jemand wohnt in einem 3 parteienhaus zur miete. unter ihm wohnt eine person mit einem hund.
dieser hund nervt durch ständiges gebell zu jeder uhrzeit. ganz schlimm ist es abends/nachts wenn der mieter schlafen möchte.
teilweisse wird sogar nachts noch ohne ende gebellt.
anscheinend spielt der hundebesitzer dann noch mit diesem hund.
eine beschwerde bei dem hundebestitzer brachte nichts auser ein müdes lächeln und" man solle sich nicht so aufregen"
was kann der mieter tun ? ist ständiges gebell hinnehmbar ? oder was kann man tun ?
die Miete kürzen, mit den Angaben der nachweisbaren
ruhestörungen
ganz einfach
Nicht „ganz einfach“.
Zunächst fordert man den Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist auf, den Missstand zu beseitigen.
Voraussetzungen für eine Mietminderung ist regelmäßig, dass der Mieter einen Mangel, der während der Mietzeit auftrat, dem Vermieter unverzüglich angezeigt hat und der Vermieter daher Abhilfe schaffen konnte, es aber versäumte.
Aber von Dir hatte ich auch keine andere Antwort erwartet, als ein Paar Brocken hin zu rotzen, die den Fragesteller natürlich total in die Irre führen.
nur nochmal um deine Aussage etwas zu präzisieren:
Voraussetzungen für eine Mietminderung ist regelmäßig, dass
der Mieter einen Mangel, der während der Mietzeit auftrat, dem
Vermieter unverzüglich angezeigt hat und der Vermieter daher
Abhilfe schaffen konnte, es aber versäumte.
Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Vermieter vom Mieter in Kenntnis gesetzt wird. Auch eine Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels ist nicht von Nöten um Minderungen geltend zu machen.
Wichtig für den Minderungsanspruch (und den Zeitpunkt dessen) ist nur, dass der Vermieter vom Mangel Kenntnis erlangt hat.
Als Beispiel zur Verdeutlichung:
In einem 5 Parteienhaus fällt die Zentralheizung aus. Partei 1 setzt den Vermieter am gleichen Tag in Kenntnis. Kann der Vermieter nun daraus schließen, dass alle Parteien ihre Wohnung nicht mehr vertragsmäßig nutzen können, so steht allen Parteien (und nicht nur Partei 1)ein Minderungsanspruch ab Kenntnisnahme des Vermieters zu.
In einem 5 Parteienhaus fällt die Zentralheizung aus. Partei 1
setzt den Vermieter am gleichen Tag in Kenntnis. Kann der
Vermieter nun daraus schließen, dass alle Parteien ihre
Wohnung nicht mehr vertragsmäßig nutzen können, so steht allen
Parteien (und nicht nur Partei 1)ein Minderungsanspruch ab
Kenntnisnahme des Vermieters zu.
Frage: Wieso soll der Vermieter dies daraus schließen können? Könnte hier in diesem Beispiel nicht nur eine Fehlfunktion des Heizkreislaufes/eines Heizkörpers/etc. in der Wohnung der Partei 1 die Ursache sein?
Oder hat Partei 1 Zugang zur Zentralheizung und weiß deswegen, dass sie ausgefallen ist??
Oder meldet Partei 1 für alle Parteien den Heizungsausfall?
Dieses Beispiel würde bedeuten, sobald es in einer Mietwohnung eines Mehrparteienhauses einen Mietminderungsgrund gibt, gibt es für alle Parteien eine Mietminderung??
Wäre ein Ausfall einer im Mietvertrag zugesicherten Waschküche nicht ein besseres Beispiel?
nein, die Betonung in dem Satz liegt anders. Es soll praktisch heissen: WENN der VM aus der Mängelanzeige des Mieters ersehen kann, dass auch bei den anderen Mietern die Heizung ausgefallen sein m u s s, dann haben die anderen auch einen Mietminderungsanspruch.
Z.B. sagt der Mieter: Die gesamte Heizungsanlage des Hauses ist tot (was weiss ich, Hauptschalter, irgendwas in der Art), es geht gar nichts mehr, dann k a n n der VM davon ausgehen, dass auch die anderen Mieter kalt sitzen.
Ratespielchen dagegen muss er mit Sicherheit nicht machen.
Wenn die Feuerwehr das Haus geräumt hat, weil die Hütte abgebrannt ist, hat der Mieter eine Anspruch auf Mietminderung. Dies ab Zeitpunkt des Brandes. Unabhängig davon, wann dem Vermieter dies gemeldet wird.
Guten Tag,ich würde an Ihrer stelle das ordnungsamt oder nachts die Polizei holen und eine Ruhestörung melden.Die kommen dann. In unserem Haus war es das selbe nur das der Hund die ganze nacht fast täglich gebellt hat und der Besitzer nicht da war. Wenn man den Besitzer darauf Ansprach hieß es nur sie hätte den Hund immer dabei.Als der hund wieder nachts anfing zu Bellen rief ich die Polizei die versuchte dann die Telefonnummer der Besitzerin heraus zu bekommen was mißlang.Daraufhin hollte sie den Schlüsseldienst und holte den Hund aus der Wohnung.Die kosten dafür muß der Hundebesitzer tragen.Das war dem Hundebesitzer eine leere.Jetzt ist ruhe.