Neonröhren

Moin moin!

ich würd gern zwei Neonröhrchen unter mein Auto backen…
Meine Frage dazu: Is alleine der Einbau schon verboten?
ODER nur das Einschalten beim Fahren (d.h. ich kann auf einem Parkplatz und Privatgelände machen was ich will…)

vielen Dank schon mal!
Sascha R.H.

Hallo Sascha!

ich würd gern zwei Neonröhrchen unter mein Auto backen…

Bitte verrate mir, wozu das gut sein soll. Wenn man unter dem Auto zu tun hat, hängt man sich 'ne Werkstattleuchte dran. Ich guck jedenfalls während der Fahrt immer nur durch die Scheiben und hab im Unterboden keine Verglasung.

Gruß
Wolfgang

Werkstattleuchte??? *LOL*

kennste des net? schon ma the fast and fourios (kein plan wies geschrieben wird :smiley:) geschaut???

geht rein um die optik… un ich würd die dann eh anmachen wannsch will… geht nur um den blöden tüff…

geht rein um die optik… un ich würd die dann eh anmachen
wannsch will… geht nur um den blöden tüff…

Ich glaube aber nicht, dass hier der TÜV „blöd“ ist…

Ganz klar verboten… gibts garnix zu diskutieren - schade aber ist so…

Es ist nunmal so daß es eine Beleuchtung ist die nicht der STVZO entspricht. Alleine die möglichkeit daß du sie einschalten könntest bestärkt das verbotene. So… anderfall… du baust die dinger drunter… aber schließt die nicht an - auch das ist verboten. denn erstens darfste die dinger garnicht erst anbauen und 2. jede beleuchtung die an das Fahrzeug angebracht ist hat auch zu funktionieren (ist mir mal genau so von nem TÜV Beamten gesagt worden) :wink:

Also… no way.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich meinte auch keinesfalls dass sie blöd, im sinne von DUMM sind, sondern einfach nur dass sie nervig sind und einem jeden spaß verderben… bitte nicht falsch verstehen, ich bin kein Gehirnverbrannter tuning-freak!
es ist doch total wahllos das zB NOS, also der Einbau, erlaubt ist, aber so nen paar dusselige Lichterchen unten drunter verboten sind!

ICH WILL DOCH NUR MEINE NEONRÖHREN!!! was glaubt ihr wie super nen blauer SLK 230 mit dunkelblauer Bodenbeleuchtung aussehen würde!

verdammt!

aber danke für die sachliche Antwort!

Hallo Sascha!

was glaubt ihr wie super
nen blauer SLK 230 mit :dunkelblauer Bodenbeleuchtung :aussehen würde!

… und wie schön irritierend solche Beleuchtung bei Nacht wirkt. Du wirst damit leben müssen, daß irgendwelche altmodischen Betonköpfe der Sicherheit Vorrang vor „super Aussehen“ einräumen.

Gruß
Wolfgang

ok, zugegeben… es irretiert bestimmt manche leute, allerdings wohl kaum weil es sie blendet oder denken es wäre ein UFO…sondern wohl eher dadurch das sie es interresant, vielleicht schön, finden…

wenn dass so schlimm ist, sollten besser Ferraris, Vipers und ähnliche Fahrzeuge von anfang an verboten werden… da sie manche leute auch irretieren!

boah

was glaubt ihr wie super
nen blauer SLK 230 mit dunkelblauer Bodenbeleuchtung aussehen
würde!

ey manne goil
und denk mal erst beim fetten Überschlag
wie das kommt

soweit ich weiss, ist der einbau erlaubt
aber die Benutzung nur wie du richtig gesagt hast, auf dem Parkplatz oder Privatgelände…
Sollte ich mich irren, bitte korrigieren…

ok, zugegeben… es irretiert bestimmt manche leute,
allerdings wohl kaum weil es sie blendet oder denken es wäre
ein UFO…sondern wohl eher dadurch das sie es interresant,
vielleicht schön, finden…

Wenn der Unfall passiert ist, spielt doch keine Rolle WARUM es erritiert hat, oder?

Grüße,
Sven.

