Darf ein Pizzalieferservice einfach so öffentliche Parkplätze en masse für sich nutzen? Es handelt sich dabei um ca. 6 smarts. Oder muss ein Gewerbe für seine „Dienstfahrzeuge“ eigene Parkplätze vorhalten?
Unterschiedlich nach jeweiliger Kommune geregelt.Viele Kommunen verlangen in so einem Fall vom Fahrzeughalter eine Sondernutzungsgebühr oder verteilen fleißig Knöllchen.
Ansprechpartner ist das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune.
Hallo,
das regelt die Nutzungsgenehmigung des Betriebs. Das örtliche Bauordnungsamt gibt ggf. darüber Auskunft. Vielleicht sind die Fahrer ja Selbständige Lieferanten 
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
jeder darf jedes zugelassene Fahrzeug überall parken, wo es nicht (ausdrücklich oder durch allgemeine Vorschriften im Gesetz) verboten ist.
Oder anders gesagt - es gibt KEIN Recht auf einen öffentlichen Parkplatz vor der Haustüre.
EIN Grund für ein Verbot könnte auch darin bestehen, wenn die Fahrzeuge zu Werbezwecken abgestellt werden und nicht nennenswert genutzt werden. Das liegt hier aber wohl nicht vor, wenn sie in der Nähe des Betriebs stehen.
Cu Rene