Netzbetreiberproblematik

Hallo und guten Morgen,

bei Strom, Telefon und Kabel-TV kommt es schonmal zu Störungen des Anschlusses.
Insbesondere bei den letzten beiden Diensten bekommt ein Kunde von den Störungsannahmen häufig die Aussage:

„Von uns aus ist ihr Anschluss in Ordnung. WIr können trotzdem jemanden schicken, das kostet dann aber [immens teuer], wenn sichj heraus stellt, dass ihre Endgeräte defekt sind.“

In der Tat kann der Anschlussnutzer regelmäßig von dem Geld, was der Kundendienst des Netzbetreibers für die Anfahrt berechnen würde, einen lokalen Techniker gut bezahlen. Also ruft er, nachdem ihn die Hotline verunsichert hat, doch lieber da an.

Nun unterscheiden wir zwei Fälle:

  1. Endgerät defekt, Kunde zahlt seinen Techniker, Netzbetreiber hat mit allem nichts zu tun.

  2. Anschlussstörung durch den Netzbetreiber, durch den Techniker eindeutig festgestellt. Techniker des Kunden fährt wieder, Netzbetreiber entsört.

Im Falle 2:
Kann der Kunde seine Auslagen (Kosten für den Techniker) dem Netzbetreiber in Rechnung stellen?

Ich sattel das Pferd mal von hinten auf:
Würde MIR jemand eine Störung seiner Telefonanlage melden und ich würde ihn blind an den Netzbetreiber verweisen, dann denke ich schon, dass ich dessen Einsatz bezahlen müsste, wenn die Störung doch durch die von mir gelieferte Technik (sofern in Gewährleistungsfrist) kam.
Aber anders herum habe ich den Eindruck, dass da niemals ein Netzbetreiber bereit ist, den Einsatz des fremden Technikers zu behzahlen. Waren da die Kunden nicht hartnäckig genug oder besteht schlichtweg kein Rechtsanspruch?

Hm, ich seh das so, daß der Betreiber nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn der Kunden zu doof ist, die Leistung abzunehmen. Das klingt böse, aber welches Autohaus lässt einen Kundenwagen gratis abschleppen, wenn dieser den Schlüssel nicht ins Loch fummeln kann?

Da obliegt es dann ganz klar dem Kunden, daß er die Fehlfunktion seiner eigenen Geräte ausschließt. Und das lässt sich ja auch ganz einfach bewerkstelligen, wenn man ehrlich ist. Wenn mein Telefon nicht geht, dann muss ich eben überprüfen: Geht DSL? Bekomm ich ein Freizeichen? Funktioniert ein anderes Telefon? Haben die Nachbarn auch ein Problem? Kostet mich keinen Cent!

Moin auch,

Hm, ich seh das so, daß der Betreiber nicht dafür haftbar
gemacht werden kann, wenn der Kunden zu doof ist, die Leistung
abzunehmen. Das klingt böse, aber welches Autohaus lässt einen
Kundenwagen gratis abschleppen, wenn dieser den Schlüssel
nicht ins Loch fummeln kann?

Stimmt schon, die Frage war aber eine andere: Das Autohaus schleppt ab und stellt fest, dass der Kunde sehr wohl den Schlüssel ins Loch gefummelt hat, das Auto funktioniert nicht. Kann jetzt der Kunden die Kosten fürs Abschleppen vom Autohersteller wiederholen?
Oder, TK-mäßig: Unabhängiger Techniker kommt und stellt fest, dass die Endgeräte alle funktonieren, aber nichts aus der Leituing kommt–Betreiberproblem. Kann der Kunde die Kosten für den Techniker vom Netzbetreiber einfordern?

Verständlich?

Ralph
PS: Ich kenne die Antwort nicht, wollte nur aufklären.

Würde MIR jemand eine Störung seiner Telefonanlage melden und
ich würde ihn blind an den Netzbetreiber verweisen,

Der Netzbetreiber verweist aber im umgekehrten Fall nicht. Er stellt lediglich fest, dass er für die Behebung von Schäden, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen, anfallende Kosten in Rechnung stellt. Alles weitere kannst du den Vertragsbedingungen bzw. ABG entnehmen.

Gruß

Ich habs schon kapiert was gemeint war, eventuell war mein Gegenbeispiel schlecht. Also in der Theorie ist die Frage natürlich blöde, weil keiner so recht weiss wer jetzt schuld ist.

In der Praxis dürfte sich das Problem aber doch mehr als schnell lösen. Man stöpselt die 1000 Euro Telefonanlage ab und hängt ein altes analoges/digitales Telefon für drei fuchzig ausm Baumarkt dran. Sowas hat man parat, wenn die 1000 Euro Anlage kaputt geht. Wenn „Tuuuuut“, dann Telefonanlage putt, wenn nicht „Tuuuut“, dann Anschluß putt. Ganz easy.

(Im vorherigen Beispiel habe ich mich auf einen Kunden bezogen, der nasenbohrend neben dem Auto steht, mit dem Schlüssel im Kühlergrill rumpiekst und grunzt „Springt nich aaaaaaan“)

Ich habs schon kapiert was gemeint war, eventuell war mein
Gegenbeispiel schlecht. Also in der Theorie ist die Frage
natürlich blöde, weil keiner so recht weiss wer jetzt schuld
ist.

In der Praxis dürfte sich das Problem aber doch mehr als
schnell lösen.

Leider nein.
In der Praxis haben Kunden schonmal z.B. einen Anlagenanschluss, wo ein einzelnes Telefon gar nicht funktioniert. Oder der Kunde hat einen stark brummenden Sicherungskasten und weiß nicht, ob der Zähler defekt ist oder vom Elektriker falsch angeschlossen wurde.