ICH WILL DOCH NUR MEINE NEONRÖHREN!!! was glaubt ihr wie super
nen blauer SLK 230 mit dunkelblauer Bodenbeleuchtung aussehen
würde!

Na, wer sich als Schüler über nen SLK 230 mit Neonröhren gedanken machen kann, der kann die entsprechenden Strafen doch bestimmt auch locker wegstecken. Nicht wahr?

-Kopfschüttelnd-

Sven.

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Und es geht doch!
Moinsen,

man kann es sogar schaffen, sich solchen Krempel in D eintragen zu laseen, nen gnädigen Sachverständigen vorausgesetzt.

Bedingung ist, dass die Lampen nur bei geöffneten Türen funktionieren, dann wird es genauso gewertet, wie die bei neueren Autos auch serienmäßig verbauten Bodenbeleuchtungen als „Ausstiegshilfe“.

Die xte Wiederholung der Anderen über den Betrieb im Straßenverkehr erspare ich mir hier mal, Moralapostel gibts schon genug in diesem Brett…

Greetz

Markus

ich meint ja nur dass es soviele dinge gibt die einen beim fahren ablenken, meiner meinung nach sind da neonröhren nur kleine fische…

klasse!
da ich die wohl sowieso net wirklich oft auf der strasse angemacht hätte, is des doch nen guter Kompromis!

vielen Dank!

wie war das mit: NUR sachliche Artikel?!?!?!

hat da ma wieder jemand bissel Aufmerksamkeit gebraucht?

aber respekt! echt klasse spruch! so einfalsreich, nen 10jähriger häts net besser machen könne!

genauso
war es auch gemeint :smile:

Ich sehe, Du hast es verstanden.

Freundliche Grüsse
Anonym

Und es bleibt verboten

soweit ich weiss, ist der einbau erlaubt
aber die Benutzung nur wie du richtig gesagt hast, auf dem
Parkplatz oder Privatgelände…
Sollte ich mich irren, bitte korrigieren…

Ein Auto muss der StVZO entsprechen. Das heisst im Klartext, es gibt keine Bauteile, die nur auf privatem Grund erlaubt wären, es sei denn, man könnte sie zum Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr abmontieren wie z.B. eine gelbe Rundumkennleuchte mit Magnetfuss.
Und wenn der Sachverständige die Dinger einträgt, wirds durch diese Gefälligkeitsleistung nicht legal. Jede Leuchte hat ein amtliches Prüfzeichen zu tragen. Und das haben diese CCFL-Leuchten nun mal nicht.
Und was die Farben angeht, regelt die StVZO das schon ziemlich genau.
Weiss nach vorn, rot nach hinten, Blinker und seitliche Kenntlichmachung gelb, Ende, aus.
Ob dieses Gesetz Sinn macht oder nicht spielt keine Rolle, es ist halt das Gesetz. In den USA ist vieles erlaubt, was bei uns verboten ist. Aber das spielt keine Geige. In D ist das Anbringen von Leuchten ohne Prüfzeichen oder das Anbringen von Leuchten mit Prüfzeichen an Orten, die nicht den Bestimmungen der StVZO entsprechen eindeutig verboten.
Wers nicht glaubt, besorge sich die aktuelle StVZO und lese nach.
Gruss Sebastian

Hallo Sascha,
Versicherungsbetrug ist im Gegensatz zu Mord auch nur ein kleiner Fisch. Mit dieser Argumentation kommt man aber nicht weit. Erst recht nicht, wenn im Gesetz klipp und klar steht, das es verboten ist.
Schau Dir die §§ 49a (insbesondere Abs.1) und 52 (insbesondere Abs.8) StVZO an.
Ob es einem passt oder nicht, es ist so. Wenn jeder meinte, weil er ein Gesetz als unsinnig erachtet, bräuchte er es nicht befolgen, dann würde das Chaos ausbrechen. Der Mensch (und besonders der deutsche), braucht diese Gesetze als Richtlinie für sein Handeln. Denn auf Einsicht ist beim Menschen kaum zu bauen :wink:
Gruss Sebastian