Hallo
habe eine Frage zum Vorgehen in folgendem Fall:
Ehefrau eines deutschen Mannes kommt aus dem aussereuropäischen Ausland nach Deutschland.
Sie war vor ihrer Heirat in ihrer Heimat krankenversichert und bis zur Hochzeit über eine Auslandsreiseversicherung abgesichert.
Ihr Mann ist Privat versichert.
Nach der Hochzeit hat Sie die Möglichkeit zu arbeiten. Ihr Arbeitgeber bietet Ihr einen 400 € Minijob an.
Sie könnte aber auch mehr arbeiten und so in die Gleitzone bis 800€ erreichen.
Kann Sie sich bei einer GKV anmelden wenn Sie ein Gehalt über 400€ erhält? Ist es möglich zwischen 400 und 800€ zu erhalten ohne bereits eine GKV zu haben?
Wie ist Sie zu versichern wenn Sie nur 400€ erhält?
Ausserdem habe ich gelesen, dass GKV erst bei einer Aufenthaltsgenehmigung von über 1 Jahr Mitglieder aufnehmen?
Würde mich freuen Informationen zu diesem Sachverhalt zu bekommen.
Hallo
eine geringfügige Beschäftigung (400,00 € Job oder auch Mini-Job genannt) löst selbst keine Sozialversicherungspflicht aus sondern nur eine Beitragspflicht des Arbeitgebers. Werden diese 400,00 € aber regelmäßig überschritten liegt eine Beschäftigung innerhalb der Gleitzone vor, die aber Sozialversicherungspflicht auslöst, d.h.
der oder die Betreffende muss dann zwingend in die gesetzliche Krankenkasse (wenn nicht ein anderer Ausschlusstatbestand wie z.B.
das Alter vorliegt). In dem geschilderten Fall stellt der Arbeitgeber
bereits die Versicherungspflicht fest und muss ggf. die Anmeldung bei einer Krankenkasse vornehmen. Liegt keine Versicherungspflicht vor -
die Betreffende aber wohnhaft in Deutschland ist, muss sie sich krankenversichern wenn eine Familienversicherung nicht geht. Sie sollte
dann bei einer GKV-Kasse vorstellig werden und ihren Status feststellen lassen.
Gruß
Czauderna