Nervige Anfragen der privaten Krankenversicherung

Hallo,

ich habe vor 1 Jahr meine private Krankenversicherung gewechselt. Ich war vorher privat versichert und bin es jetzt immer noch.

Bei Vertragsabschluss musste ich selbstverständlich die Gesundheitsfragen beatworten, daraufhin wurde der Vertrag ohne weitere Nachfrage abgeschlossen.

Nachdem nun die Versicherung läuft kommen bei fast allen Arztrechnungen Anfragen zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht. Es steht jedes mal im Anschreiben, dass ich dazu verpflichtet bin, dies zu unterschreiben. Ist das richtig?

Die Ärzte bekommen dann Anfragen, wo sie alle Behandlungen der letzten 3 Jahre eintragen müssen, also genau das, was ich auch in meinen Antrag schreiben musste. Ist das zulässig?

Ich verstehe nicht ganz, warum diese Anfragen erst jetzt kommen und nicht vor Vertragsabschluss?

Ich fühle mich beobachtet und habe den Eindruck, man vertraut meinen Angaben nicht, obwohl bisher alle Anfragen ins leere liefen.

Woran kann das alles liegen? Kann ich etwas dagegen tun?

Vielen Dank!

Hallo,

du hast schon richtig vermutet: die Krankenkasse möchte feststellen, ob die Kosten von ihr zu tragen
sind.Sofern die Krankheit wegen der du in Behandlung
bist, nämlich bei Vertragsabschluss bereits bestand und
du sie

verschwiegen hast,

besteht keine Leistungspflicht.
Ob du die Freigabe von der Schweigepflicht unter-
schreiben musst, siehst du aus den Versicherungsbedinungen bzw den AGB des neuen Versicherers.

mfg

Hallo,

schwer zu sagen. Entweder misstraut Ihnen die Versicherung oder es gibt aus Sicht der Versicherung konkrete Anhaltspunkte (z. B. hohe und/oder viele in kurzer Zeit eingereichte Rechnungen bzw. Diagnosen, bei denen die Versicherung zweifelt, dass die Erkrankungen plötzlich aufgetreten sind).

Die Versicherung darf diese Prüfung vornehmen. In den letzten Jahren häufen sich die Betrugsversuche der Kunden. Bei Antragstellung kann keine Prüfung vorgenommen werden. Dafür gibt es ja die Fragen im Antrag.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,
das liegt daran, daß Deine PKV prüft, ob Du alle Vorerkrankungen in Deinen Antrag reingeschrieben hast.
Du kannst zwar Deine Einwilligung zur Schweigepflichtsentbindung verweigern. Aber was bringt es Dir? Wenn Du alles angegeben hast, halt einfach durch. Diese Prüfungen sind zeitlich befristet. Ewig macht sich Deine Krankenkasse diese Arbeit auch nicht.
LG

Hallo Ilbert,

ich vermute, das du nicht alles angeben hast, d.h. die Gesundheitsfragen.Die Gesellschaft möchte sich absichern, da der Vertrag ein drei jähriges Rücktrittsrecht vorsieht.

Grüße

Hallo Lilibet,
Ich antworte jeweils auf die Fragen und setze die
Frage davor:

„Nachdem nun die Versicherung läuft kommen bei fast allen Arztrechnungen Anfragen zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht. Es steht jedes mal im Anschreiben, dass ich dazu verpflichtet bin, dies zu unterschreiben. Ist das richtig?“

Das ist richtig, das ist vertraglich so geregelt durch
den Abschluss des Vertrages mti all seinen Bedingungen.
Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, Ärzte an-
zuschreiben und Auskunft zu bekommen, das geht nur mit
Aufhebung der Schweigepflicht durch den Patienten.

„Die Ärzte bekommen dann Anfragen, wo sie alle Behandlungen der letzten 3 Jahre eintragen müssen, also genau das, was ich auch in meinen Antrag schreiben musste. Ist das zulässig?“

Ja, das ist zuläßig, wenn auch so ein Vorgehen nicht
gerade das Vertrauen des Versicherten in seine Gesellschaft
stärkt :wink:.

