Netto-Gewinn, wie berechnen?

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier imrichtigen Brett bin, aber wer sich selbständig machen will, neben- oder hauptberuflich, kommt ums Rechnen nicht herum. Genau darum dreht sich meine Frage, konkret um die Umsatzrechnung, um wissen zu wollen, was hinterher Netto übrig bleibt.

Angenommen, ich kaufe 50 Stück Rohware zum Stückpreis von 8 Euro, macht zusammen also 400 Euro. Dann verarbeite ich die Teile weiter und verkaufe sie zum Stückpreis von 19 Euro, macht zusammen also 950 Euro Umsatz. Und wie geht es nun weiter mit der Berechnung?

Rechnung 1) Der Staat kassiert die Hälfte des Umsatzes, bleiben also 475 Euro übrig, von denen wiederum die 400 Euro abzuziehen sind, die ja vorher für die Rohware bezahlt werden mußte, bleiben also schlappe 75 Euro Netto übrig. Das glaube ich aber nicht, sodaß wohl Rechnung 2) die richtige ist:

Rechnung 2) 950 Euro ist der Umsatz, davon gehen 400 Euro runter, die für die Rohware bezahlt werden mußten, bleiben also 550 Euro als Gewinn. Davon wiederum kassiert der Staat die Hälfte, sodaß 275 Euro Netto übrig bleiben.

Der Einfachheit halber habe ich ohne Mwst. gerechnet, (Kleinunternehmer). Ich würde so und so alles vom Sreuerberater erledigen lassen, insofern brauche ich nicht erst BWL zu studieren. Ich würde nebenberuflich in die Selbständigkeit einsteigen wollen: Komme ich dann als Lediger in die Steuerklasse 6 und muß dann sogar ca. 60% vom Gewinn an den Staat abführen? Danke für weitere Infos.

Gruß Rüdiger

oh je
Hi Rüdiger,

nein, so geht das nicht.
Die Geschichte ist ein klein wenig komplexer, als sie hier, in aller Kürze darstellen zu können.
Am Besten, Du besuchst den einen oder anderen Kurs, in welchem genau diese Fragen geklärt werden.
Die Kurse laufen unter den Bezeichnungen:
„Rechnen“
„kaufmännisches Grundwissen“
„Wie mache ich mich selbständig?“
usw usw
Die meisten dieser Kurse werden von den örtlichen volkhochschulen oder auch von den IHK angeboten und kosten relativ wenig oder gar nichts.

Gruss
Ray

Schreib doch ein Programm oder bastle doch eine Mappe von Exel um. Dann hast brauchst du dir kein Kopf mehr zu zerbrechen. Bücher mit Fallstudien gibt es doch in Hülle und Fülle.
Gerade beim Selbständig machen. Da gibt es ein Problem:
Absatz nur, wenn schon Kunden vorhanden sind. Kunden sind nur da, wenn man schon auf dem Markt ist.
Für ein Newcomer ist das so gut wie aussichtslos. Allein um ein Kredit zu bekommen mußt du so an die 10 Formeln (Roi, Liqui 1 bis …) beachten. In einigen Regionen werden von der Bank Projekte wie, Gastronomie, Bau, Auto und Fitnes … gar nicht mehr finanziert. Wenn man noch großes Pech hat, hat man noch existenziellen Ärger mit dem eigenem Anwalt … (der hat z.B. die Geschäftsidee dann geklaut …)

Um eine Geschäftsidee in die Tat umzusetzen sollte man vom Rechnungswesen Ahnung haben, z.B. eine Betriebsübersicht erstellen können usw.

Würde gern mein theoretisches Wissen gegen praktische Erfahrungen eintauschen. Daher längerer Kontakt erwünscht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielleicht hilft dieses Tool ein bisschen …
das geht das Thema von hinten an:

http://www.akademie.de/dateien/tipps/5382_Honorar-Re…

Erläuterungen dazu:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Allerdings solltest Du auf jeden Fall ein paar Existenzgründerseminare mitmachen …

Frdl. Gruss
Marian

Das hilft schonmal, Danke
Hallo Marian,

vielen Dank, das hilft mir auf alle Fälle schonmal weiter, allerdings geht es mir ja erstmal um den nebenberuflichen Einstieg in die Selbständigkeit. Muß ich dann auch bereits in die Sozialversicherung einbezahlen? Seminare in der Volkshochschule werde ich kaum belegen können, jedenfall nicht dann, wenn die abends sind, weil ich genau in der Zeit immer meinen Hauptberuf habe, das ist es ja.

Gruß Rüdiger

Würde gern mein theoretisches Wissen gegen praktische
Erfahrungen eintauschen. Daher längerer Kontakt erwünscht.

