Nervige Nachbarn und Mittagsruhe

Was wäre ,wenn Mieter A ständig von seinen direkten Nachbarn in
seiner Ruhe massiv gestört wird?
Also Mieter B stellt pünktlich um 12 uhr seine verf***** Technomucke
an und lässt Mieter A nicht ausschlafen…die Lautstärke ist nicht
ignorierbar und der Fernseher muss um 5 Stufen lauter laufen um
überhaupt alles mitzukriegen …dies geht mindestens 1,5h…heute 3h
,dann ging Mieter A raus an die Luft^^
als Mieter A gegen 19:30 uhr zurückkam lief der Mist nochimmer und
wurde gegen 20:30 etwas leiser,allerdings hört man dieses penetrante
Technogepoche die ganze Zeit,als würde einer die gaaanze Zeit klopfen

Die Fragen:

1.gibt es sowas wie Mittagsruhe in Köln,NRW ?Wenn ja von wann bis
wann?
2.Muss Mieter A auf die Freundlichkeit des Nachbarn hoffen oder kann/soll
Mieter A des der Genossenschaft melden?
3.Ab wann beginnt die Nachtruhe?(21:17h Es läuft immernoch ging is 23:15 aber leiser)
4.Wenn der Nachbar nicht auf Kopfhörer umstellen will,gilt dann wie
du mir aso du mir??Mieter A hat ne Anlage,Mieter A hat seine Metalmusik…

Wie oft fragst Du das noch?
Gestern den gleichen Kram gepostet, ich hab Dir eine Antwort gegeben, dann hat Dir das auch nicht gepaßt, jetzt wurde das Posting wegen Verstoß gegen FAQ 1129 wohl gelöscht und nun fragst Du wieder den Shit.

Versuchst Du es nun jeden Tag, bis Dir eine Antwort in den Kram paßt? *genervt*

Ich brauche bloss EINE VERNÜNFTIGE Antwort,also poste bitte nicht in meinen Fragen

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1.gibt es sowas wie Mittagsruhe in Köln,NRW ?Wenn ja von wann
bis
wann?

Soweit ich weiß, kann das gerade in NRW von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden…Ruhezeiten können aber auch über die Hausordnung (Bestandteil des Mietvertrages) geregelt werden.

2.Muss Mieter A auf die Freundlichkeit des Nachbarn hoffen
oder kann/soll
Mieter A des der Genossenschaft melden?

Der Mieter muß dauerhaft übermäßigen Lärm auch außerhalb der Ruhezeiten nicht hinnehmen. Hierbei empfiehlt es sich zuvor ein Lärmprotokoll für einen gewissen Zeitraum zu führen. Zeugen sind natürlich auch nicht verkehrt. Damit kann sich der Mieter dann an die Hausverwaltung/Vermieter wenden und diese darüber in Kenntnis setzen und Abstellung verlangen.
Passiert nichts, dann sollte der Mieter mit rechtlichem Beistand über eine Mietminderung nachdenken und die dann dementprechend ankündigen…das animiert den VM zu handeln.
Aber eine Mietminderung sollte immer nur mit rechtlichem Beistand durchgesetzt werden, da eine unberechtigte Mietminderung schlimmstenfalls die fristlose Kündigung zur Folge haben kann.

Etwaige Verluste durch die Mietminderung versucht sich der VM dann von dem lärmenden Nachbarn wiederzuholen, was wiederum für diesen ein Anreiz sein kann die Musik leiser zu stellen…

3.Ab wann beginnt die Nachtruhe?(21:17h Es läuft immernoch
ging is 23:15 aber leiser)

ab 22:00 bis 06:00 Uhr

4.Wenn der Nachbar nicht auf Kopfhörer umstellen will,gilt
dann wie
du mir aso du mir??Mieter A hat ne Anlage,Mieter A hat seine
Metalmusik…

Der in seiner Ruhe gestörte Mieter darf auch gerne selbst das Ordnungsamt rufen.
Mit gleicher Münze heimzahlen ist nicht so der Hit, weil der Nachbar dann nämlich locker den Spieß herumdreht…

Hallo,
Dazu habe ich noch meinen Senf …

Der Mieter muß dauerhaft übermäßigen Lärm auch außerhalb der
Ruhezeiten nicht hinnehmen.

Das Problem bei Technomusik ist, das es auch unheimlich nerven kann, wenn es nicht laut laeft. Das heist, es laeft leise, aber das staendige Presslufthammergeraeusch, die schnellen Baesse koennen unwarscheinlich nerven wenn es 30 Minuten oder laenger laeuft. Ich kann da ein Lied von sinegen. Einer meiner Nachbarn spielt die Toene manchmal.
Man sitzt im Wohnzimmer und hoert staendig bumbumbumbumbum buuuum boooohbumbum bumbumbumbumbum bumbumbumbumbum … Eigentlich nicht laut und „Musik“ ist auch nicht zu koeren, aber immer dieses nervige gehaemmer.
Man kann es wohl mit einem tropfenden Wasserhahn vergleichen.

Inwieweit koennte Folgendes:

Passiert nichts, dann sollte der Mieter mit rechtlichem
Beistand über eine Mietminderung

erfolgreich sein?

LG
Jasmin

Hallo,

Dazu habe ich noch meinen Senf …

Der Mieter muß dauerhaft übermäßigen Lärm auch außerhalb der
Ruhezeiten nicht hinnehmen.

Das Problem bei Technomusik ist, das es auch unheimlich nerven
kann, wenn es nicht laut laeft. Das heist, es laeft leise,
aber das staendige Presslufthammergeraeusch, die schnellen
Baesse koennen unwarscheinlich nerven wenn es 30 Minuten oder
laenger laeuft. Ich kann da ein Lied von sinegen. Einer meiner
Nachbarn spielt die Toene manchmal.

na das ist doch dann aber noch ok, selbst Musikern gesteht man das Recht zu regelmäßig ihr Instrument in der Wohnung benutzen zu dürfen.

Man sitzt im Wohnzimmer und hoert staendig bumbumbumbumbum
buuuum boooohbumbum bumbumbumbumbum bumbumbumbumbum …

Das kann ich nachvollziehen, über mir wohnt ein Ex-DJ, der bis vor wenigen Jahren noch sehr aktiv im Geschäft war.

Inwieweit koennte Folgendes:

Passiert nichts, dann sollte der Mieter mit rechtlichem
Beistand über eine Mietminderung

erfolgreich sein?

Das würde denke ich sehr schwierig werden, auch wenn grundsätzlich gilt, dass Lärm der Dritte über Gebühr belästigt vermieden werden muß.
Man darf zwar auch tagsüber nicht die Brüllwürfel bis zum Anschlag aufdrehen, wenn sich der Nachbar gestört fühlt, herrscht aber eine normale Lautstärke bei der die Bässe vielleicht auch wegen der Hellhörigkeit des Hauses stärker empfunden werden bleibt eigentlich nur gegenseitige Rücksichtnahme.
Eine Mietminderung weil der Nachbar manchmal Musik hört halte ich hier für fragwürdig.
Das Thema Mietminderung sollte ohnehin nicht ohne rechtlichen Beratung durchgezogen werden, weil eine unberechtigt angesetzte Mietminderung wie gesagt die fristlose Kündigung zur Folge haben kann.

Zimmerlautstärke:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…

Es gibt durchaus auch Menschen, die richtig körperlich und seelisch krank werden durch eine permanente Geräuschberieselung…wenn der Mieter das anführt kann es dem ihm aber passieren, dass er dies über Atteste und gesundheitliche Gutachten nachweisen muß.
Letztlich muß man sich in diesem Fall dann aber auch fragen, ob eine etwaige Mietminderung ausreicht die entgangene Lebens- und Wohnqualität wett zu machen.

Gruß
Maja