Netzkteil Kabelbruch

Hallo,
habe heute bei Dell angerufen, unser Notebook liegt noch in der Garantie, haben einen Kabelbruch am Netzteil. Der Techniker meint, dass wäre eigenverschulden durch aufwickeln und liegt außerhalb der Garantie. Bin natürlich sauer, weil das Kabel nie aufgewickelt wird „ist unser Sohn viel zu faul für“!!! Außerdem wird das Kabel auch eher gefaltet und nicht gewickelt. Na, jedenfalls habe ich dem Techniker ein Foto gemailt, mit der Hoffnung, dass er doch was für mich tun kann. Meine Frage: besteht eine Garantie für das Kabel?
Danke schon mal.
Paula

Servus,

*UMPF*, was sagst du auch, dass das Netzteil einen Kabelbruch hat. Das hast du als Ottonormalverbraucher doch gar nicht zu wissen. Das stellt der Techniker in der Werkstatt erst fest. Und dann ist es an Dell nachzuweisen, dass du das Netzteil falsch behandelt hast. In der Bedienungsanleitung steht nichts drin wie man das Kabel des Netzteils aufzuwickeln hat.

Ein Riß im Gehäuse, beschädigter Stecker (Laptopseite) oder abgriffelte Isolation des Kabels würde auf ungebührliche Krafteinwirkung hindeuten und damit den Garantieausschluss rechtfertigen.

Ruf in ein paar Tagen noch mal an. Dann hast einen andern an der Strippe.
Und behalte dein Wissen für dich.

widecrypt

Hallo,

Meine Frage: besteht eine Garantie für das Kabel?

in Anbetracht der Tatsache, dass der Mitarbeiter von Dell den Inhalt der Dell-Garantiebedingungen sicher besser kennt, als jeder hier im Forum, würde ich davon ausgehen, dass die Garantie das nicht abdeckt.

By the way: Es gibt unterschiedliche Garantien hinsichtlich Dauer und Umfang und abhängig von der Produktlinie (Vostro, Inspiron, Latitude, Precision).

Da ein Kabelbruch aber nicht von selbst entstehen kann, sondern ausschließlich auf eine mechanische Überbelastung zurück zu führen ist, ist das auch sicher nicht das Problem des Hersteller. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass Dell nicht für „Alles und Jedes“ garantiert, sondern die üblichen Ausschlüsse in den Bedingungen hat, wie sie überall zu finden sind.

Ganz sicher wird Dell aber detailliert begründen können, warum es keinen Anspruch gibt und auf Nachfrage die entsprechende Quelle nennen.

Gruß

S.J.

Tolle Tipps
Hallo,
.

Und dann ist es an Dell nachzuweisen, dass du das Netzteil
falsch behandelt hast. In der Bedienungsanleitung steht nichts
drin wie man das Kabel des Netzteils aufzuwickeln hat.

Quelle für Deine Aussage? Darf man am Kabel reißen, nur weil es in der Anleitung nicht explizit anders beschreiben ist?

Ein Riß im Gehäuse, beschädigter Stecker (Laptopseite) oder
abgriffelte Isolation des Kabels würde auf ungebührliche
Krafteinwirkung hindeuten und damit den Garantieausschluss
rechtfertigen.

Kennst Du die Garantiebedingungen von Dell so genau?

Ruf in ein paar Tagen noch mal an. Dann hast einen andern an
der Strippe.
Und behalte dein Wissen für dich.

Toller Tipp. Abgesehen davon, dass so etwas u.U. den Tatbestand des Betrugs erfüllt, kann es durchaus sein, dass nachträglich alle Kosten belastet werden.

Gruß

S.J.

@ widecrypt,

So würde ich es allgemein auch mal sehen, sofern:

  • Dell nicht gewisse Komponenten von der Garantie vorsätzlih ausgeschlossen hat
  • am Kabel keinerlei äußerliche mechanische Einwirkungen erkennbar waren.

…soweit dann auch unkommentierte Zustimmung Deiner gesamten Antwort.

Im Anfang der Garantie muss der Hersteller nachweisen, dass der User falsch handelte.

Wichtig wäre aber allgemein die Garantievereinbarung des Herstellers.
Sind dort allgemein Möglichkeiten des Garantieausschlusses benannt ?