Warum machst Du dann nicht selber etwas?

vielen Dank, das hilft mir auf alle Fälle schonmal weiter,
allerdings geht es mir ja erstmal um den nebenberuflichen
Einstieg in die Selbständigkeit.

Das ist prima, wenn Du die Gelegenheit dazu hast. Besser, als ins kalte Wasser einsteigen zu müssen.

Muß ich dann auch bereits in
die Sozialversicherung einbezahlen?

Sprich darüber Deine Krankenkasse an - die können Dir entsprechend Auskunft erteilen. Wenn Du einen normalen 35, 38.5, 40 oder 42 stundenjob hast, müsstest Du eigentlich nur das Versteuern nicht vergessen.

Seminare in der
Volkshochschule werde ich kaum belegen können, jedenfall nicht
dann, wenn die abends sind, weil ich genau in der Zeit immer
meinen Hauptberuf habe, das ist es ja.

Geh zu Deiner zuständigen IHK und zur örtlichen Sparkasse oder Wirtschaftsförderung Deiner Kommune, die bieten meist auch Tagesseminare an …

Viel Erfolg
Marian

Servus Rüdiger,

wenn Du ohnehin die Brocken zum StB geben willst, käme es in Frage, eine erste grundlegende Einweisung in die Thematik zum Prüfstein für die Qualität der Kanzlei zu machen. Wer es schafft, innerhalb einer vorgegebenen Zeit von (z.B.) einer halben Stunde, damit das bezahlbar bleibt, die Grundzüge verständlich zu erläutern, ist Dein Mann.

Selten, aber auch noch findbar sind StB, die eine entsprechende Einweisung für Gotteslohn geben, weil sie sich klar sind, wie viel weniger Zores sie später mit der Erledigung der Routinearbeiten haben werden.

Insbesondere die Bestimmung Deines individuellen Grenzsteuersatzes ist etwas, woran sich die Spreu vom Weizen trennt: Wer gut ist, kann Dir innerhalb kürzester Zeit einen Anhaltswert auf 5 Prozentpunkte genau geben. So hoch, wie Du annimmst, wird der Grenzsteuersatz kaum sein.

Schöne Grüße

MM

Hallo Marian,

nochmals vielen Dank.

Rüdiger

Angenommen, ich kaufe 50 Stück Rohware zum Stückpreis von 8
Euro, macht zusammen also 400 Euro. Dann verarbeite ich die
Teile weiter und verkaufe sie zum Stückpreis von 19 Euro,
macht zusammen also 950 Euro Umsatz. Und wie geht es nun
weiter mit der Berechnung?

Deine Rechnung 2 kommt der Sache schon näher. Allerdings ist es, wie andere schon sagten, noch etwas komplexer. Ich versuche mal, dir das wichtigste zusammenzufassen:

  • Selbständigke Tätigkeit gehen auf überhaupt keine Lohnsteuerkarte. Es wird auch keine Sozialversicherung abgezogen. Wenn du nebenberuflich anfängst, läuft dein Hauptberuf genauso weiter wie bisher. Später gibst du in der Steuererklärung alle Einkünfte (und alle Ausgaben) an, dann rechnen dir die Fiskalen die Zeche schon aus.

  • Nicht nur Wareneinkauf, auch Werkzeuge, und Kosten wie Telefon, PC, Internet, Autofahrten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In der Praxis ist das oft einfacher als laut Gesetzbuch; wenn nur relativ geringe Beträge anfallen, verzichtet das FA gerne auf Nachweise. Z.B. 30 Euro Telefon und 800km/Monat lassen sich ohne weiteres einfach so ansetzen (zumindest bei meinem FA).

  • überlege dir genau, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen solltest. Bedenke, daß du dann keine Vorsteuer geltend machen kannst. M.E. lohnt sich das am ehesten, wenn du nur geringe Materialkosten hast, selber etwas herstellst, und das dann recht teuer verkaufst. Also z.B. wie ein Künstler, der ein Stück Holz für 10 Euro kauft, eine Skulptur daraus schnitzt und sie für z.B. 150 Euro anbietet.

  • Zu deiner Kalkulation: rechne dir neben den real anfallenden Ausgaben auch mal einen Stundenlohn für deine Arbeit aus. Wieviel zu haben willst, ist deine Sache. Aber mach nicht den Fehler, deine Zeit gar nicht mitzurechnen.

