Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht Bevollmächtigten in Deutschland

Hallo,

das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland vor.
Wie will denn die Bunderepublik durchsetzen, dass etwa ein chinesischer Anbieter im Internet einen Bevollmächtigten bestellt oder etwa, wenn sich Twitter weigert.

Den Zugang in der BRD abschalten?

Gruß

Hi
grds. gilt in dem Fall, dass öffentlich zugestellt wird.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
das ließt sich aber in den Gesetzesmaterialien anders.

Aber selbst wenn eine öffentlich zugestellt werden würde, wie soll der Anspruch durchgesetzt werden, wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Ebenso, wenn das Bußgeld eingetrieben werden soll.

Gruß iok