Nettorechnung

Hallo…

angenommen ein Selbständiger mit Ust.-ID bekommt einen Auftrag von einer staatlichen Behörde auf Rechnung.
Bei diesem Auftrag steht nur ein Nettobetrag.
Kann bei der späteren Rechnungsstellung die Mwst. hinaufgerechnet werden oder müsste sich die Mwst. des Rechnerstellers von wo anders geholt werden. z. Bsp Finanzamt?

Ich hoffe man versteht mein Fragestellung…

LG RN

Das ergibt sich aus dem Auftrag. Wenn im Auftrag steht XX € netto, dann wird die USt noch zugeschlagen. Wenn ein Gesamtpreis genannt ist würde ich es als Brutto interpretieren.

Also genau auf die Formulierung im Auftrag achten.

Gruß

jörg