Servus Vovin,

zur Klärung dieses scheinbaren Widerspruchs:

geltend gemacht werden. In der Praxis ist das oft einfacher
als laut Gesetzbuch; wenn nur relativ geringe Beträge
anfallen, verzichtet das FA gerne auf Nachweise. Z.B. 30 Euro
Telefon und 800km/Monat lassen sich ohne weiteres einfach so
ansetzen (zumindest bei meinem FA).

Kein Mitarbeiter irgendeines FAs arbeitet am geltenden Recht vorbei (zumindest nicht in Routinefällen wie dem vorliegenden). Es geht hier um den Unterschied zwischen der Gewinnermittlung gem. § 4(3) EStG (Überschussrechnung), bei der Betriebsausgaben glaubhaft gemacht werden müssen, und derjenigen gem. § 4(1) EStG, bei denen die Aufwendungen nach den Regeln ordnungsgemäßer Buchführung belegt sein müssen.

Hierzu:

  • überlege dir genau, ob du von der Kleinunternehmerregelung
    Gebrauch machen solltest. Bedenke, daß du dann keine Vorsteuer
    geltend machen kannst.

gibt es ein ziemlich einfaches Kriterium: Der Kleinunternehmer ist bei sonst gleichen Bedingungen immer dann im Vorteil gegenüber regelbesteuerten Mitbewerbern, wenn er für Auftraggeber/Kunden arbeitet, die keine vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer sind. Die sehen nämlich zu allererst, ob sie 100 oder 116 zahlen müssen und kümmern sich nicht darum, wo das herkommt.

Wenn es sich um vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer handelt, führt die Kleinunternehmerbesteuerung immer zu einem mehr oder weniger großen finanziellen Nachteil, der entweder kleiner ist als der durch die Anwendung dieser Besteuerungsform entstehende Vorteil wegen einfacherer Buchhaltung/Aufzeichnung oder größer.

Schöne Grüße

MM

Es geht hier um den Unterschied zwischen der
Gewinnermittlung gem. § 4(3) EStG (Überschussrechnung), bei
der Betriebsausgaben glaubhaft gemacht werden müssen,

Ja gut, das meinte ich. Wollte damit nur sagen, daß man wegen z.B. 800km im Monat kein Fahrtenbuch führen muss, sondern man schreibt halt auf ein Blatt, das man soundsoviel KM geschäftlich unterwegs war. Und als Neu/Kleinunternehmer wird ja kaum 4(1) machen.

gibt es ein ziemlich einfaches Kriterium: Der Kleinunternehmer
ist bei sonst gleichen Bedingungen immer dann im Vorteil
gegenüber regelbesteuerten Mitbewerbern, wenn er für
Auftraggeber/Kunden arbeitet, die keine
vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer sind. Die sehen
nämlich zu allererst, ob sie 100 oder 116 zahlen müssen und
kümmern sich nicht darum, wo das herkommt.

Seh ich anders:
1.) bekommst du ja die Vorsteuer als KU wie gesagt nicht zurück; wenn also die Ware im Einkauf z.B. 60 Euro + Mwst kostet, kannst du bei Regelbesteuerung mit diesen 60 Euro kalkulieren, bei KU-Besteuerung aber musst du fast 70 Euro abdrücken (69,60).
Das muss also in die Kalkulation mit einfließen. Bei einer angestrebten Marge von 40 Euro muss der VK also 110 Euro sein – big deal im Vergleich zu 116 Euro.
Wenn du die Aufschläge prozentual kalkulierst, kommst du sogar auf exakt denselben Preis wie bei Regelbesteuerung.

2.) kommt es noch drauf an, wieviel Ware man einkauft und wie schnell sie zirkuliert. Ist natürlich stark branchenabhängig. Aber wenn du z.B. erstmal einen Lagerbestand im Wert von 10.000 Euro anlegst, macht es schon nen Unterschied, ob du im nächsten Monat 1.500 Euro Umsatzsteuer zurückbekommst oder nicht.
Das gilt erst recht für eventuell anzuschaffende Geräte, wie Werkzeuge, Computer, etc. - da man das Zeug nicht mehr verkauft, ist die gezahlte USt bei KU-Besteuerung einfach futsch.

Was anderes ist das, wenn du aus 1000 Euro Anfangsinvestition und viel Eigenleistung z.B. 5000 Euro machen kannst (wenn du z.B. Holz kaufst und Möbel baust). Dann ist auf die 150 Euro Vorsteuer gepfiffen, wenn du dafür hintenraus 700 Euro sparst.