Eine wichtge Frage noch :

Netzkabel ( primär…also die 230 V-Seite ) oder der Ausgangsstrang ?

mfg

nutzlos

( ist ja nur die Frage nach möglicher Reparatur, falls gewisse Komponenten wirklich von Garantie auszuschließen wären )

Servus,

Quelle für Deine Aussage?

Erfahrung. Hunderte verkauft und betreut.

Darf man am Kabel reißen, nur weil
es in der Anleitung nicht explizit anders beschreiben ist?

Natürlich nicht. Aber das wäre schon ohne öffnen des NT feststellbar.

Kennst Du die Garantiebedingungen von Dell so genau?

Nein. Die Aussage des DELL Mitarbeiters war: „Fehlbedienung“ und nicht „Garantieablauf“.
Lesen, Hirn einschalten dann tippen.

Toller Tipp. Abgesehen davon, dass so etwas u.U. den
Tatbestand des Betrugs erfüllt, kann es durchaus sein, dass
nachträglich alle Kosten belastet werden.

Du interpretierst mein Posting mit deinen Gedanken…
Da steht nichts davon, dass was anderes geschildert werden soll, als die Tatsachen. Da steht, dass DELL sich selbst von dem Schaden ein objektives Bild verschaffen soll. Den Kabelbruch kann man nur feststellen, wenn man die Isolation entfernt. Dann wäre die Garantie dahin.
Formuliere demnächst bedachter!

widecrypt

Quelle für Deine Aussage?

Erfahrung. Hunderte verkauft und betreut.

Ach so. Du hältst Dich also für das Maß aller Dinge.

Darf man am Kabel reißen, nur weil
es in der Anleitung nicht explizit anders beschreiben ist?

Natürlich nicht. Aber das wäre schon ohne öffnen des NT
feststellbar.

Was hat das mit fehlenden Angaben in der Bedienungsanleitung zu tun?

Kennst Du die Garantiebedingungen von Dell so genau?

Nein. Die Aussage des DELL Mitarbeiters war: „Fehlbedienung“
und nicht „Garantieablauf“.

Genau. Weil Defekte durch Fehlbedienung in der Regel von der Garantie ausgeschlossen sind. Vielleicht sogar das ganze Netzteil als solches? Weiß keiner, aber Du behauptest erst Mal.

Lesen, Hirn einschalten dann tippen.

Offensichtlich bist Du so von Dir überzeugt, dass Du nicht mal meinst, Dich an die Netiquette halten zu müssen.

Toller Tipp. Abgesehen davon, dass so etwas u.U. den
Tatbestand des Betrugs erfüllt, kann es durchaus sein, dass
nachträglich alle Kosten belastet werden.

Du interpretierst mein Posting mit deinen Gedanken…

Aha.

Da steht nichts davon, dass was anderes geschildert werden
soll, als die Tatsachen. Da steht, dass DELL sich selbst von
dem Schaden ein objektives Bild verschaffen soll. Den
Kabelbruch kann man nur feststellen, wenn man die Isolation
entfernt. Dann wäre die Garantie dahin.

Du empfiehlst Sachverhalte zu verschweigen. Das ist eines der Merkmale des Betrugstatbestandes.

Formuliere demnächst bedachter!

Ja, Herr Oberlehrer. Gehts noch arroganter?

S.J.

Im Anfang der Garantie muss der Hersteller nachweisen, dass
der User falsch handelte.

Unsinn. Offensichtlich wird hier, wie so oft, Garantie und Gewährleistung in einen Topf geworfen. Weder bei Garantie noch bei Gewährleistung trifft das zu.

S.J.

Servus,

Ach so. Du hältst Dich also für das Maß aller Dinge.

Nein.

Was hat das mit fehlenden Angaben in der Bedienungsanleitung
zu tun?

Kann ein Streitpunkt werden.

Genau. Weil Defekte durch Fehlbedienung in der Regel von der
Garantie ausgeschlossen sind. Vielleicht sogar das ganze
Netzteil als solches? Weiß keiner, aber Du behauptest erst
Mal.

Lies das erste Posting.

