Hallo Lilibet,
Ich antworte jeweils auf die Fragen und setze die
Frage davor:
„Nachdem nun die Versicherung läuft kommen bei fast allen Arztrechnungen Anfragen zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht. Es steht jedes mal im Anschreiben, dass ich dazu verpflichtet bin, dies zu unterschreiben. Ist das richtig?“
Das ist richtig, das ist vertraglich so geregelt durch
den Abschluss des Vertrages mti all seinen Bedingungen.
Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, Ärzte an-
zuschreiben und Auskunft zu bekommen, das geht nur mit
Aufhebung der Schweigepflicht durch den Patienten.
„Die Ärzte bekommen dann Anfragen, wo sie alle Behandlungen der letzten 3 Jahre eintragen müssen, also genau das, was ich auch in meinen Antrag schreiben musste. Ist das zulässig?“
Ja, das ist zuläßig, wenn auch so ein Vorgehen nicht
gerade das Vertrauen des Versicherten in seine Gesellschaft
stärkt
.
Ich verstehe nicht ganz, warum diese Anfragen erst jetzt kommen und nicht vor Vertragsabschluss?
Die Versicherung vermutet, dass ev. eine Behandlung vor
Abschluss stattfand, die nicht angeben wurde (das passiert)
leider nur allzuhäufig und insofern kein besonderes
Misstrauen gegen Dich als Versicherten!!
Speziell bei bestimmten Krankheitsbildern, die eher nicht
(oder meistens) ganz plötzlich aktuell aufgetreten
sein
könnten, ist so eine Anfrage durchaus üblich und das
bei eigentlich fast allen Versicherern. Beispiel dafür
ist ein Heuschnupfen (der meist schon viele Jahre bestand) oder ein ambulanter Besuch beim Psychlogen.
„Ich fühle mich beobachtet und habe den Eindruck, man vertraut meinen Angaben nicht, obwohl bisher alle Anfragen ins leere liefen.“
Ja, das verstehe ich, solltest Du aber nicht. Es ist eben ein
eher normales Verhalten der Versicherer bei bestimmten
Krankheits-
bildern, ev. auch in Verbindung mit bestimmten Berufen,
(als Beispiel bei Allergien-Behandlung eines Bäckers).
Mach Dor da bitte keinen Kopf, das ist einfach so und es ist
aus Versichererseite auch durchaus verständlich. Eine
günstige Krankenversicherung wird schnell teuerer, wenn
schlechte (Gesundheits-)Risiken ohne Zuschlag eingekauft
werden und später deutlich mehr Rechnungen kommen, als bei
durchschnittlich Gesunden zum Antragsstellungsdatum.
„Woran kann das alles liegen? Kann ich etwas dagegen tun?“
Woran es liegt habe ich (siehe oben) ja erläutert,
dagegen tun kann man eigentlich jetzt nichts mehr.
Mann kann dem nur bei Abschluss entgegenwirken, indem
man bei Antragstellung bereits alle Erkrankungen aller
Ärzte mittels Attest von diesen Ärzten mit dem Antrag
zusammen einreicht. Die Gesellschaft hat dann gar nichts
mehr zum anfragen nach Vertragsschluss, da ja bereits alles
der letzten 3 Jahre von allen Ärzten angegeben wurde und
eine Anfrage nichts anderes ergeben KANN !
Solltest Du aus diesem Grund allein undbedingt wechseln wollen,
lass es uns wissen. Wir prüfen dann in einer Beratung
zuerst, ob es denn klug ist, den Versicherer zu verlassen,
denn ev. ist es ja ein langfristig guter Partner !
.
Liebe Grüße von
Michael und Hans-Günter Rischer
PKV-Spezialisten seit über 20 J.
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