Hallo Martin,
Realistischerweise ist der VK gegeben und nicht durch
Kalkulationen beeinflussbar (das wäre bloß im ggf. begrenzten
Monopol der Fall).
Das ist wohl abhängig von der Branche. Bei vielen Artikeln unterbieten sich gerade Internetanbieter ja alle gegenseitig (ob sie liefern können oder nicht).
Aber nehmen wir ruhig mal dein Modell her.
Der Unterschied zu Deiner Perspektive ist,
dass ich nicht angestrebte, sondern realisierbare Margen unter
Marktbedingungen (Mengenanpasser) betrachte.
Konkret: Der
Kunde/Auftraggeber, der selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist,
kalkuliert immer „Netto“, derjenige, der nicht
vorsteuerabzugsberechtigt ist, immer „Brutto“.
Das ist natürlich richtig. Da stoße ich mit dir auch gerne ins gleiche Horn. Wer mit Unternehmern zu tun hat, fährt auf alle Fälle mit der Regelbesteuerung besser (davon abgesehen, daß es seriöser wirkt).
Mal ne blöde Frage nebenbei, ist eigentlich ein Freiberufler vorsteuerabzugsberechtigt?
Überschuss kN ist 116 - 69,60 = 46,40
Überschuss kU ist 100 - 69,60 = 30,41
Überschuss rN ist 100 - 60 = 40
Überschuss rU ist 100 - 60 = 40
Fall kU ist freilich extrem ungünstig. Ich muss aber doch nochmal auf meinen Margen rumreiten:
Wenn kN für 10000 Euro brutto Ware einkauft, und rX für 10000 Euro netto Ware einkauft, und beide alles verkaufen, haben beide auch real den gleichen Rohgewinn gemacht - 4000 Euro.
Ich seh da also gar keinen Vorteil beim kN, man kommt günstigstensfalls genauso gut weg wie der Regelbesteuerer.
Ein Fall, in dem der Zinsvorteil für rN
aus der geringeren USt-Zahlung bzw. Erstattung den Vorteil für
kN, der sich aus der Kleinunternehmerbesteuerung im Beispiel
oben ergibt, übersteigt, lässt sich zwar konstruieren
Ich find da gar nicht viel dran zu konstruieren. Entweder der Unternehmer handelt auf Pump oder nicht. Gerade als Existenzgründer kriegst du oft keinen (günstigen) Kontokorrentkredit eingeräumt, musst also notfalls mit dem privaten Dispo zuschießen. Da können, um bei obigem Beispiel zu bleiben, 1500 Euro schon schön was ausmachen.
Wenn du liquide bist, brauchst du dir um Schuldzinsen keine Gedanken machen, kannst die 1500 Euro aber anderweitig investieren.
Allerdings kann ich bei Finanzierungen nicht gut mitreden; ich halt’s wie meine Großmutter und geb nie mehr Geld aus, als ich habe. 
Das stimmt nur dann, wenn der Ertrag so schlecht ist, dass
keine Ertragsteuern anfallen.
Naja, aber der Kleinunternehmer definiert sich doch gerade dadurch, daß er wenig Ertrag hat. Sobald viel Ertrag vorliegt, verliert man doch den KU-Status (ab dem Folgejahr).
Ich persönlich würde nur dann die KU wählen, wenn ich nicht damit rechne, viel Umsatz zu machen.
Ferner ist im kN-Fall immer bei
positiven Erträgen der Vorteil aus nicht abzuführender USt bei
der dann angemessenen Kalkulation „brutto“ systematisch größer
als der Nachteil aus nicht geltend zu machender Vorsteuer.
Ahhh… nach langem Überlegen ist der Groschen gefallen, was du meinst. Du vergleichst z.B. jeweils 100 verkaufte Einheiten bei kN und rX. Da hat der kN einen leichten Vorteil. Ich vergleiche eine Investition von jeweils 10000 Euro. Da liegt der kN günstigstenfalls gleichauf.
Die werden bloß im Fall kN gespart und belegen, dass das
genannte Entscheidungskriterium richtig ist. Im Fall kU werden
sie nicht gespart, weil sie gar nicht am Markt erzielbar sind.
Das ist nicht gesagt. Wenn sich überhaupt die KU-Frage stellt, ist ja die Produktionskapazität gering. Nehmen wir als Beispiel mal einen Instrumentenbauer. Wir lassen ihn mit geringen Materialkosten tolle Instrumente bauen, die er teuer verkaufen kann, aber nur soundsoviel Stück pro Jahr. Bleiben wir beim Verhältnis 1000 Materialkosten -> 5000 Verkaufspreis.
Wenn da ein vorsteuerabzugsberechtigter daherkommt, und sagt „die Instrumente sind ja schön, ich kauf dir eine Fuhre ab, aber ich zahl dir nur 4300, weil du keine USt ausweisen kannst.“ – der kriegt keine 700 Euro Nachlass, sondern einen Tritt.
Was ich damit sagen will: wenn jemand ein spezielles Produkt anbietet, wie eben besondere Instrumente, dann muss man dafür eben zahlen, was er verlangt, oder man lässt es bleiben. Wenn man es bleiben lässt, freut sich jemand anderer, der einen Auftrag platzieren darf.
Das funktioniert nicht nur mit Instrumenten, sondern mit quasi allem, was ein bestimmter Mensch eben „einzigartig“ anbietet. Wenn es kein gleichartiges Konkurrenzprodukt gibt, kann ein Einkäufer nicht mit Marktvergleichen daherkommen.
Ist also kurz gesagt das alte Lied von Angebot und Nachfrage.
Ist die Kapazität - also das Angebot - groß genug, um Händler zu vergünstigten Konditionen zu beliefern, wachsen Umsatz und Gewinn, und somit hat sich wiederum die Frage nach der KU-Besteuerung eh wieder erledigt.
So, das war jetzt ein ziemlicher Aufsatz. 