Netto-Vorschuss; Verrechnung mit Bruttolohn?

Wer weiß was?

Folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer (AN) erhält einen netto Vorschuss pro Monat, um ein Studium neben dem Job zu finanzieren. Vereinbarung: Rückzahlung netto an Arbeitgeber nach Einkommenssteuererklärung des folgenden Jahres.

AN kündigt und will Unternehmen verlassen. Wenn Rückzahlung mit Lohn/weitere Einkünfte verrechnet wird, wird hier der Brutto- oder Nettolohn herangezogen?

Vielen Dank für Anregungen.

Guten Tag

Arbeitnehmer (AN) erhält einen netto Vorschuss pro Monat, um
ein Studium neben dem Job zu finanzieren. Vereinbarung:
Rückzahlung netto an Arbeitgeber nach
Einkommenssteuererklärung des folgenden Jahres.

AN kündigt und will Unternehmen verlassen. Wenn Rückzahlung
mit Lohn/weitere Einkünfte verrechnet wird, wird hier der
Brutto- oder Nettolohn herangezogen?

Der Vorschuss/die Rückzahlung wird vom Nettolohn abgezogen, da sonst ja keine Steuer- und Soz.Vers.- Beiträge auf den Vorschuss entrichtet worden wären…

Gruß
MG

Genau darum geht es ja, der Vorschuss wurde netto gewährt, ohne Sozialabgaben.

Genau darum geht es ja, der Vorschuss wurde netto gewährt,
ohne Sozialabgaben.

Das heißt, der Arbeitgeber hat seinem Mitarbeiter eine Nettozahlung erteilt.

Da (fast) jeder Bezug steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, muss er ihn somit versteuern und verbeitragen, alles andere rechtlich falsch, sowohl bei der Steuer-als auch bei der SV-Prüfung müsste er die Beträge aus eigener Tasche nachzahlen.

Gruß
Guido

Hallo,

Zahlungen nach einer solchen Vereinbarung könnte man als zinsloses Darlehen ansehen, da es sich ja um keinerlei Lohn handelt, sondern um „Nettozahlungen“, die komplett neben dem Lohn herlaufen. Auf ein Darlehen sind keine Sozialabgaben zu leisten.
Eine Verrechnung nach Arbeitsende würde danach mit dem Nettolohn erfolgen müssen, da ausschließlich Nettozahlungen geleistet wurden.

Gruß
cosis

Hi!

Zahlungen nach einer solchen Vereinbarung könnte man als
zinsloses Darlehen ansehen,

A) Ein Arbeitgeber kann Darlehen nicht zinslos gewähren
b) Erkläre mal einem Prüfer, dass es keine Vorschusszahlung ist sondern ein Darlehen, wenn keine Vereinbarung darüber existiert

da es sich ja um keinerlei Lohn
handelt, sondern um „Nettozahlungen“,

Natürlich ist es „Lohn“.

Auf ein Darlehen sind keine Sozialabgaben zu
leisten.

Das ist falsch, zumindest, was die Zinsen betrifft.

Eine Verrechnung nach Arbeitsende würde danach mit dem
Nettolohn erfolgen müssen, da ausschließlich Nettozahlungen
geleistet wurden.

Das ist ein nicht nachvollziehbares Argument.

Gruß
Guido

Hallo

Zahlungen nach einer solchen Vereinbarung könnte man als
zinsloses Darlehen ansehen,

A) Ein Arbeitgeber kann Darlehen nicht zinslos gewähren

Das ist mir neu. Woraus ergibt sich das?

b) Erkläre mal einem Prüfer, dass es keine Vorschusszahlung
ist sondern ein Darlehen, wenn keine Vereinbarung darüber
existiert

Bei mir ist der SV so angekommen, dass es eine Vereinbarung gibt, dass das Geld dazu dient, ein Studium neben dem Job zu finanzieren. Vereinbarung: Rückzahlung netto an Arbeitgeber nach Einkommenssteuererklärung des folgenden Jahres.

Eine Verrechnung nach Arbeitsende würde danach mit dem
Nettolohn erfolgen müssen, da ausschließlich Nettozahlungen
geleistet wurden.

Das ist ein nicht nachvollziehbares Argument.

Was ist daran nicht nachvollziehbar? Ich stelle es mir im Gegenteil schwierig vor, Nettozahlungen mit Bruttozahlungen zu verrechnen. Geht das überhaupt?

Gruß
cosis

Hi!

Das ist mir neu. Woraus ergibt sich das?