Offensichtlich bist Du so von Dir überzeugt, dass Du nicht mal
meinst, Dich an die Netiquette halten zu müssen.

?

Du empfiehlst Sachverhalte zu verschweigen. Das ist eines der
Merkmale des Betrugstatbestandes.

Wenn sicher bekannt ist, dass ein Kabelbruch vorliegt und es verschiegen wird, dann hast du Recht. Dazu muss die Isolation entfernt werden. Dann wäre die Garantie dahin. Hat Paula7 nicht geschrieben. Also gehe ich davon aus, dass sie die Isolation nicht entfernt und damit beschädigt hat.

Gibts einen anderen Weg als die Isolation zu entfernen um den Bruch festzustellen? Wenn du einen kennst bin ich gerne bereit dazu zu lernen.
Ohne das Ding zu einem Kernspintomographen zu schleppen oder so.
eine Möglichkeit, die man in der Werkstatt oder zu Hause hat.

Ja, Herr Oberlehrer. Gehts noch arroganter?

Bestimmt. Interessanter wäre für mich zu wissen warum du mich persönlich angreifst? Wenn dir meine Meinung gegen den Strich geht: OK. Das ist ein freies Land. Zumindest noch. Jeder hat ein Recht auf seine eigene freie Meinung. auch wir 2. Das gehört aber hier nicht hin und ist bestimmt OT.

widecrypt

Hallo,

Gibts einen anderen Weg als die Isolation zu entfernen um den
Bruch festzustellen? Wenn du einen kennst bin ich gerne bereit
dazu zu lernen.

Gene gebe ich hier Nachhilfe: Multimeter an den Stecker und am Kabel wackeln.

Ja, Herr Oberlehrer. Gehts noch arroganter?

Bestimmt. Interessanter wäre für mich zu wissen warum du mich
persönlich angreifst? Wenn dir meine Meinung gegen den Strich
geht: OK. Das ist ein freies Land.

Das sagt ja gerade der richtige.

Zitate von Dir:

„Lesen, Hirn einschalten dann tippen“
„Formuliere demnächst bedachter!“

Meinungsfreiheit endet bekanntlich immer dann, wenn es Beleidigungen und persönliche Angriffe werden. Wenn Du mir unterstellst, ich hätte bei der Formulierung meines Postings mein Hirn nicht eingeschaltet oder Du mich überheblich und völlig unangemessen aufforderst demnächst bedachter zu Formulieren, so zeigt das nicht nur ein arrogantes und schlichtweg unverschämtes Verhalten anderen gegenüber, sondern auch, dass es an inhaltlicher Argumentation mangelt und Du lediglich versuchst diese durch persönliche Angriffe zu kompensieren.

S.J.

1 „Gefällt mir“

Servus,

Gene gebe ich hier Nachhilfe: Multimeter an den Stecker und am
Kabel wackeln.

Dann hast du ein Indiz. Nicht den Nachweis. Aber so macht mans als Fachmann
und bekommt ein verlässliches Ergebnis für den Fachmann.
Ein Jurist würde wohl ein Foto sehen wollen. sonst ginge die Haarspalterei weiter.

Meinungsfreiheit endet bekanntlich immer dann, wenn es
Beleidigungen und persönliche Angriffe werden. Wenn Du mir
unterstellst, ich hätte bei der Formulierung meines Postings
mein Hirn nicht eingeschaltet oder Du mich überheblich und
völlig unangemessen aufforderst demnächst bedachter zu
Formulieren, so zeigt das nicht nur ein arrogantes und
schlichtweg unverschämtes Verhalten anderen gegenüber, sondern
auch, dass es an inhaltlicher Argumentation mangelt und Du
lediglich versuchst diese durch persönliche Angriffe zu
kompensieren.

Hmmm. Ja du hast Recht. Ich bin in letzter Zeit die Arroganz in Person.
Danke für den Tritt in den Hintern. Anders wäre ich in meiner Position nicht mehr runtergekommen. Gibt leider keinen mehr der sich das mir gegenüber persönlich traut.
Und für alle anderen die ihren Senf dazugeben wollen: Nein. S. J. hätte es nicht freundlicher formulieren müssen. Dann hätte der Arsc*tritt die Wirkung verfehlt.
Ich hätte in der Antwort zum ersten Thread nachbohren müssen. Und erst dann Antworten.

