Neu Laminat - wer bezahlt?

Hallo,

angenommen, eine 4-köpf. Familie hat vor 4 J. eine Whg. angemietet. Lediglich im KiZi wurde damals ein neuer Teppichboden verlegt; alle anderen Räume wurden übernommen. Nun möchte die Fam. - da komm. 5 J. keine Mieterhöhung zu erwarten ist - Laminat in der ganzen Whg verlegen lassen.

Ein Angebot liegt dem Vermieter z. Kts. vor.

Ist der VER-Mieter verpflichtet, alles zu bezahlen oder nur ein Teil (z. B. Material)? oder muss der Mieter dafür aufkommen?

Wie ist das geregelt?

Danke für re.

Hallo,

grundsätzlich ist der VM nur verpflichtet Teppichboden oder Laminat auszutauschen, wenn vom Bodenbelag eine Gefahr ausgweht. Also wenn man z.B. stolpern kann, weil Alters-Schäden bestehen.

Es wird oft in solchen Fällen zwischen Mieter und VM vereinbart, das der VM das Laminat zahlt und der Mieter dieses auf eigene Kosten verlegt. Der VMN kann natürlich auch die Kosten voll übernehmen. Er kann sich andererseits auch weigern, wenn der Bodenbelag zwar alt ist, aber durchaus noch brauchbar.

Tipp: Mieter und VM sollten eine gemeinsame Lösung finden, an der jede Partei in irgend einer Form sich beteiligt.

Gruss Günter

angenommen, eine 4-köpf. Familie hat vor 4 J. eine Whg.
angemietet. Lediglich im KiZi wurde damals ein neuer
Teppichboden verlegt; alle anderen Räume wurden übernommen.
Nun möchte die Fam. - da komm. 5 J. keine Mieterhöhung zu
erwarten ist - Laminat in der ganzen Whg verlegen lassen.

Ein Angebot liegt dem Vermieter z. Kts. vor.

Ist der VER-Mieter verpflichtet, alles zu bezahlen oder nur
ein Teil (z. B. Material)? oder muss der Mieter dafür
aufkommen?

Wie ist das geregelt?

Danke für re.

Hallo auch!

Für den Teppich im Kinderzimmer ist der Vermieter zuständig, weil dieser wohl mit vermietet wurde. Bei den Übernommenen Teppichen wäre es jetzt interessant zu wissen, von wem die Teppiche übernommen wurde. Wurden Sie vom Vormieter übernommen, muß der Vermieter gar nichts bezahlen. Wurden Die Teppiche vom VM übernommen, ist dieser verpflichtet, in bestimmten Zeitabständen diese zu erneuern. Allerdings muss er dann kein Laminat verlegen, sondern braucht nur den Teppich austauschen.
Für genaueres müsste man den Mietvertrag genau kennen.

Gruß Andreas

Hallo again,

@Andreas

… übernommenen Teppiche - von wem?

Tja, der Vormieter machte damals bissl STRESS und war dann weg (Bali). Durch die Whg geführt wurden die Interessenten vom VERmieter; die waren auch dankbar für die „stehen gelassenen“ Möbel.

@Günter

Tipp: Mieter und VM sollten eine gemeinsame Lösung finden, an der
jede Partei in irgend einer Form sich beteiligt.

Mieter fragte vorab den Vermieter, ob er mit Laminat-Erneuerung einverstanden wäre und ob er sich an den Kosten beteiligen würde? --> Mdl. Bereitschaft des Vermieters: ja + es wurde wurde vereinbart, dass der Mieter erst Angebote einholt. Was würde denn passieren, wenn der Mieter die Arbeit in Auftrag gibt und anschließend erwartet, dass der Vermieter sich an den Kosten beteiligt (oder gar die Rechnung auf den Vermieter ausstellen lässt)?

Ein Angebot liegt dem Vermieter z. Kts. vor.

Freundliche Grüße

Moin

Hallo again,

@Andreas

… übernommenen Teppiche - von wem?