[Hierraus](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/lohnsteuer/005__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Bei mir ist der SV so angekommen, dass es eine Vereinbarung
gibt, dass das Geld dazu dient, ein Studium neben dem Job zu
finanzieren. Vereinbarung: Rückzahlung netto an Arbeitgeber
nach Einkommenssteuererklärung des folgenden Jahres.

Ich spielte auf die Verzinsung an.

Ich stelle es mir im
Gegenteil schwierig vor, Nettozahlungen mit Bruttozahlungen zu
verrechnen. Geht das überhaupt?

Vertragsstrafen oder Schadensersatz wären denkbar.

Gruß
Guido

Hallo

Zahlungen nach einer solchen Vereinbarung könnte man als
zinsloses Darlehen ansehen,

A) Ein Arbeitgeber kann Darlehen nicht zinslos gewähren

Das ist mir neu. Woraus ergibt sich das?

[Hierraus](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/lohnsteuer/005__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Da steht nichts davon, dass zinslose AG-Darlehen verboten wären, im Gegenteil, sie werden sogar auf Seite 2 erwähnt. Somit gehe ich weiter davon aus, dass zinslose AG-Darlehen zulässig sind.

Bei mir ist der SV so angekommen, dass es eine Vereinbarung
gibt, dass das Geld dazu dient, ein Studium neben dem Job zu
finanzieren. Vereinbarung: Rückzahlung netto an Arbeitgeber
nach Einkommenssteuererklärung des folgenden Jahres.

Ich spielte auf die Verzinsung an.

Da der Sachverhalt nichts von einer Zinsvereinbarung sagt, kommt es hierauf mE nicht an.

Ich vermute, Du siehst den Sachverhalt aus steuerrechtlicher Sicht, da wäre sicher die Differenz zum marktüblichen Zins als geldwerter Vorteil zu versteuern.

  1. Zur Sachverhaltsdarstellung der Verrechnung mit dem Restlohn ist noch anzumerken, dass dies so ohne weiteres bei einem AG-Darlehen (von dem ich nach dem Sachverhalt ausgehen muss) nicht geht. Ein AG-Darlehen muss im Normalfall gekündigt werden, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Andernfalls sollte die vereinbarte Laufzeit gelten sowie die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten.

Gruß
cosis

Hi!

Ich vermute, Du siehst den Sachverhalt aus steuerrechtlicher
Sicht, da wäre sicher die Differenz zum marktüblichen Zins als
geldwerter Vorteil zu versteuern.

Ja, genau das meinte ich, sorry.
Dass es keine zinslosen Darlehen gibt, war in der Aussage natürlich völliger Blödsinn.
Aber selbst, wenn es keine Zinsen gibt, muss ich so tun, als würde es welche geben, die ich versteuern muss.

Wenn man ein wenig Stress hat, verliert sich schon mal die Möglichkeit der vernünftigen Verbalisierung :smile:

Ein AG-Darlehen muss im Normalfall gekündigt
werden, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet.

Eben das meinte ich mit der fehlenden Vereinbarung zum Darlehen.

Andernfalls sollte die vereinbarte Laufzeit gelten sowie die
vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten.

In der Regel (heißt nicht, dass es hier auch so ist) steht ja im Arbeitsvertrag was von Vorschussfälligkeiten bei Kündigung.

Eigentlich lohnt sich die Diskussion zwischen uns fast nicht, da wir uns im Kern der Sache von vornherein einig waren: Netto wird abgezogen.

VG
Guido

Hallo

Andernfalls sollte die vereinbarte Laufzeit gelten sowie die
vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten.

In der Regel (heißt nicht, dass es hier auch so ist) steht ja
im Arbeitsvertrag was von Vorschussfälligkeiten bei Kündigung.

Meiner Ansicht nach würde das, wenns im Arbeitsvertrag stünde, hier zwar nicht greifen, da es sich nicht um einen Vorschuss handelt.
Aber jetzt sind wir auch schon weit vom Sachverhalt weg :wink:

Eigentlich lohnt sich die Diskussion zwischen uns fast nicht,
da wir uns im Kern der Sache von vornherein einig waren: Netto
wird abgezogen.

Ich fand die Diskussion dennoch sehr interessant, das ist ja das schöne: man lernt selbst auch immer was dazu, und hoffentlich hat der Fragesteller auch was der Diskussion.

ebenfalls VG
cosis

Vielen Dank an euch / Sie alle! Die Antworten waren sehr detailiert und aufschlussreich! Richtung ist jetzt klar!
Danke noch mal!