Hallo und guten Morgen,
bei Strom, Telefon und Kabel-TV kommt es schonmal zu Störungen des Anschlusses.
Insbesondere bei den letzten beiden Diensten bekommt ein Kunde von den Störungsannahmen häufig die Aussage:
„Von uns aus ist ihr Anschluss in Ordnung. WIr können trotzdem jemanden schicken, das kostet dann aber [immens teuer], wenn sichj heraus stellt, dass ihre Endgeräte defekt sind.“
In der Tat kann der Anschlussnutzer regelmäßig von dem Geld, was der Kundendienst des Netzbetreibers für die Anfahrt berechnen würde, einen lokalen Techniker gut bezahlen. Also ruft er, nachdem ihn die Hotline verunsichert hat, doch lieber da an.
Nun unterscheiden wir zwei Fälle:
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Endgerät defekt, Kunde zahlt seinen Techniker, Netzbetreiber hat mit allem nichts zu tun.
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Anschlussstörung durch den Netzbetreiber, durch den Techniker eindeutig festgestellt. Techniker des Kunden fährt wieder, Netzbetreiber entsört.
Im Falle 2:
Kann der Kunde seine Auslagen (Kosten für den Techniker) dem Netzbetreiber in Rechnung stellen?
Ich sattel das Pferd mal von hinten auf:
Würde MIR jemand eine Störung seiner Telefonanlage melden und ich würde ihn blind an den Netzbetreiber verweisen, dann denke ich schon, dass ich dessen Einsatz bezahlen müsste, wenn die Störung doch durch die von mir gelieferte Technik (sofern in Gewährleistungsfrist) kam.
Aber anders herum habe ich den Eindruck, dass da niemals ein Netzbetreiber bereit ist, den Einsatz des fremden Technikers zu behzahlen. Waren da die Kunden nicht hartnäckig genug oder besteht schlichtweg kein Rechtsanspruch?