Hallo,
durch das Wachtumsbeschleunigungsgesetz wurde ja die grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wieder angehoben.
Heisst das, ich könnte ein Netbook für 270 Euro komplett im ersten Jahr abschreiben auch wenn ich es erst jetzt im Sommer kaufe, während ich ein Notebook für 600 Euro wie gehabt in 3 Jahren abschreiben muss und bei einem Kauf im Juli nur 1/6 im ersten Kalenderjahr abschreiben kann (die Hälfte von 1/3 eben)?
Oder gelten für Computer/Notebooks… generell 3 Jahre, egal wie teuer sie waren?
Besten Dank im Voraus.