Nervtöter: Buttonlösung :-(

Hallo Rechtsexperten,

ja ich weiss, es nervt langsam.

Manche „Rechtsexperten“ schreiben z.B. folgendes;

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird kein wirksamer Vertrag zwischen dem Händler und dem Verbraucher geschlossen. Zudem können Sie von Wettbewerbern abgemahnt werden.


Frage; wenn kein wirksamer Vertrag zustande kommen ist, was bedeutet das?

Dann ist doch niemand zu Schaden gekommen, oder?
Kein Kunde (Besteller) muss irgendwas bezahlen, oder?
Kein Verkäufer kann irgend was fordern, oder?
Also wird auch niemand (in Folge) zu schaden kommen, oder?

Wieso „kann“ man dann von „Wettbewerbern“ abgemahnt werden?

Danke.

Grüße
J

Hallo,

das ist recht einfach: Die ganzen Folgen in Bezug auf das konkrete Kundenverhältnis treten ja nur dann ein, wenn einem Kunden auffällt, dass er sie genau wegen des Verstoßes gegen diese Regelung geltend machen kann. Wieviel Prozent der Kunden wird das machen? Wieviel Verträge kann der nicht rechtstreue Onlinehändler somit trotz allem noch mehr für sich erfolgreich abwickeln, als der Wettbewerber, der sich an die Vorgaben hält? Genau um diesen - behaupteten - zu unrecht erlangten Vorteil gegenüber dem Wettbewerb geht es, der den dann zur Abmahnung und weiteren Schritten berechtigt.

Gruß vom Wiz

oder kürzer:
das verhalten ist unlauter nach §§ 3 I, 4 Nr.10 UWG, weil es gegen das gesetz verstößt (§ 312g bgb) und diese vorschrift die lauterkeit des wettbewerbs schützen will…

Und Du meinst wirklich, dass ein juristischer Laie damit was anfangen kann :wink:

Gruß vom Wiz

Und Du meinst wirklich, dass ein juristischer Laie damit was
anfangen kann :wink:

Gruß vom Wiz

die gesetzl. vorschrift sind nicht schwer, daher bin ich davon überzeugt… :wink:

Hallo,
danke.
Ich möchte hier ganz gewiss niemandem zu nahe treten, und weiss auch gar nicht, ob ich das überhaupt richtig verstanden habe.

Du sprichst also die Gleichbehandlung an. Ich verstehe deine Ausführungen so, dass es Kunden gibt, die sich n i c h t trauen, den Onlinehändler anzusprechen, dessen Taste n i c h t die Bezeichnung der neuen Norm/Regelung hat. Kann das wirklich sein?

Mir stellt sich die Frage; ist es rechtlich zulässig, einen Händler abzumahnen, nur weil dieser eine abschliessende Taste anders beschriftet hat? Dieser Händler könnte ja ansonsten einwandfrei vorgehen, und möglicherweise überhaupt keine „bösen“ Absichten haben. Wenn also ein Kunde bei ihm bestellt - mit Taste nach alter Regelung - so könnte es ja sein, dass der Betrag (bei Vorkasse) nie eingeht. Aus welchen Gründen auch immer. Es könnte auch sein, dass der Kunde sagt; „…ich will das doch nicht haben…“. In beiden und allen anderen Fällen könnte der Händler ja sagen; „…o.k. kein Problem, ich löschen den Auftrag und gut ist…“

Er hat sich dann doch vollkommen vorbildlich verhalten. Wieso sollte dann eine Abmahnung rechtens sein? Eine Abmahnung, kann die wirklich aufgrund diesen einen Umstandes (Taste mit anderer Beschriftung) rechtens sein, z.b. auch dann, wenn sich der Händler vollkommen korrekt in allen anderen Bereichen verhält? Müsste man hier nicht das Gesamtbild sehen?

Ich lebe in Deutschland, und kenne daher auch nur die Regelungen dieses Landes. Ich finde aber, wir haben hier viele merkwürdige Eigenschaften und Regelungen, und man sollte sich fragen, ob das wirklich so in Ordnung ist;

1.) es heist „die Sonne“, aber „auf der Sonne“. Wie wichtig wollen wir uns tun mit unserer Sprache?

2.) es heist; „wie das werden wird“, aber nicht, „wie das wird“. Wie wichtig wollen wir uns tun mit unserer Sprache?

3.) ein Handy darf im Auto nicht benutzt werden, nichtmal dann, wenn man gar nicht damit telefoniert. Aber ein Autoradio, die Heizung, und andere Dinge, die dürfen im Auto benutzt, bedient werden. Wie logisch sind diese Regelungen wirklich?

