Nettolohn trotz Urlaubsgeld gleich?

Im Arbeitsvertrag steht, dass zusätzliche Zahlungen aus Anlass z. B. zum Urlaub freiwillige Leistungen sind. In der Lohnabrechnung sind Urlaubsstunden aufgeführt, der Nettolohn bleibt jedoch gleich. Ist das rechtens?

Im Arbeitsvertrag steht, dass zusätzliche Zahlungen aus Anlass
z. B. zum Urlaub freiwillige Leistungen sind. In der
Lohnabrechnung sind Urlaubsstunden aufgeführt, der Nettolohn
bleibt jedoch gleich. Ist das rechtens?

Hallo,
so ganz verstehe ich das alles nicht, aber eigentlich ist das rechtens!

Michael

Kann es sein, dass Du Urlaubsgeld mit Urlaubsentgelt verwechselst?

Im Arbeitsvertrag steht, dass zusätzliche Zahlungen aus Anlass
z. B. zum Urlaub freiwillige Leistungen sind.

Vereinfacht: Es wurde dieses Mal freiwillig nichts gezahlt - das ist in Ordnung (ich setze mal eine gültige Klausel voraus und schließe Dinge wie betriebliche Übung, etc. mal aus)

In der
Lohnabrechnung sind Urlaubsstunden aufgeführt, der Nettolohn
bleibt jedoch gleich. Ist das rechtens?

Man erhält für den Urlaub das Entgelt, was man bekommen hätte, wenn kein Urlaub wäre. Das ist genau das, was das BUrlG vorsieht.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

Im Arbeitsvertrag steht, dass zusätzliche Zahlungen aus Anlass
z. B. zum Urlaub freiwillige Leistungen sind. In der
Lohnabrechnung sind Urlaubsstunden aufgeführt, der Nettolohn
bleibt jedoch gleich. Ist das rechtens?

Hallo,
so ganz verstehe ich das alles nicht, aber eigentlich ist das
rechtens!

Stimmt, und Nettolöhne sagen wenig über Vergütungen aus, aussagekräftig ist das Brutto!Zudem besteht die Möglichkeit das das Urlaubsgeld, 1 oder 2 mal pro Jahr ausbezahlt wird. Ich meine jetzt zusätzliche Vergütungen zum normalen Entgelt/Tag oder Monat.

Gruß vonsales