Guten Abend.
Schwierig, ich versuche mal kurz und knapp zu bleiben
Nach einem Wasserschaden weigert sich die HV des Schadenverursachers den kompletten Sanierungsaufwand zu zahlen.
Das Haus (Eigenheim, selbstbewohnt, Verursacher ist der Nachbar) war zum Schadenszeitpunkt 4 Jahre „alt“, weshalb eine „neu-für-alt“-Berechnung durchgeführt wird.
Kann man wirklich davon ausgehen, dass die Bodenbeschichtung/der Wandanstrich eines Kellerraums (Waschkeller/Vorratskeller) alle 10 Jahre zu renovieren ist (Berechnung: 50%)? Soweit mir bekannt ist, ist das inzwischen ja sogar bei Mietobjekten umstritten? Und den Boden eines Vorratskellers alle 10 Jahre neu zu beschichten halte ich für extrem unrealistisch.
Dazu kommt, dass der Auftrag zur Renovierung an die Versicherung abgetreten wurde, nun aber der Geschädigte die Restzahlung gestellt bekommt.
Nach meinem Laienverständnis müsste doch die HV erstmal alles zahlen (macht sie nicht) und sich ggf den Minderungsbetrag bei der Wohngebäude-/Hausratversicherung des Geschädigten zurückholen.
Und: ist die Wohngebäudeversicherung denn überhaupt zahlungspflichtig?
Ich bin gespannt auf die Antworten/Meinungen und bedanke mich schon im Vorraus.
Grüße aus München
Kathrin