4.) jeder PKW Fahrer muss sich anschnallen im PKW. Aber im Zug, im Bus, das gibt es diese Pflicht nicht? Nichtmal Schulkinder müssen sich anschnallen, oft sind ja gar keine Gurte vorhanden. Wie logisch sind diese Regelungen wirklich?

Ich denke, der Staat hat schon vor vielen Jahrzehnten erkannt; das Geld können wir nur von der breiten Masse holen. Von denen, die sich nicht wehren können.

Einfach mal drüber nachdenken. Sicher fällt dem einen oder anderen hier noch ein anderes Beispiel von deutschem Bürokratiewahnsinn ein.

Grüße
j

Und Du meinst wirklich, dass ein juristischer Laie damit was
anfangen kann :wink:

Gruß vom Wiz

Ob man damit (also ich z.B.) was anfangen kann oder nicht, ist ja vermutlich eher unwichtig. Wenn der Staat ein Interesse daran hätte, sich seinen Bürgern verständlich auszusdrücken, so würde er es anders vormulieren.

Wichtiger scheint mir zu sein, ob diese Regelungen überhaupt logisch, sinnvoll, und letztlich rechtlich haltbar sind. Ist es rechtlich haltbar, derartige Regelunge zu erstellen und die Nichtbeachtung zu bestrafen, nur weil dieser eine Umstand nicht dem „“""„Gesetz“"""" entspricht, ohne das Gesamtbild zu betrachten?

Was also will der Staat wirklich erreichen, und vor allem, welche Kosten enstehen durch diese ganzen Gesetze, durch die sich nur Fachleute durchfinden?

Grüße
J

Moin,

Wenn der Staat ein Interesse
daran hätte, sich seinen Bürgern verständlich auszusdrücken,
so würde er es anders vormulieren.

Wenn Gesetze so formuliert wären, wie der Durchschnittsbürger redet, gäbe es einen großen Spielraum, wie man Gesetze auslegen kann (noch mehr als es jetzt schon gelegentlich der Fall ist). Dazu sind Gesetze nicht da.

Wichtiger scheint mir zu sein, ob diese Regelungen überhaupt
logisch, sinnvoll, und letztlich rechtlich haltbar sind.

Nein, das ist nicht wichtiger, das ist erstmal eine ganz andere Tüte. Es sind Gesetze da und die sind da, dass sich da jeder dran hält, damit das Zusammenleben von so vielen Menschen klappt.

Klar kann man über den Sinn und Unsinn diskutieren. Und jedem in diesem Land steht es auch frei, dagegen zu klagen. Aber solange ein Gesetz nicht als falsch und hinfällig geurteilt wird, ist es rechtskräftig und muss befolgt werden. Vielleicht wird es bei erfolgreicher Klage dagegen rückwirkend für ungültig erklärt, dann sind auch die Vergehen, die vorher begangen sind, ungültig (sag ich jetzt mal so:wink:, aber solange ein Gesetz gilt, muss man sich dran halten.

Ist es rechtlich haltbar, derartige Regelunge zu erstellen und die
Nichtbeachtung zu bestrafen, nur weil dieser eine Umstand
nicht dem „“""„Gesetz“"""" entspricht, ohne das Gesamtbild zu
betrachten?

Im Einzelfall könnten sich vor Gericht gewisse Umstände als mildernd erweisen. Aber zunächst hat man erstmal gegen ein Gesetz verstoßen und dann können entsprechende Schritte eingeleitet werden.

Wenn dieses Button-Gesetz einen bestimmten Text vorsieht, dann muss sich da erstmal jeder dran halten. Wer das nicht will, kann alternativ seinen Shop dicht machen oder dagegen klagen.

Was also will der Staat wirklich erreichen, und vor allem,
welche Kosten enstehen durch diese ganzen Gesetze, durch die
sich nur Fachleute durchfinden?

Die Frage klingt sehr nach einem Verkäufer, der sauer ist, Geld investieren zu müssen, um seinen Shop zu ändern.

Der Verbraucher soll geschützt werden, er wird froh sein, wenn er überall wirklich sieht, dass er jetzt etwas kauft, wenn er auf genau diesen Button zu diesem Zeitpunkt drückt.

Klage dagegen und vermelde hier Deine Ergebnisse. Aber vielleicht werden wir Dich auch in den Nachrichten hören, wenn Du vor dem Verfassungsgericht angekommen bist.

