Hi!
Ich vermute, Du siehst den Sachverhalt aus steuerrechtlicher
Sicht, da wäre sicher die Differenz zum marktüblichen Zins als
geldwerter Vorteil zu versteuern.
Ja, genau das meinte ich, sorry.
Dass es keine zinslosen Darlehen gibt, war in der Aussage natürlich völliger Blödsinn.
Aber selbst, wenn es keine Zinsen gibt, muss ich so tun, als würde es welche geben, die ich versteuern muss.
Wenn man ein wenig Stress hat, verliert sich schon mal die Möglichkeit der vernünftigen Verbalisierung 
Ein AG-Darlehen muss im Normalfall gekündigt
werden, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet.
Eben das meinte ich mit der fehlenden Vereinbarung zum Darlehen.
Andernfalls sollte die vereinbarte Laufzeit gelten sowie die
vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten.
In der Regel (heißt nicht, dass es hier auch so ist) steht ja im Arbeitsvertrag was von Vorschussfälligkeiten bei Kündigung.
Eigentlich lohnt sich die Diskussion zwischen uns fast nicht, da wir uns im Kern der Sache von vornherein einig waren: Netto wird abgezogen.
VG
Guido