Tja, der Vormieter machte damals bissl STRESS und war dann weg
(Bali). Durch die Whg geführt wurden die Interessenten vom
VERmieter; die waren auch dankbar für die „stehen gelassenen“
Möbel.

@Günter

Tipp: Mieter und VM sollten eine gemeinsame Lösung finden, an der
jede Partei in irgend einer Form sich beteiligt.

Mieter fragte vorab den Vermieter, ob er mit
Laminat-Erneuerung einverstanden wäre und ob er sich an den
Kosten beteiligen würde? --> Mdl. Bereitschaft des
Vermieters: ja + es wurde wurde vereinbart, dass der Mieter
erst Angebote einholt. Was würde denn passieren, wenn der
Mieter die Arbeit in Auftrag gibt und anschließend erwartet,
dass der Vermieter sich an den Kosten beteiligt (oder gar die
Rechnung auf den Vermieter ausstellen lässt)?

Wer die Musik bestellt muss die auch bezahlen,wenn der VM dann von nix mehr was wissen will, hat M alles selber an der Backe. Also vorher alles mit VM schriftlich regeln…

Ein Angebot liegt dem Vermieter z. Kts. vor.

vielleicht noch 2 - 3 andere einholen

Freundliche Grüße

LG
Mikesch

Hallo,

zählt das eigentlich zu den sog. „Schönheitsreparaturen“ (nach soundsoviel Jahren muss der Fußbodenbelag erneuert werden)? oder ist das in jedem Fall vom Vermieter zu leisten, weil Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahme? ?? Gibts da i-welche Fristen?

Danke für re.

Doris

Moin, Benton,

der Vermieter muss gar nichts bezahlen, er muss aber um Erlaubnis gefragt werden, weil

  • Laminat für den, der drunter wohnt, wegen der Lärmbelästigung eine Zumutung ist,
  • mit der Verlegung von Laminat meistens auch die Türen gekürzt werden müssen.

Gruß Ralf

Hallo,

vorsicht, denn wer die Türen kürzt wegen des Laminats - selbst dann wenn er vom Vermieter die Erlaubnus hat, Laminat zu verlegen, muss am Ende des Mietverhältnisses damit rechnen, dass der VM eine neue Türe verlangt. Es muss daher, wenn der VM zustimmt, mit diesen auch schriftlich vereinbart sein, ob die Türe überhaupt gekürzt werden darf und was bei einem Auszug geschehen soll.

Gruss Günter

der Vermieter muss gar nichts bezahlen, er muss aber um
Erlaubnis gefragt werden, weil

  • Laminat für den, der drunter wohnt, wegen der
    Lärmbelästigung eine Zumutung ist,
  • mit der Verlegung von Laminat meistens auch die Türen
    gekürzt werden müssen.

Gruß Ralf

zählt das eigentlich zu den sog. „Schönheitsreparaturen“ (nach soundsoviel Jahren muss der Fußbodenbelag erneuert werden)?
oder ist das in jedem Fall vom Vermieter zu leisten, weil Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahme? ??
Gibts da i-welche Fristen?

Schönheitsreparaturen und was dazu gehört ist z.B. hier recht gut erklärt
http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/schoenheitsre…
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Schönheitsreparaturen umfassen kurz gesagt die malermäßige Beseitigung von Abnutzungen, optischen Verschlechtertungen , die sich durch vertragsgemäßen Mietgebrauch üblicherweise ergeben.

Die Schönheitsreparaturen obliegen gemäß § 535 BGB dem Vermieter.
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Es ist jedoch erlaubt, dass die Schönheitsreparaturen in gewissem Rahmen auf den Mieter übertragen werden. Dies ist seit vielen Jahren auch üblich und z.B. im marktüblichen Mietpreis, in Mietpreisspiegeln etc. entsprechend berücksichtigt.

