Nettoverkauf innerhalb EU

Hallo

Fallbeispiel: Fa A aus Frankreich kauft Ware netto bei Fa. B in Deutschland. Die Ust, die vorher ja gezahlt wurde, wird ihm im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerstattet. Worauf sollte Fa. B achten, damit es hier keine Probleme mit dem Finanzamt gibt?

danke und gruß

Servus Marco,

Fa B, der Verkäufer, muss sich vergewissern, dass die Ware tatsächlich in ein anderes Land im Gemeinschaftsgebiet gelangt und dass die von A angegebene USt-Identifikationsnummer zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist.

Eine einfache, in der Regel ausreichende Bestätigung gibts online beim Bundesamt für Finanzen:

http://evatr.bff-online.de/eVatR

In kritischen Fällen allerdings für die einfache Bestätigung kein Vertrauensschutz. Hinweise zur qualifizierten Bestätigung im gleichen Link.

Sinnvoll (aber nicht vorgeschrieben) ist es, sich einen Nachweis über das Ergebnis bei der Rechnung aufzubewahren.

Auf die Rechnung gehören beide USt-ID-Nummern und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung.

Schöne Grüße

MM

hallo,

B sollte die zusammenfassende meldung nicht vergessen, die geht nicht ans finanzamt, sondern ans BfF:

http://www.bzst.de/ust/useg/Zusammenfassende_Meldung…

gruss vom

showbee