Nettoeinkommen bei Trennung

Hallo,

bei finanziellen Regelungen zum Trennungsunterhalt werden die Nettoeinkommen der Partner zugrunde gelegt. Bei Arbeitnehmern kann man das Gehalt der letzten 12 Monate zu Grunde legen, bei Freiberuflern den Gewinn der letzten 3 Jahre.
Wie wird das Netto-Gehalt des Freiberuflers abgeschätzt?
Aus dem Steuerbescheid ergeben sich die Brutto-Einkommen der Noch-Partner und die Gesamtsteuer. Kann dann die Steuer (Zusammenveranlagung) sozusagen proportional nach den Bruttoeinkommen aufgeteilt werden?

Gruss
Albert

Wie wird das Netto-Gehalt des Freiberuflers abgeschätzt?

Steuerlich deklarierter Gewinn minus Steuer minus Krankenversicherung minus Altersvorsorge

Noch-Partner und die Gesamtsteuer. Kann dann die Steuer
(Zusammenveranlagung) sozusagen proportional nach den
Bruttoeinkommen aufgeteilt werden?

Wenn zusammen veranlagt wird, gibt es einen Bescheid und eine Rückzahlung bzw. Nachforderung. Es liegt dasnn an den getrennten Eheleuten sich zu einigen, wie sie das aufteilen.

Hallo!

Bei Freiberuflern ist nicht das Nettoeinkommen maßgeblich, sondern der Gewinn, und zwar der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Kalenderjahre. Der Gewinn ist der Bilanz oder der Einnahmenüberschussrechnung zu entnehmen. Abgezogen werden können die angemessenen Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine Berufsunfähigkeits- und Altervorsorge.

Bei gemeinsamer Einkommensteuerveranlagung ist die Steuerbelastung ensprechend dem jeweiligen Einkommen der Eheleute auszurechnen, bei dem nicht selbstständig tätigen Ehegatten unter Berücksichtigung der gezahlten Lohnsteuer samt Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Gruß, Franz

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