Fallbeispiel: Fa A aus Frankreich kauft Ware netto bei Fa. B in Deutschland. Die Ust, die vorher ja gezahlt wurde, wird ihm im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung zurückerstattet. Worauf sollte Fa. B achten, damit es hier keine Probleme mit dem Finanzamt gibt?
Fa B, der Verkäufer, muss sich vergewissern, dass die Ware tatsächlich in ein anderes Land im Gemeinschaftsgebiet gelangt und dass die von A angegebene USt-Identifikationsnummer zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist.
Eine einfache, in der Regel ausreichende Bestätigung gibts online beim Bundesamt für Finanzen: