Angenommen ein Vermieter möchte störenden Nachbarn kündigen, deren Miete vom Sozialamt bezahlt wird. Diese Nachbarn halten sich an keine Ruhezeiten, laufend gehen Leute ein und aus. Die Türen werden geschlagen, Diskussionen werden im Hausflur abgehalten. Kurz es gibt für die Nachbarschaft kaum Ruhe. Gibt es hierzu im Mietrecht u.U. einen Passus der besagt, daß z.B. bei „fortgesetztem unsozialem Verhalten“ gekündigt werden kann?
Gruß
Red Shoe
Hallo,
der Vermieter kann wegen Störung des Hausfriedens eine Kündigung aussprechen.
Allerdings ist fraglich ob „ständiges Ein und Ausgehen“ oder „Unterhaltungen im Hausflur“ als Grund ausreichend sind.
Die Störungen müssen schon eine Tragweite haben, die eine Kündigung rechtfertigt, sonst steht der Vermieter auf verlorenem Posten bei einer eventuellen Räumungsklage.
LG
Rocco
Aus der Praxis kann ich berichten, dass es einem sozialen Richter nicht einmal gereicht hat, dass die Mieter im Flur ihr Kind durchgeprügelt haben und bei Streitigkeiten Blumentöpfe aus dem Fenster auf Passanten geworfen wurden.
Zunächst ist immer eine Abmahnung erforderlich (Datum, Uhrzeit, was ist genau passiert). Es empfiehlt sich, dass ein Lärmprotokoll geführt wird und auch Zeugen zur Verfügung stehen. Selbst dann sind die Erfolgsaussichten nicht unbedingt gegeben bzw. kann sich der Räumungsprozess sehr in die Länge ziehen.
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Hallo,
was hat der VM in deinem fiktiven Fall bisher unternommen?
Was wurde überhaupt unternommen?
Hat schon mal jemand die Polzei gerufen?
Wurde der Mieter abgmahnt?
Neben der Gefahr die Räumungsklage zu verlieren, sehe hier auch die Gefahr, im Erfolgsfalle auf den Kosten sitzen zu bleiben.