Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der InternetBank NETBANK (http://www.netbank.de)?
Danke. Chris
NETBANK ok? Ja.
Moin,
hat jemand Erfahrung mit der InternetBank NETBANK
(http://www.netbank.de)?
Ja, als Girokonto (ca. 12 Monate).
* Kontoführung online klappt bestens (Überweisungen, auch Termin; DA)
* Verfügbarkeit bisher immer vorhanden (keine Zugangsstörungen).
* Überweisungen zu anderen (eigenen) Konten manchmal etwas zu langsam (2 Tage, von anderen Banken 1 Tag)
* Bargeldversorgung über Sparda-Automaten kostenlos (aber nicht unbedingt flächendeckend!). Die im Internet abfragbaren Standorte können allerdings auch mal nicht stimmen bzw. nicht für die Allgemeinheit zugänglich sein (z. B. ist am angegebenen Standort ein Gerichtsgebäude; kein Automat sichtbar).
* Anfragen (auch auf die konkrete Kontoverbindung bezogen) können online gestellt werden (unter Eingabe einer TAN).
Unterm Strich: Empfehlenswert bei 2,5% Zinsen.
Gruß vom Wolf
HBCI-Schnittstelle per PIN/TAN ??
Hallo, vielen Dank, sehr aufschlussreich.
Aus der Website von Netbank werde ich nicht ganz schlau: was ist gemeint mit Onlinebanking über „HBCI-Schnittstelle per PIN/TAN“?
Ich kenne von der Sparkasse nur entweder-oder, drum verstehe ich das nicht.
Bei der Sparkasse rufe ich mein Konto z.B. online ab per HBCI-Chipkarte und Kartenleser, nix mehr mit PIN/TAN - höchstens die PIN für den Kartenleser.
Aber was ist gemeint mit „HBCI-Schnittstelle per PIN/TAN“?
Auf jeden Fall möchte ich kein Browserbanking machen.
Wie machst du das bei der Netbank in Sachen Onlinebanking?
Klappt das auch mit Quicken Deluxe?
Danke. Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin,
Aus der Website von Netbank werde ich nicht ganz schlau: was
ist gemeint mit Onlinebanking über „HBCI-Schnittstelle per
PIN/TAN“?Ich kenne von der Sparkasse nur entweder-oder, drum verstehe
ich das nicht.
Verstehe ich auch so: Die normale Nutzung wird mittels PIN/TAN durchgeführt, bei Teilnahme am HBCI-Verfahren gelten gesonderte Bedingungen (AGB § 17, Abs. 1).
Bei der Sparkasse rufe ich mein Konto z.B. online ab per
HBCI-Chipkarte und Kartenleser, nix mehr mit PIN/TAN -
höchstens die PIN für den Kartenleser.Aber was ist gemeint mit „HBCI-Schnittstelle per PIN/TAN“?
Weiss ich nicht
Wie machst du das bei der Netbank in Sachen Onlinebanking?
Browserbanking (egal welche Bank, schon seit Jahren, bisher ist noch nie etwas passiert). Bei Einhaltung einiger Grundregeln kann man das Risiko sicherlich verringern.
Gem. den Sonderbedingungen für die Abwicklung von Online-Transaktionen § 9 (http://www.netbank.de/NB/pdf/sbdgn_onl_trans.pdf) haftet in erster Linie die netbank bei Mißbrauch, „soweit nicht ein Pflichtverstoß des Kunden für den Schaden ursächlich war“. Nach meiner laienhaften Meinung muß also die Bank nachweisen, daß Du Schuld warst, bevor sie Dich in Anspruch nehmen kann.
Klappt das auch mit Quicken Deluxe?
Keine Erfahrung. Aber Umsätze kann man mindestens in Excel runterladen
Gruß vom Wolf
Ich hab auch gelesen, dass bei der Netbank die Beweispflicht umgekehrt ist; soll heißen die Bank muss dem Kunden nachweisen, dass er fahrlässig gehandelt hat (seine Geheimnummern weitergegeben hat oder offen rumliegen lassen hat), wobei’s normalerweise andersrum ist. Deswegen spiel ich auch mit dem Gedanken zu dieser Netbank zu gehen, hab mich aber noch nich informiert was es sonst noch so gibt…
Wär aber find ich schon ein triftiger Grund, weil wie soll man der Bank beweisen, dass man nicht fahrlässig gehandelt hat?! bzw. wie soll die Bank beweisen, dass man fahrlässig gehandelt hat. Letzteres spricht mich deutlich mehr an 
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]