Die sogenannten Regel-Fristen (3/5/7 Jahre) für Schönheitsreparaturen stammen aus einem Mustermietvertrag des Bundesministeriums der Justiz von 1975.
Ursprünglich stammt die Definition aus § 28 IV Abs.5 der II. BV (Berechnungsverordnung für preisgebundenen Wohnraum).
http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/__28.html

"… Die vorgenannte Begriffsbestimmung wird bei Fehlen einer andersartigen Regelung der Vertragsparteien auf das gesamte Wohnungsmietrecht, d.h. auch auf den preisfreien Wohnraum angewandt ( BGH, NJW’85, 480 ) . Auch der vom Bundesjustizminister herausgegebene Mustermietvertrag 1976 Fassung I ( ZMR’76, 68 ff ) wendet in seinem § 7 den § 28 IV,5 II. BV auf das gesamte Gebiet der Wohnraummiete an.
Da die o.g. Aufzählung abschließend ist, gehört die Erneuerung eines verschlissenen Teppichbodens nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Auch nach Sinn und Zweck des § 28 IV,5 II. BV kann dies nicht der Fall sein. Schönheitsreparaturen dienen lediglich der Erhaltung eines ansprechenden äußeren Erscheinungsbildes der Räume. Durch die Verlegung eines Teppichbodens soll dagegen in erster Linie der Bodenaufbau abgeschlossen , d.h. die Wärmedämmung sowie die Schallisolierung verstärkt werden.OLG Hamm 30 REMiet 3 / 90, WuM’91, 248 ff "
http://www.jura.uni-sb.de/sr/ii0501.htm

Allerdings hält die neuere BGH-Rechtsprechung formular-mietvertragliche Vereinbarungen, die diese Regelfristen „starr“ vereinbaren, für unwirksam. D.h. die Fristen sollen nur „im Allgemeinen“ gelten, jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten - je nach tatsächlicher Abnutzung durch den Mieter.

Für Teppichböden gilt nach Rechtsprechnung z.B. eine übliche Nutzungsdauer von 10-15 Jahren (bei mittlerer Qualität).
Allerdings ergibt sich daraus kein grundsätzlicher Austauschanspruch nach Zeitablauf; vielmehr kommt es auf hier auf den tatsächlichen Zustand an - also, ob der Teppichboden noch einen „vertragsgemäßen Wohngebrauch“ ermöglicht.
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Wie schon gesagt
Auch wenn wegen des schlechten Zustands ein Anspruch auf einen neuen Fussbodenbelag besteht, dann muss der Vermieter lediglich einen gleichwertigen Ersatz verlegen.
In jedem Fall empfiehlt es sich aber vor der Ausführung die Kostenfrage zu klären!
und auch die Eigentumsfrage bzw. was soll bei Mietende mit dem Laminat geschehen?

Denn aus dem Wegnahmerecht des Mieters bzgl. SEINER Einbauten/Veränderungen ergibt sich auch die Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (z.B. gekürzte Türen !!!)
http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2005/03/15/beitra…

Hallo,

Für Teppichböden gilt nach Rechtsprechnung z.B. eine
übliche Nutzungsdauer von 10-15 Jahren (bei mittlerer
Qualität).

Der bauseits verlegte Velour liegt ca. 30 J. drin; wurde bisher 2x gereinigt. Die Mieter haben bei Wohnungsübergabe übernommen und wohnen nun 4 J. in der Whg.

Allerdings ergibt sich daraus kein grundsätzlicher
Austauschanspruch nach Zeitablauf

Müsste VM nicht schon längst(?) mal einen neuen Fußbodenbelag reingemacht haben (zwecks der Hygiene)?

Auch wenn wegen des schlechten Zustands ein Anspruch auf einen
neuen Fussbodenbelag besteht, dann muss der Vermieter
lediglich einen gleichwertigen Ersatz verlegen.

Angenommen, der Mieter hat vorher den Vermieter um Erlaubnis gefragt, ob er Laminat verlegen darf, Vermieter hat’s erlaubt und alles ist schriftlich festgehalten worden. Der Gesamtbetrag der Rechnung wäre € 2.500 (brutto) und ein Teil der Rechnung wäre ausgestellt auf € 2.000,- (Mieter) und € 500,- (VM) – WEM „gehört“ dann der Laminat, wenn der Mieter wieder auszieht? Und

Kann der Laminat vom Mieter (oder VM) von der Steuer abgesetzt werden?

Danke rür re.