nehmen wir mal an, jemand bring sein Auto in die Werkstatt und
lässt ein teil austauschen, weil es defekt ist.
Ist die Werkstatt verpflichtet, das kaputte Teil
auszuwechseln?
Nein, selbstverständlich kann die Werkstatt aussuchen ob sie Rep.Aufträge annimmt oder nicht.
Wenn ja, muss man dabei die Arbeitskosten noch einmal
bezahlen?
Natürlich ist die Arbeit entsprechend zu vergüten. Ich verstehe deine Fragen nicht, handelt es sich vll. um einen Fall von Gewährleistung. Es würde Sinn machen dies zu erwähnen, ebenso um was für ein Teil es sich handelt und wann es kaputt gegangen ist…
ja sorry. Nehmen wir mal an, es handelt sich um ein teil, was von der Werkstatt verbaut wurde. Sagen wir mal, es ist die Antriebswelle und sie haben es vor 10 Monaten verbaut. Muss die Werkstatt die Antriebswelle + Arbeit übernehmen, oder muss ich die Arbeit der Werkstatt selbst bezahlen, da sie nichts dafür können, dass das neu verbaute Teil kaputt ist.
Gruß
TanCok
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]