Erst Hirn einschalten. Dann tippen.

widecrypt

Hier widersprichst Du Dir aber selbst

Im Anfang der Garantie muss der Hersteller nachweisen, dass
der User falsch handelte.

Unsinn. Offensichtlich wird hier, wie so oft, Garantie und
Gewährleistung in einen Topf geworfen. Weder bei Garantie noch
bei Gewährleistung trifft das zu.

Zitat:

„Genau. Weil Defekte durch Fehlbedienung in der Regel von der Garantie ausgeschlossen sind…“:

Gut, bei der Garantiefrage müßte der Händler eine Fehlbedienung / Manipulation nachweisen um evtl. eine Leistung / Ersatz zu verweigern.

S.J.

mfg

nutzlos

Wieso?
Hallo,

Zitat:

„Genau. Weil Defekte durch Fehlbedienung in der Regel von der
Garantie ausgeschlossen sind…“
:

Da widerspreche ich mir nicht. Es ist die ganze Zeit von Garantie die Rede und plötzlich bringt jemand offensichtlich Gewährleistung in´s Spiel.

Gut, bei der Garantiefrage müßte der Händler eine
Fehlbedienung / Manipulation nachweisen um evtl. eine Leistung
/ Ersatz zu verweigern.

Steht wo? Ist wo geregelt? Nirgendwo und insofern schlichtweg falsch.

Aber da wir uns für nähere Details hierzu im falschen Brett befinden, spare ich mir weitere Einzelheiten.

S.J.

Hallo S.J. (

in soweit soll Deine Aussage auch nicht angegriffen sein.

Aber bei ansonsten ordentlicher Handhabung würde ih eine ähnliche Anfrage definieren.

( Gerät geht nur ab und an mal, wenn ich am Kabel wackel…mir geht nur allgemein der " Stift ", es zwischen Steckdose und Netzteil allgemein ( erweitert ) testen zu wollen. ( oder solche Tests grundlegend zu empfehlen )

Die exakte Definition " Garantie / Gewährleistung " ) nehme ich mir gerne in vereinfachter Form von Dir an.
( Ich habe den fortlaufenden Thread mitgelesen )

Bitte aber möglichst in vereinfachter Form.
( Auch allgemeine Ausschlussformeln und Beweislastumkehr )

mfg

nutzlos

Hallo,

wichtig ist es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht zumeist die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit hält. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren.

Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war.

Hierbei muss man aber wiederum berücksichtigen, dass nicht jeder Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist. Auch Missbrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Vorsatz etc. können ursächlich sein. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf andere Umstände zurück zu führen ist, trägt daher in jedem Fall der Käufer.

Tritt nun also ein Defekt auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass dieser auf einen Mangel zurückzuführen ist und der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die übliche Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit einem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus nachvollziehbar. Will man einen Anspruch gerichtlich durchsetzen, wird für gewöhnlich ein Sachverständigen Gutachten eingeholt. Alles in allem ist das ein hohes Risiko und mit hohen Kosten verbunden.

Im Prinzip ist die Gewährleistung ein „stumpfes Schwert“ und nur in Ausnahmefällen lassen sich Ansprüche problemlos durchsetzen. In vielen Fällen ist ein Anspruch nur deshalb einfach durchzusetzen, weil der durchschnittliche Verkäufer ebenfalls von einer falschen Rechtslage ausgeht.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Gruß

S.J.

2 „Gefällt mir“

Hallo @ESSJOTT,

Es ist mir Das schon wert, manche Antwort ganz konkret zu hinterfragen.

Viele Quellen sagen viele Meinungen, aber ich perönlich hätte auch unabhängig der Reglementierung schon Messtrum und Lötkolben in der Hand gehabt…( Ersparen wir uns daher die Diskusse auf meine direkte Zwischenfrage )

Danke Für Deine Info und schönes Wochenende.

mfg

nutzlos

Hallo,

was für ein Notebook ist das (genaue Bezeichnung)? Schon mal gegoogelt oder bei Ebay nachgesehen ? Kann doch nicht die Welt kosten.

Gruss

Andreas