nur im Zivilprozess, einen Angeklagten nur im Strafprozess. Beide in einem Prozess gibt es nicht.
Im Zivilprozess werden Zeugen in der Klage, oder der Klageerwiderung oder einem weiteren Schreiben der Parteien an das Gericht mit vollem Namen und Adresse benannt, und die Parteien sind sogar verpflichtet, ausreichend Kopien für die andere Partei und deren Anwalt mitzuschicken. D.h. die andere Partei bekommt grundsätzlich eine Kopie aller Angaben zu Zeugen.
Im Strafprozess werden die Zeugen von der Staatsanwaltschaft oder dem Verteidiger benannt. Der Angeklagte hat zwar kein Recht auf eigene Akteneinsicht, aber sein Anwalt. In der mündlichen Verhandlung tritt der Zeuge dann ohnehin mit Namen und allen weiteren Angaben auf. Macht also rein praktisch keinen so großen Unterschied, ob der Anwalt seinen Mandanten fragt, ob der einen Herrn X oder eine Frau Y kennen würde, die als Zeugen von der Staatsanwaltschaft benannt wurden, spätestens in der Verhandlung steht man sich gegenüber und werden die Daten ausgetauscht.
Gruß vom Wiz
Hallo,
erst einmal: Wovon reden wir hier? Zivil- oder Strafprozess?
Einen Kläger gibt es nur im Zivilprozess, einen Angeklagten
nur im Strafprozess. Beide in einem Prozess gibt es nicht.
wir reden vom Zivilprozess…
Im Zivilprozess werden Zeugen in der Klage, oder der
Klageerwiderung oder einem weiteren Schreiben der Parteien an
das Gericht mit vollem Namen und Adresse benannt, und die
Parteien sind sogar verpflichtet, ausreichend Kopien für die
andere Partei und deren Anwalt mitzuschicken. D.h. die andere
Partei bekommt grundsätzlich eine Kopie aller Angaben zu
Zeugen.
Also ist das alles legitim wenn ich das richtig verstanden habe
Danke für die Antwort,
Micha
Hallo,
Es soll schon mal vorkommen, dass Verwandte oder nähere
Bekannte des Angeklagten beim Zeugen vorbeischauen und ihm
nahelegen, seine Zeugenaussage zu überdenken.
Ich vermute mal, dass etwas in der Art das Spezielle an der
Frage ist,
Ja genau, der betroffene selbst zum Beispiel 
Gruß,
Micha
Hallo,
Um so brisante Dinge, das man in ein Zeugenschutzprogramm muß
handelt es sich hier aber nicht?
nein, es hadnelt sich um eine ganz normale Sache
Danke und Gruß,
Micha