Hallo,
im letzten Jahr habe ich eine Wohnung mit Renovierungsbedarf angemietet (zum 01.05.12). Nach erfolgter mehrwöchiger Renovierung erhalte ich im September 2012 bereits die gerichtliche Mitteilung, dass meine Mietzahlungen (als Drittschuldnerin) gepfändet werden. Der Vermieter hat offensichtlich finanzielle Engpässe. Nun erhalte ich Ende November seine Mitteilung, dass die Wohnung verkauft wird. Von verschiedener Seite (auch vom Vermieter) wird deutlich, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs durch einen Käufer der Wohnung wahrscheinlich sein könnte.
Meine Frage: habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz o.ä. Ich fühle mich getäuscht. Eine Pfändung erfolgt doch mit gewissem zeitlichen Vorlauf, d.h. der Vermieter wusste von seiner finanziellen Lage und hat trotzdem an mich vermietet und mich renovieren lassen, womit der Wert der Immobilie eindeutig gesteigert wurde.
Ich bin im Jahr vorher bereits wegen Eigenbedarfs gekündigt worden und müsste jetzt erneut umziehen…
Hallo.
Die Chancen auf Schadensersatz inform der Umzugskosten und eventuell der Renovierungskosten sehe ich als durchaus realistisch. Andererseits wird von Seiten des Vermieters vermutlich wenig zu holen sein. Vielleicht können Sie in Erfahrung bringen, ob der Verkauf der Wohnung nur die Schuldenzahlungen deckt oder ob dem Vermieter noch ein Erlös bleibt. Zudem wäre ihr Mietvertrag oder die sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermieter zu prüfen, ob hier eventuell im Gegenzug zu den zu leistenden Arbeiten Mietnachlass gewährt wird oder eine Erstattung. Sie sollten sich an den Mieterverein wenden oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Leider nein. Schadenersatz ist für diesen Fall nicht vorgesehen. Wegen der nicht renovierten Wohnung hätten Sie zu Beginn des Mietverhältnisses eine finanzielle Entschädigung vom Vermieter fordern können. Jetzt nicht mehr.
Hallo,
in der hoffung, dass Sie noch alle rechungen haben von der Renovierung und ggf. auch schriftliche Vereinbarungen, die diese Renovierung von Ihnen selbst forderten (v.Vermieter), können Sie diese Kosten dem Vermieter abverlangen. Doch, wie es aussieht, werden Sie dort nichts bekommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Insolventverwalter, der Ihnen die Mietzahlung als Drittschuldner mitteilte und offenbaren Sie ihm Ihr Problem. Doch-wie bereits erwähnt ist es sehr wichtig, dass Sie ihre Forderunegn dann durch Beweise glaubhaft machen können.
Sie tun mir insofern echt leid, dass Sie das ein 2.Mal erleben müssen. Mein Rat:
Nur in Wohnungen ziehen, die per Verwaltung angeboten werden. Keine Eigentumswohnung zur Miete, das ist immer Nepp, lieber eine staatl. Mietwohnung!
MfG Waldi64