Somit ist der Kunde völlig „frei“ in der Entscheidung, wen er zur Störungsbeseitigung ruft.
Stell Dir ein Auto vom Hersteller A mit ner Gasanlage vom Nachrüster B vor. Das bleibt liegen, der Fahrer kann nicht wissen, ob eher die Gasanlage defekt ist oder die Motorelektronik spinnt.

Offensichtlich gibt es dazu wohl keine Regelungen, richtig?
Das heißt, der Verbraucher trägt alleine das Risiko und die folgenden Kosten, den falschen Kundendienst zu alarmieren?

Das heißt, der Verbraucher trägt alleine das Risiko und die
folgenden Kosten, den falschen Kundendienst zu alarmieren?

Welches Risiko wäre denn das?

Oder der Kunde hat einen stark brummenden
Sicherungskasten und weiß nicht, ob der Zähler defekt ist oder
vom Elektriker falsch angeschlossen wurde.

Der durchschnittlich verständige Kunde sollte in der Lage sein zu erkennen, ob er den Sicherungskasten aufgrund eines Vertrags mit den Stadtwerken im Keller stehen hat, oder aufgrund eines Vertrags mit dem Elektriker. Er ruft also die Stadtwerke und wenn die feststellen, dass der Elektriker Scheisse gebaut hat, dann ist der Elektriker haftbar!

In den Verträgen ist i. d. R. klar bestimmt, welche Schäden vom Kunden zu vertreten sind und welche vom Netzbetreiber. Und der oben erwähnte Kunde sollte durchaus unterscheiden können, ob er z. B. beim Transport eines Schrankes in den Keller diesen versehentlich in den Stromzähler gerammt hat, oder ob trotz einwandfreier Sicherung kein Strom mehr bei ihm ankommt.

Gruß

Das heißt, der Verbraucher trägt alleine das Risiko und die
folgenden Kosten, den falschen Kundendienst zu alarmieren?

Welches Risiko wäre denn das?

Wer bezahlt den vergeblich bemühten Kundendienst?
Eben, so wie es aussieht, der Kunde. Und das, wo er je nach Konstellation des Fehlers absolut nicht wissen kann, welcher Kundendienst der richtige gewesen wäre.

Oder der Kunde hat einen stark brummenden
Sicherungskasten und weiß nicht, ob der Zähler defekt ist oder
vom Elektriker falsch angeschlossen wurde.

Der durchschnittlich verständige Kunde sollte in der Lage sein
zu erkennen, ob er den Sicherungskasten aufgrund eines
Vertrags mit den Stadtwerken im Keller stehen hat, oder
aufgrund eines Vertrags mit dem Elektriker.

Beides!
Gemeint die üblichen Einfamilienhausschränke, in denen links der Zähler des Netzbetreibers eingebaut ist, rechts die Sicherungen.

Der Zähler wird vom Netzbetreiber beigestellt und - je nach Anschlussgebiet - vom Elektriker ODER Netzbetreiber eingebaut.

Ist der nun falsch angeschlossen vom Elektriker (lose Klemme?) oder defekt?
Das kann ja selbst ich nicht wissen, ohne nach lösen der Plomben nachzuschauen.

Bei der Telefonie ist es auch oft so, dass eine einfache Selbstprüfung durch Kunden eben NICHT machbar ist.

Jetzt geht es eher ins Technische, aber nur mal zur Verdeutlichung:
Netzbetreiber sagt: „Leitung OK“
Kunde sagt: „Kann nicht telefonieren!“
Anlagenerrichter sagt: „Brennt LED am NTBA? Wenn ja, Anlage resetten. Wenn dann immer noch keine störungsfreie Telefonie möglich ist, MUSS jemand vor Ort messen.“

Und da ist der Kunde allein gelassen - mit der Entscheidung UND dann ggf. auch mit den Kosten. So sieht es wohl aus, so ist es aber m.E. unbefriedigend.

Konkret war mir das vor Jahren mal passiert - und ist somit nicht Bestandteil einer unzul. Rechtsberatung, da dieser Fall längst abgeschlossen ist - dass eine von mir errichtete Anlage wirklich „einen weg“ hatte. Hier hatte der Kunde aber nicht bei mir angerufen, sondern sofort den T-Kundendienst gerufen, folglich habe ich nur einen Teil der Kosten des T-Service aus Kulanz übernommen, aber er hatte dazu wohl keinen Rechtsanspruch.
(Ich denke, dass er den aber sehr wohl gehabt hätte, wenn er zuerst mich angesprochen hätte und ich ihn „blind“ an den Netzbetreiber verwiesen hätte.)

(Ich denke, dass er den aber sehr wohl gehabt hätte, wenn er
zuerst mich angesprochen hätte und ich ihn „blind“ an den
Netzbetreiber verwiesen hätte.)

Du versuchst hier krampfhaft, aus zwei völlig verschiedenen Fällen einen dritten und damit eine rechtliche Dreiecksbeziehung zu konstruieren. So funktioniert Recht aber nicht!

Du hast einen Vertrag mit dem Netzbetreiber und für deine Rechtsgeschäfte mit dem ist es völlig unerheblich, mit wem du sonst noch einen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn du dessen Vertragsleistungen in Anspruch nimmst, hast du gegebenenfalls erforderliche Gegenleistungen zu erbringen.

Wenn die Erfordernis zu dieser Inanspruchnahme durch einen Dritten zu verantworten ist, dann hast du hier ein zweites, völlig unabhängiges Rechtsgeschäft. Wenn dieser Dritte schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat, hast du einen entspr, Anspruch ihm gegenüber. Das berührt aber in keiner Weise deine Beziehungen zum Netzbetreiber.

Gruß