Ich verstehe nicht ganz, warum diese Anfragen erst jetzt kommen und nicht vor Vertragsabschluss?

Die Versicherung vermutet, dass ev. eine Behandlung vor
Abschluss stattfand, die nicht angeben wurde (das passiert)
leider nur allzuhäufig und insofern kein besonderes
Misstrauen gegen Dich als Versicherten!!
Speziell bei bestimmten Krankheitsbildern, die eher nicht
(oder meistens) ganz plötzlich aktuell aufgetreten
sein
könnten, ist so eine Anfrage durchaus üblich und das
bei eigentlich fast allen Versicherern. Beispiel dafür
ist ein Heuschnupfen (der meist schon viele Jahre bestand) oder ein ambulanter Besuch beim Psychlogen.

„Ich fühle mich beobachtet und habe den Eindruck, man vertraut meinen Angaben nicht, obwohl bisher alle Anfragen ins leere liefen.“

Ja, das verstehe ich, solltest Du aber nicht. Es ist eben ein
eher normales Verhalten der Versicherer bei bestimmten
Krankheits-
bildern, ev. auch in Verbindung mit bestimmten Berufen,
(als Beispiel bei Allergien-Behandlung eines Bäckers).
Mach Dor da bitte keinen Kopf, das ist einfach so und es ist
aus Versichererseite auch durchaus verständlich. Eine
günstige Krankenversicherung wird schnell teuerer, wenn
schlechte (Gesundheits-)Risiken ohne Zuschlag eingekauft
werden und später deutlich mehr Rechnungen kommen, als bei
durchschnittlich Gesunden zum Antragsstellungsdatum.

„Woran kann das alles liegen? Kann ich etwas dagegen tun?“

Woran es liegt habe ich (siehe oben) ja erläutert,
dagegen tun kann man eigentlich jetzt nichts mehr.
Mann kann dem nur bei Abschluss entgegenwirken, indem
man bei Antragstellung bereits alle Erkrankungen aller
Ärzte mittels Attest von diesen Ärzten mit dem Antrag
zusammen einreicht. Die Gesellschaft hat dann gar nichts
mehr zum anfragen nach Vertragsschluss, da ja bereits alles
der letzten 3 Jahre von allen Ärzten angegeben wurde und
eine Anfrage nichts anderes ergeben KANN !

Solltest Du aus diesem Grund allein undbedingt wechseln wollen,
lass es uns wissen. Wir prüfen dann in einer Beratung
zuerst, ob es denn klug ist, den Versicherer zu verlassen,
denn ev. ist es ja ein langfristig guter Partner ! :smile:.

Liebe Grüße von
Michael und Hans-Günter Rischer
PKV-Spezialisten seit über 20 J.
Home: http://www.pkv-netz.com

Ich kenne mich nur in der gesetzlichen Krankenversicherung (noch etwas, da Rentner) aus.

In Ihrem Falle würde ich die Vertragsbedingungen einmal genau durchlesen. Denn nur was dort vereinbart ist, müssen Sie auch zustimmen.

Sorry
Peter

Hallo,

das ist rechtens. Das nennt man die „vorvertragliche Anzeigepflichtprüfung“. Sprich, der Versicherer prüft, ob Deine Angaben im Antrag richtig Waren. Da kann man ja schließlich reinschreiben, was man will.

Hattest Du gerade erst eine etwas „schlimmere“ Diagnose oder irgendwas chronisches, was Du im Antrag vergessen hast, wird die Versicherung hellhörig und fragt nach, weil es ja schließlich sein könnte, dass Du daran schon länger leidest und es im Antrag verschwiegen hast, um den Versicherungsschutz zu bekommen. Passiert sehr häufig!

Stellt sich heraus, dass Deine Angaben falsch waren, musst Du Risikozuschlag zahlen oder die Versicherung tritt im schlimmsten Fall vom Antrag zurück. Das aber seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes nur noch in Ausnahmefällen.

Du bist verpflichtet, die Formulare zu unterschreiben, weil Du gemäß § 5 der AVB dazu verpflichtet bist, jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles erforderlich ist.

Hast Du ein reines Gewissen, hast Du nichts zu befürchten.

Leibe Grüße

Hallo lilibet,

also, herzlich willkommen im Kreis der privat versicherten ersteinmal. Generell kann ich zu Deiner Frage erstmal nur antworten, das die PKV Unternehmen generell recht unterschiedlich arbeiten, und es da keine einheitliche Regelung gibt. Das angeben der Vorerkrankungen im Antrag dient primär der Risikoabwägung, zur Annahme des Vertrages, und zur bestimmung eines evtl. Risikozuschlages.

Wenn Du im Antrag generell keine Entbindung von der Schweigepflicht unterschrieben hast, dann kommen diese Anfragen immer zu Dir. Das ist rechtlich nicht anders möglich. Im normalfall bekommst Du davon nichts mit.

Da in der privaten Krankenversicherung mit sehr hohen Rechnungen und auch mit Krankentagegeldern gerechnet wird, müssen sich die Unternehmen extrem gegen Versicherungsbetrug schützen. Ich selbst hatte eine Kundin, die augenscheinlich gesund war bei Antragsabschluss und in den ersten drei Monaten inkl. Tagegeldern kosten in Höhe von ca. 80.000 Euro verursacht hat. Das da die Versicherung ersteinmal genau prüft ist klar.

Die privaten Versicherer müssen extrem Ihre Kohle zusammenhalten, damit die Beiträge nicht ständig erhöht werden müssen wegen zu hoher Kosten.

Das kommt im Endeffekt auch Dir zugute. Wer will schon mit 65 drei mal so hohe Beiträge bezahlen. Deswegen die genaue Prüfung, die aber im Normalfall im Hintergrund läuft. Also kein Mißtrauen Dir gegenüber, sondern generelle Kontrolle, gerade bei erst seit kurzem laufenden Verträgen.

Wenn Du dazu noch Fragen hast, oder eine sinnvolle Alternative suchst, kannst Du mich gerne auch anrufen.

Wir beraten unsere Kunden sehr ausführlich und weisen auf wichtige Details hin, die kaum die Makler oder Verkäufer kennen.

Liebe Grüße
Thomas Köhnke
Versicherungsfachmann IHK
PKV Spezialist

Am Marktplatz 9
22880 Wedel

Tel : 04103 - 18702 50
Fax : 04103 - 18702 22
Mobil : 0163 - 3599 225

Guten Tag,
viele Privaten Krankenversicherer haben während der ersten Jahre offensichtlich den Wunsch genau zu prüfen ob eine sogenannte „Anzeigepflichtsverletzung“ vorliegt.
Ob also Krankheiten im Antrag nicht angegeben wurden.
Auslöser für eine solche Anfrage ist meistens eine eingereichte Rechnung.
Bei einzelnen Unternehmen kommt das so in den ersten 3-5 Jahren nach Versicherungsbeginn vor.
Da ist es natürlich gut wenn Sie nichts verschwiegen haben.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo Lilibet,

dein Problem ist glaube ich hier ganz gut von einem Anwalt beantwortet worden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Gruss

Mike

Ist leider normales Handling,

Neue Kasse will überprüfen ob die Gesundheitsfragen
korrekt beantwortet wurden. Weil normal wechselt man eine private Kasse wegen Altersrückstellungen etc. nicht so schnell, aber wenn Gesundheitsangaben richtig beatwortet wurden, ist doch alles ok.
Ansonsten könnte Kündigung seitens der Kasse wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletung drohen.
Unterbinden kann man die Rückfragen leider nicht.

Hallo!

Sorry, daß ich mich erst jetzt melde, aber ich war etwas länger im Ausland.

Zu Deiner Frage: Die PKV darf das leider, weil man hier prüfen will, ob man eventuell eine Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung begannen hat. Dann hat das PKV Unternehmen, Sie aus dem Vertrag zu „schmeissen“. Es ist aber sehr untypisch, dass das jetzt bei jeder Rechnung so ist. Schlechter Service.

LG lilli2405