Neu-für-alt-Abzug nach fremdversch. Wasserschaden

Guten Abend.

Schwierig, ich versuche mal kurz und knapp zu bleiben :smile:

Nach einem Wasserschaden weigert sich die HV des Schadenverursachers den kompletten Sanierungsaufwand zu zahlen.
Das Haus (Eigenheim, selbstbewohnt, Verursacher ist der Nachbar) war zum Schadenszeitpunkt 4 Jahre „alt“, weshalb eine „neu-für-alt“-Berechnung durchgeführt wird.

Kann man wirklich davon ausgehen, dass die Bodenbeschichtung/der Wandanstrich eines Kellerraums (Waschkeller/Vorratskeller) alle 10 Jahre zu renovieren ist (Berechnung: 50%)? Soweit mir bekannt ist, ist das inzwischen ja sogar bei Mietobjekten umstritten? Und den Boden eines Vorratskellers alle 10 Jahre neu zu beschichten halte ich für extrem unrealistisch.

Dazu kommt, dass der Auftrag zur Renovierung an die Versicherung abgetreten wurde, nun aber der Geschädigte die Restzahlung gestellt bekommt.
Nach meinem Laienverständnis müsste doch die HV erstmal alles zahlen (macht sie nicht) und sich ggf den Minderungsbetrag bei der Wohngebäude-/Hausratversicherung des Geschädigten zurückholen.

Und: ist die Wohngebäudeversicherung denn überhaupt zahlungspflichtig?

Ich bin gespannt auf die Antworten/Meinungen und bedanke mich schon im Vorraus.

Grüße aus München

Kathrin

@mod: ab in´s Versicherungsbrett
.

[Mod] Passt schon
M.E. überwiegt der rechtliche Aspekt der Fragen so deutlich, dass die Frage im Versicherungsbrett falsch aufgehoben wäre und hier richtig aufgehoben ist. Momentan sehe ich keinen Anlass, den Thread zu verschieben.

Das Haus (Eigenheim, selbstbewohnt, Verursacher ist der
Nachbar) war zum Schadenszeitpunkt 4 Jahre „alt“, weshalb eine
„neu-für-alt“-Berechnung durchgeführt wird.

Schadensersatz ist immer als Zeitwert zu leisten, das ist gesicherte Rechtssprechung, wenn nicht sogar Gesetz. Für den Neuwertersatz gibt es die eigenen Versicherungen (Wohngebäude, Hausrat), wenn man daran nicht gespart hat.

Wie die Zeitwertberechnung durchgeführt wird, ist allerdings diskutabel. Da muß man nicht alles akzeptieren, was eine gegenerische Versicherung vorschlägt.

Nach meinem Laienverständnis müsste doch die HV erstmal alles zahlen

Das ist in der Tat ein laienhaftes Verständnis.

(macht sie nicht) und sich ggf den Minderungsbetrag bei
der Wohngebäude-/Hausratversicherung des Geschädigten zurückholen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Man meldet den Schaden bei der eigenen Versicherung, die leistet dann Neuwert und holt sich den Zeitwert bei der gegnerischen Haftpflicht. Das hat den Charme, dass es einem egal sein kann, wie der Zeitwert berechent wird, das machen die Versicherungen untereinander aus.

Und: ist die Wohngebäudeversicherung denn überhaupt zahlungspflichtig?

Wenn Leitungswasserschäden versichert waren und dei beiträge bezahlt wurden, sehe ich da keinen Hinderungsgrund.

Hallo,

Kann man wirklich davon ausgehen, dass die
Bodenbeschichtung/der Wandanstrich eines Kellerraums
(Waschkeller/Vorratskeller) alle 10 Jahre zu renovieren ist
(Berechnung: 50%)? Soweit mir bekannt ist, ist das inzwischen
ja sogar bei Mietobjekten umstritten? Und den Boden eines
Vorratskellers alle 10 Jahre neu zu beschichten halte ich für
extrem unrealistisch.

Nach meinem Laienverständnis müsste doch die HV erstmal alles
zahlen (macht sie nicht) und sich ggf den Minderungsbetrag bei
der Wohngebäude-/Hausratversicherung des Geschädigten
zurückholen.

Eigentlich ist es umgekehrt. Bei einem Leitungswasserschaden leistet die Wohngebäudeversicherung (Neuwert!!) und geht beim Schädiger in Regress. Du hast dadurch den Vorteil, dass du eben den Neuwert bekommst und dich nicht mit Abzügen o.ä. rumärgern.

Und, ist die Wohngebäudeversicherung denn überhaupt
zahlungspflichtig?

Wenn ein Leitungswasserschaden vorliegt, dann ja. Die Definition lautet „bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser“, was hier anscheinen vorliegt! Ich würde mit meinem Gebäudeversicherer sprechen und dort eine Lösung suchen…

Grüße aus München

Kathrin

Grüße

Lars

Da war ich doch tatsächlich zu langsam beim tippen… Aber uneingeschränkte Zustimmung :wink:

na dann, ein wenig was zur Versicherungsfrage
Hallo,
kurz zu den Versicherungsthemen:

Nach meinem Laienverständnis müsste doch die HV erstmal alles
zahlen (macht sie nicht) und sich ggf den Minderungsbetrag bei
der Wohngebäude-/Hausratversicherung des Geschädigten
zurückholen.

Genau aus dem Grund ist es besser, zunächst die eigene Versicherung (Wohngebäude und/oder Hausrat) zu belangen mit Hinweis auf den Schadenverursacher. Die eigene Versicherung holt sich dann was zu holen ist von der gegnerischen Haftpflicht wieder zurück. Vorteil: Gebäude und Hausrat entschädigen Neuwert (aktuelle Bedingungswerke vorausgesetzt) wie die Haftpflichtseit aussieht hast du schon gemerkt. (ob die Entschädigung in der Höhe jetzt korrekt war oder nicht, muss jemand anderes kommentieren).

Und: ist die Wohngebäudeversicherung denn überhaupt
zahlungspflichtig?

Aus der Beschreibung kann man das noch nicht sagen. (War´s Leitungswasser? War´s bestimmungswidrig? usw.?)

Viele Grüße
Andreas

mann mann
gleich drei parallel…

aber zumindest sind wir uns einig!

[Mod] Na gut …
Die mittlerweile gegebenen Antworten sind doch so versicherungsspezifisch, dass der Versicherungscharakter des Threads nun gegeben ist.

Ich werden diesen Thread jetzt im Schweiße meines Angesichts verschieben.

Levay

… eben ein echter Kumpel 0-)).

Gruß

Nordlicht

danke.

Hm, das war also der Fehler, es wurde sich auf die Aussage der HV des Verursachers verlassen, dass die alles regeln und die Gebäudeversicherung erstmal nicht eingeschaltet.

Nun muß diese wohl nachträglich den (Rest-)schaden tragen. Es war Leitungswasser (der Nachbar bewässert seine Pflanzen im Winter im Keller und vergaß ein Ventil zuzudrehen also Fahrlässigkeit und seine Haftpflicht - an die eigene Wohngebäude wurde gar nicht gedacht)

Nochmals danke und einen schönen Tag

Kathrin

danke!

Ich denke bestimmungswidrig ausgetreten ist es :wink: Der Nachbar vergaß ein Ventil zuzuschrauben…

Ich werde mich mal mit unserer damaligen (wir hatten passenderweise zu dem Zeitpunkt schon gekündigt, waren aber noch im Schutz drin) Versicherung auseinandersetzen.

Grüße aus München

Kathrin

danke! Antworten siehe oben

noch einen schönen Tag

Kathrin