HAllo allesamt,
Wenn ein AG mit einem AN eine Nettostundenlohnvereinbarung trifft, könnte er dann bei geleisteter Sonn- und Feiertagsarbeit die Zuschläge mit einberechnen?
Dann wäre der ausbezahlte Nettostundenlohn unabhängig vom Tag an dem gearbeitet wurde immer gleich, der Bruttolohn und somit die Abgaben würden aber weniger, je mehr Sonn- und Feiertagsarbeit der AN leistet.
Nur zur Veranschaulichung, was ich meine, ein Bsp.
Vereinbarung 10,- Netto/Std.
bei 80 Std. Arbeit 800,- N/Monat
AG zahlt Sozialabgaben und Steuern auf das Brutto von 800,-
bei 40 Std. Sonntagsarbeit und 40 Std. werktags wieder 800,- N/Monat
AG weist quasi 40 Std. mit 50% Zuschlägen = 200,- als st.frei aus und zahlt so nur die Steuern/Sozialabgaben auf das Brutto von 600,-
Ginge so etwas konform mit den Gesetzen und der Rechtssprechung und könnte es sein, dass ein AG bei einer Steuer- oder Betriebsprüfung oder vor Gericht mit so etwas durchkommt???
Danke für eure Meinung / Erfahrung !
Fio
HAllo,
Wenn ein AG mit einem AN eine Netto stundenlohnvereinbarung …
… AG zahlt Sozialabgaben und Steuern auf das Brutto von 800,- …
Na was denn nun? Brutto oder Netto? Hier stimmt doch was nicht. Wie kann von einem Netto, was plötzlich ein Brutto ist, was abgezogen werden?
MfG
Na, wenn der AN 800,- netto kriegen soll, trägt der AG ja LSt und alle Soz.Abgaben (AN- und AG-Anteile). Also ermittelt der AG die entsprechende Bruttolohnsumme, mit der nach Abzug der LSt und der Soz.Vers.Beiträge dann 800,- netto als Auszahlungsbetrag an den AN da stehen, oder?
Kann der AG dann da steuerfreie Zuschläge unterbringen, wäre das Brutto, dass er für das Netto von 800,- zugrunde legen muss, niedriger und somit wären die Lohnnebenkosten für den AG weniger…
Ich möchte wissen, das mit den Gesetzen und der Rechtssprechung vereinbar ist und ob es sein könnte, dass ein AG bei einer Steuer- oder Betriebsprüfung oder vor Gericht mit so etwas durchkommt???
Gruß
Fio
Ich möchte wissen, das mit den Gesetzen und der
Rechtssprechung vereinbar ist und ob es sein könnte, dass ein
AG bei einer Steuer- oder Betriebsprüfung oder vor Gericht mit
so etwas durchkommt???
Klar kann er solche steuerfreien Zuschläge vereinbaren. Wenn das ungesetzlich wäre, würde es die Möglichkeit im EstG ja nicht geben. Es ist nur sehr ungewöhnlich, dass AG und AN Nettolöhne vereinbaren. Damit müsste der AG ja - egal unter welchen Umständen - immer den gleichen Nettolohn gewähren.