Hallo Vovin,

dann rechnen wir mal die vier in Frage kommenden Fälle:

  • Kleinunternehmer hat Kundschaft aus Nichtunternehmern (kN)
  • Kleinunternehmer hat Kundschaft aus Unternehmern (kU)
  • Regelbesteuerer hat Kundschaft aus Nichtunternehmern (rN)
  • Regelbesteuerer hat Kundschaft aus Unternehmern (rU)

Wareneinkauf sei 60, verkauft werde zu 100 (jeweils zuzüglich USt). Realistischerweise ist der VK gegeben und nicht durch Kalkulationen beeinflussbar (das wäre bloß im ggf. begrenzten Monopol der Fall). Der Unterschied zu Deiner Perspektive ist, dass ich nicht angestrebte, sondern realisierbare Margen unter Marktbedingungen (Mengenanpasser) betrachte. Konkret: Der Kunde/Auftraggeber, der selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist, kalkuliert immer „Netto“, derjenige, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, immer „Brutto“. Daraus ergibt sich, dass der erzielbare Erlös davon abhängt, ob der Kunde/Auftraggeber Unternehmer ist oder Endverbraucher:

Überschuss kN ist 116 - 69,60 = 46,40
Überschuss kU ist 100 - 69,60 = 30,41
Überschuss rN ist 100 - 60 = 40
Überschuss rU ist 100 - 60 = 40

qed

2.) kommt es noch drauf an, wieviel Ware man einkauft und wie
schnell sie zirkuliert. Ist natürlich stark branchenabhängig.
Aber wenn du z.B. erstmal einen Lagerbestand im Wert von
10.000 Euro anlegst, macht es schon nen Unterschied, ob du im
nächsten Monat 1.500 Euro Umsatzsteuer zurückbekommst oder
nicht.

Ob es der nächste Monat oder irgendein anderer ist, macht für den Regelbesteuerer den relativen Vorteil rN oder rU gegenüber dem Fall kU größer. Ein Fall, in dem der Zinsvorteil für rN aus der geringeren USt-Zahlung bzw. Erstattung den Vorteil für kN, der sich aus der Kleinunternehmerbesteuerung im Beispiel oben ergibt, übersteigt, lässt sich zwar konstruieren, setzt aber eine sehr ungünstige Finanzierung und/oder einen extrem langsamen Umschlag voraus.

Das gilt erst recht für eventuell anzuschaffende Geräte, wie
Werkzeuge, Computer, etc. - da man das Zeug nicht mehr
verkauft, ist die gezahlte USt bei KU-Besteuerung einfach
futsch.

Das stimmt nur dann, wenn der Ertrag so schlecht ist, dass keine Ertragsteuern anfallen. Ferner ist im kN-Fall immer bei positiven Erträgen der Vorteil aus nicht abzuführender USt bei der dann angemessenen Kalkulation „brutto“ systematisch größer als der Nachteil aus nicht geltend zu machender Vorsteuer. Es ändert sich immer noch nichts an meiner These, dass der Kleinunternehmer sich ausschließlich danach zu richten braucht, ob seine Kunden/Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind oder keine.

Was anderes ist das, wenn du aus 1000 Euro Anfangsinvestition
und viel Eigenleistung z.B. 5000 Euro machen kannst (wenn du
z.B. Holz kaufst und Möbel baust). Dann ist auf die 150 Euro
Vorsteuer gepfiffen, wenn du dafür hintenraus 700 Euro sparst.

Die werden bloß im Fall kN gespart und belegen, dass das genannte Entscheidungskriterium richtig ist. Im Fall kU werden sie nicht gespart, weil sie gar nicht am Markt erzielbar sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Realistischerweise ist der VK gegeben und nicht durch
Kalkulationen beeinflussbar (das wäre bloß im ggf. begrenzten
Monopol der Fall).

Das ist wohl abhängig von der Branche. Bei vielen Artikeln unterbieten sich gerade Internetanbieter ja alle gegenseitig (ob sie liefern können oder nicht).
Aber nehmen wir ruhig mal dein Modell her.

Der Unterschied zu Deiner Perspektive ist,

dass ich nicht angestrebte, sondern realisierbare Margen unter
Marktbedingungen (Mengenanpasser) betrachte.

Konkret: Der
Kunde/Auftraggeber, der selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist,
kalkuliert immer „Netto“, derjenige, der nicht
vorsteuerabzugsberechtigt ist, immer „Brutto“.

Das ist natürlich richtig. Da stoße ich mit dir auch gerne ins gleiche Horn. Wer mit Unternehmern zu tun hat, fährt auf alle Fälle mit der Regelbesteuerung besser (davon abgesehen, daß es seriöser wirkt).
Mal ne blöde Frage nebenbei, ist eigentlich ein Freiberufler vorsteuerabzugsberechtigt?

