hallo
folgende erfundene situation.
ein mieter, A , wohnt in einer wohnung. unter diesem wohnt mieter B.
dieser mieter B hat ein arges bedürfnis laute musik zu hören ( jedoch immer nur sehr kurz, meist 15 bis 20 minuten ). dies tut er immer wenn er nach hause kommt ( meist so 20 bis 20.30 uhr ).
mieter A kann also die uhr danach stellen was die laute musik los geht.
teilweisse macht B sogar nach 22 uhr bis 0 uhr oder später seine musik für ein paar minuten sehr laut ( meist nur 1 oder 2 lieder ).
trotzdem nervt dies mieter A sehr und er wacht jedesmal auf wenn er schlafen möchte.
reden mit B hat bisher nicht geholfen. meist ist nur 1 oder 2 tage ruhe, dann gehts von vorne los.
was kann A nun effektives tun um diesen lärmer B zur ruhe zu bewegen ?
wie sieht es mit lauter musik ( lauter als der fernseher von A )zwischen 20 und 22 uhr aus ?
mfg
Hallo.
Vorab sollte man das Gespräch suchen und den Störer höflich auf die Situation hinweisen. Meist wissen die Störer gar nicht, dass man ihren Krach im gesamten Treppenhaus und in den anderen Wohnungen hören kann.
Hilft ein Gespräch nichts, dann sollte man Beweise sammeln (Zeugen, Lärmprotokoll führen). Danach hat der Mieter die Möglichkeit entweder selbst gegen den Störer vorzugehen oder seinen Vermieter um Hilfe zu bitten (Abmahnung schreiben).
Denkbar wäre auch eine Mietminderung, aber die trifft leider den Falschen (= Vermieter), so dass ich mir das Verhältnis zum Vermieter eher nicht verscherzen würde und mich lieber direkt an den Störer wenden würde.
Die Zuhilfenahme der Polizei ist zwar auch möglich, bringt aber weniger.
reden brachte mit dem mieter B gar nichts. danach ist 1, 2 tage ruhig, dann gehts wieder los. im endeffekt interessiert es mieter B gar nicht was A sagt.
leider betrifft die musik auch nur nachbar A. die partei die über A wohnt bekommt von der musik soweit nix mit ( somit sind zeugen leider ausgeschlossen ).
mieter A wollte jetzt vermehrt die polizei einschalten ( auch um eventuell zeugen zu haben ) und danach ( bei nicht besserung ) den vermieter, bzw. die verwaltung die sich darum kümmert, anschreiben
ab wann darf eine mietminderunf automatisch vorgenommen werden und wie hoch kann diese sein bei 450 euro kaltmiete ?
aber muss A die extrem laute musik von 20 bis 22 uhr hinnehmen ?
oder fällt das nicht unter lärmbelästigung ?
mfg
Hallo.
Natürlich ist das Lärmbelästigung. Die Uhrzeit spielt keine Rolle. Auch nachmittags darf die Musik nicht so aufgedreht werden, dass die Nachbarn vom Stuhl fallen. Die Polizei hinzuzurufen zu Beweiszwecken ist keine schlechte Idee. Aber auch Freunde können als Zeugen auftreten, sofern es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.
Man sollte auf alle Fälle den Vermieter informieren, damit dieser tätig wird und gegenüber den Störer eine Abmahnung ausspricht.
Eine Mietminderung ist zwar theoretisch möglich, aber heikel, weil dadurch der Vermieter, der in solchen Fällen gut helfen könnte, zum Gegner gemacht wird. Die Mietminderung bemisst sich nach Art und Intensität der Störung und kann von 5 % bis 30 % gehen. Bei jeweils nur kurzer intensiver Beschallung würde ich die Quote eher im unteren Bereich ansiedeln.