Mal rumgesponnen
Dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi notfalls mit
Gewalt verhindern? Sind die gesetzlichen
Vorgaben in Österreich, Deutschland und der Schweiz gleich?
Wahrscheinlich nicht. Und in den USA ist die Meinungsfreiheit so hoch gehängt, dass sogar eine Beleidigungsklage meist abgeschmettert wird.
Aber zurück.
Hier in Mannheim hatte es am 1. Mai (ist schon a bissle her) „traditionelle“ Kundgebungen rechtsgerichteter Grüppchen und gleichzeitig das Interesse von Punks aus dem Umland denen „die Hucke vollzuhauen“. Ich fand das lustig.
Abgesehen von der Gefahr der Sachbeschädigung von Ladengeschäften hätte ich das witzig gefunden, wenn der übliche Übungstruppe von der nahegelegenen Polizei-Ausbildungskaserne einfach ein bisschen später gekommen wäre und sich die beiden Grüppchen erst einmal „selbst beschäftigt“ hätten. Danach wäre auch eine praktische Übung in Erster Hilfe für die „grüne Minna“ eine sinnvolle Ergänzung der Ausbildung gewesen.
Eine wunderbar „greifbare“ Form die ungewollte „braune Soße“ zu Sanktionieren.
Ähnlich gibt es auch (Fußball-)Rowdies, die einfach Schläge wollen und sich, dank Stadionverbot, nunmehr auf Plätzen außerhalb zum „klopfen“ treffen. Gut, es wäre korrekt, dass sie die nötige medizinische Versorgung danach auch selbst begleichen sollten, aber wenn einer Haue will? Warum nicht. Menschen gehen auch zu einer Domina.
Und was die rechtliche Situation angeht, es gibt z.B. für das „studentische Fechten“ in schlagenden Verbindungen den allgemeinen Freispruch für die „eingewilligte Körperverletzung“. Nur hat das noch keiner für gewaltbereite Demonstranten ausgefochten (also in Natura und auf dem „Gerichtsparkett“).
Insoweit würde ich mich als Veranstalter lieber auf dem sicheren Boden der genehmigten Demonstrationen und räumlich getrennten (Sachzwänge) Gegen-Demonstrationen mit der Aussicht auf Gewaltfreiheit bewegen.
Wo sind die gesetzlichen Grenzen für solche Eingriffe bzw.
Übergriffe?
Hmm. Wenn einer z.B. eine Diskothek betreibt hat er auch Sicherheitspersonal, dass zum Einen durch Anwesenheit aggressives Verhalten dämpfen soll, zum Anderen aber auch im Falle dessen defensiv (psychologisch) und leider auch offensiv (körperlich) eingreifen soll und i.A. auch dafür ausgebildet ist (sein sollte). Wäre das nicht eine Alternative für Demonstrationen? Wahrscheinlich nicht, da hier nicht das Gaststättengesetz mit dem Hausrecht des Wirts greift, sondern öffentlicher Raum genutzt wird.
Oder ist dafür ausschliesslich die Polizei zuständig?
Nun, das sog. Gewaltmonopol liegt immer noch, aus guten Grunde, ausschließlich in der Hand der Exekutive. Und das ist gut so.
Oder sind solche Aufmärsche verfassungsmässig, und man muss sie dulden?
Nun ja, auch für mich ist die freie Meinungsäußerung ein hohes Gut („Ich bin zwar nicht Ihrer Meinung, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie sie äußern dürfen.“). Und wie vorteilhaft ist es doch, die Teilnehmer dann mal gleich erkennungsdienstlich (oder nur photographisch) erfassen zu können.
Demokratie muss auch „was aushalten“ können. Aber nicht Alles. Nur wo die Grenzen ziehen?
Gruß
Stefan