Überschuss kN ist 116 - 69,60 = 46,40
Überschuss kU ist 100 - 69,60 = 30,41
Überschuss rN ist 100 - 60 = 40
Überschuss rU ist 100 - 60 = 40

Fall kU ist freilich extrem ungünstig. Ich muss aber doch nochmal auf meinen Margen rumreiten:

Wenn kN für 10000 Euro brutto Ware einkauft, und rX für 10000 Euro netto Ware einkauft, und beide alles verkaufen, haben beide auch real den gleichen Rohgewinn gemacht - 4000 Euro.
Ich seh da also gar keinen Vorteil beim kN, man kommt günstigstensfalls genauso gut weg wie der Regelbesteuerer.

Ein Fall, in dem der Zinsvorteil für rN
aus der geringeren USt-Zahlung bzw. Erstattung den Vorteil für
kN, der sich aus der Kleinunternehmerbesteuerung im Beispiel
oben ergibt, übersteigt, lässt sich zwar konstruieren

Ich find da gar nicht viel dran zu konstruieren. Entweder der Unternehmer handelt auf Pump oder nicht. Gerade als Existenzgründer kriegst du oft keinen (günstigen) Kontokorrentkredit eingeräumt, musst also notfalls mit dem privaten Dispo zuschießen. Da können, um bei obigem Beispiel zu bleiben, 1500 Euro schon schön was ausmachen.

Wenn du liquide bist, brauchst du dir um Schuldzinsen keine Gedanken machen, kannst die 1500 Euro aber anderweitig investieren.

Allerdings kann ich bei Finanzierungen nicht gut mitreden; ich halt’s wie meine Großmutter und geb nie mehr Geld aus, als ich habe. :wink:

Das stimmt nur dann, wenn der Ertrag so schlecht ist, dass
keine Ertragsteuern anfallen.

Naja, aber der Kleinunternehmer definiert sich doch gerade dadurch, daß er wenig Ertrag hat. Sobald viel Ertrag vorliegt, verliert man doch den KU-Status (ab dem Folgejahr).

Ich persönlich würde nur dann die KU wählen, wenn ich nicht damit rechne, viel Umsatz zu machen.

Ferner ist im kN-Fall immer bei
positiven Erträgen der Vorteil aus nicht abzuführender USt bei
der dann angemessenen Kalkulation „brutto“ systematisch größer
als der Nachteil aus nicht geltend zu machender Vorsteuer.

Ahhh… nach langem Überlegen ist der Groschen gefallen, was du meinst. Du vergleichst z.B. jeweils 100 verkaufte Einheiten bei kN und rX. Da hat der kN einen leichten Vorteil. Ich vergleiche eine Investition von jeweils 10000 Euro. Da liegt der kN günstigstenfalls gleichauf.

Die werden bloß im Fall kN gespart und belegen, dass das
genannte Entscheidungskriterium richtig ist. Im Fall kU werden
sie nicht gespart, weil sie gar nicht am Markt erzielbar sind.

Das ist nicht gesagt. Wenn sich überhaupt die KU-Frage stellt, ist ja die Produktionskapazität gering. Nehmen wir als Beispiel mal einen Instrumentenbauer. Wir lassen ihn mit geringen Materialkosten tolle Instrumente bauen, die er teuer verkaufen kann, aber nur soundsoviel Stück pro Jahr. Bleiben wir beim Verhältnis 1000 Materialkosten -> 5000 Verkaufspreis.

Wenn da ein vorsteuerabzugsberechtigter daherkommt, und sagt „die Instrumente sind ja schön, ich kauf dir eine Fuhre ab, aber ich zahl dir nur 4300, weil du keine USt ausweisen kannst.“ – der kriegt keine 700 Euro Nachlass, sondern einen Tritt.

Was ich damit sagen will: wenn jemand ein spezielles Produkt anbietet, wie eben besondere Instrumente, dann muss man dafür eben zahlen, was er verlangt, oder man lässt es bleiben. Wenn man es bleiben lässt, freut sich jemand anderer, der einen Auftrag platzieren darf.

Das funktioniert nicht nur mit Instrumenten, sondern mit quasi allem, was ein bestimmter Mensch eben „einzigartig“ anbietet. Wenn es kein gleichartiges Konkurrenzprodukt gibt, kann ein Einkäufer nicht mit Marktvergleichen daherkommen.
Ist also kurz gesagt das alte Lied von Angebot und Nachfrage.

Ist die Kapazität - also das Angebot - groß genug, um Händler zu vergünstigten Konditionen zu beliefern, wachsen Umsatz und Gewinn, und somit hat sich wiederum die Frage nach der KU-Besteuerung eh wieder erledigt.

So, das war jetzt ein ziemlicher Aufsatz. :smile: