Netbook des Freundes runtergeworfen

Hallo, würde mich freuen, wenn jemand folgende Frage beantworten würde(Formulierung entspricht hoffentlich den Richtlinien):

Stellen wir uns einmal vor, ein Netbook steht auf der Küchentheke in der gemeinsamen Wohnung, wie immer hat ER, dem das Netbook gehört, die Börsenkurse flimmern und fährt dann kurz ein paar Artikel einkaufen.
Sie nimmt das Netbook samt Ladekabel von der Theke um damit zur Couch zu gehen, weil sie ihr Notebook nicht dabei hat und ihre Emails checken will. Er muss wohl vergessen haben, dass das Netbook noch an ist, weil er sonst immer großen Wert darauf legt, alles mit Passwörtern zu schützen, damit sie genau das eben nicht tut.
Das offene Notebook kippt ihr aus der Hand und sie kann es nicht am Kabel greifen - es fällt offen auf den Boden. Sie stellt fest, dass das Display sich nur noch aus Scherben zusammensetzt.
Kann es in diesem Fall etwas bringen, ihre Haftpflicht zu informieren oder kann man sich das sparen?

Falls jemand antwortet: danke!

Hallo,

Das offene Notebook kippt ihr aus der Hand und sie kann es
nicht am Kabel greifen - es fällt offen auf den Boden. Sie
stellt fest, dass das Display sich nur noch aus Scherben
zusammensetzt.
Kann es in diesem Fall etwas bringen, ihre Haftpflicht zu
informieren oder kann man sich das sparen?

Ach Gottchen, ach Gottchen, welche herzzerreißende Geschichte.

„Sie“ konnte ihre E- mails natürlich nicht im eingeschalteten Zustand auf der Küchentheke „checken“. „Sie“ mußte dazu herumlaufen und zum Sofa gehen.

Hat „Sie“ überhaupt eine Haftpflicht?
Vermutlich kann man sich den Antrag bei der Haftpflicht sparen.

Die Verkettung dieser dramatischen Umstände wirkt auf mich zu unglaubwürdig

Gruß:
Manni

Die Vermeidung von „ich-Botschaften“ trägt vielleicht auch dazu bei, dass das Ganze realitätsfern klingt.
Na ja, ein Sofa ist eben schlicht komfortabler als ein Barhocker. Auch wenn es dramatisch klingt und dadurch möglicherweise erfunden; das Leben schreibt manchmal eben dramatische Geschichten. Und wenn die Haftpflicht, welche vorhanden ist, so etwas nicht abdeckt, ist die Quintessenz aus der ganzen Sache wohl nur: Netbook besser nicht bewegen, wenn man das Trottel-Gen in sich trägt.

Tschuldigung, aber wo ist das Problem, den Sachverhalt einfach der Haftpflichtversicherung mitzuteilen?
Sollte diese dann tatsächlich ablehnen ist das natürlich ärgerlich, aber probieren kann man es doch auf jeden Fall?!
Die HV deckt ja nun mal auch Schäden durch „Trotteligkeit“ ab, also ich würds zumindest probieren…

1 „Gefällt mir“