Liebe Grüße,
-Efchen

Wenn dieses Button-Gesetz einen bestimmten Text vorsieht, dann
muss sich da erstmal jeder dran halten.

Tut es aber nicht.
„[…]wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.“

Was also will der Staat wirklich erreichen, und vor allem,
welche Kosten enstehen durch diese ganzen Gesetze, durch die
sich nur Fachleute durchfinden?

Die Frage klingt sehr nach einem Verkäufer, der sauer ist,
Geld investieren zu müssen, um seinen Shop zu ändern.

Der Verbraucher soll geschützt werden,

Das ist ja ein heres Ziel, nur war in den Fällen, auf die mit dem Gesetz abgezielt wird, auch mit der alten Regelung kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Und weniger gültig als nicht gültig wird er auch mit edem neuen Gesetz nicht.
Erchwerend kommt hinzu, daß auf Abofallen gezielt, aber der gesammte Ecommerce getroffen wurde. Und wie ich hier schon einmal schrieb, ist die umbenennung des Buttons wirklich das kleinste Problem. Die „wichtigsten Merkmale“ aufzuzählen stellt sich schon schwieriger dar. Denn alle aufzuzählen würde eben dagegen verstoßen nur die wichtigsten zu wählen.

er wird froh sein, wenn er überall wirklich sieht, dass er jetzt :etwas kauft, wenn er auf genau diesen Button zu diesem Zeitpunkt :drückt.

Stimmt, das ist natürlich viel deutlicher, wenn ich nach Eingabe meiner Anschrift, meiner Kontodaten und nachdem ich Waren für EUR 93,24 in meinen Warenkorb gelegt und diesen zur virtuellen Kasse gebracht habe, dann ist es viel deutlicher, wenn auf dem Button „zahlungspflichtig bestellen“ statt „Einkauf abschließen“ steht. Ach, ja, ein Button mit der Beschriftung „Einkauf abbrechen“ (o.ä.) ist darunter natürlich verboten, könnte verwirren…

Dem Gesetz mag ja ein ganz guter Gedanke zu Grunde liegen, aber das alleine ist nun Mal nicht genug. Im ursprunglichen Vorhaben war sogar geplant vorzuschreiben, daß auf der Bestllseite allen Informationen ohne zu scrollen sichtbar sein müssen. Da bekomme ich Zweifel, ob sich die Handelnden dem Thema auch nur ein einziges Mal aus nicht juristischer Perspektive genähert haben.

osmodius

Hallo,

ich möchte Dir auch nicht zu nahe treten, aber Du bist mal wieder einer der den Überbringer der schlechten Nachricht angeht, der für diese überhaupt nichts kann. Die Regelung ist eindeutig, und man hat sich daran zu halten, solange sie nicht ganz offiziell gekippt wird. Was Du oder ich davon halten, tut zunächst einmal rein gar nichts zur Sache. Aber klar ist: Wenn Du dich nicht dran hälst, droht Ärger! Nicht von mir oder einem anderen Antworter hier, sondern von Wettbewerbern, die sich regelkonform verhalten und damit ggf. auf das ein oder andere Geschäft verzichten müssen, was jemand - so wird es jedenfalls dann immer behauptet, und ist auch kaum widerlegbar - „einsacken kann“, der sich nicht regelkonform verhält.

Und ja, ich kann das durchaus nachvollziehen, dass Leute sauer reagieren, wenn sie selbst Geld investieren müssen, nur damit ihnen dann auch noch das ein oder andere Geschäft durch die Lappen geht, nur weil so ein „blödes“ Gesetz das nunmal verlangt, wenn der Wettbewerber sich darauf ein Ei pellt, die Kosten spart, und auch noch das ein oder andere Geschäft mehr einsackt. Denn gerade bei kleineren Beträgen lassen viele Leute es auf sich beruhen, wenn man sie mit einem Vertragsabschluss überrumpelt hat. Und viel wenig wird irgendwann eben auch ein Viel. D.h. wenn ich 1.000 Kunden erfolgreich in eine Vertragsfalle über € 10,-- locke, dann sind das erst einmal € 10.000,-- mehr auf meinem Konto als auf dem Konto des Wettbewerbers, der den Vertragsschluss wie gefordert erkennbar macht. Und wenn dann nur 100 Kunden im Nachhinein protestieren, dann bleiben da eben immer noch € 9.000,-- unter dem Strich hängen, während der rechttreue Wettbewerber gerade mal € 1.000,-- Miese dadurch am Ende des Tages hat, weil er seinen Shop angepasst hat.

Gruß vom Wiz