Hallo…
angenommen ein Selbständiger mit Ust.-ID bekommt einen Auftrag von einer staatlichen Behörde auf Rechnung.
Bei diesem Auftrag steht nur ein Nettobetrag.
Kann bei der späteren Rechnungsstellung die Mwst. hinaufgerechnet werden oder müsste sich die Mwst. des Rechnerstellers von wo anders geholt werden. z. Bsp Finanzamt?
Ich hoffe man versteht mein Fragestellung…
LG RN