Neu-Mietvertrag vor Abschluss einer Sanierung

Hallo,

also ich, bzw ich und zwei Kollegen, sind in folgendender Situation. Wir haben einen neuen Proberaum besichtigt, der in einem sehr desolaten Zusatand ist. (feuchte Wände, musikalisch: viel zu hohe Raumhöhe) Der Vermieter garantiert allerdings eine vollständige Sanierung und eine Anpassung der Raumhöhe vor einer Schlüsselübergabe. Der Vermieter knüpft eine Übergabe allerdings an Bedingungen: Er möchte einen Vertrag abschließen, der es ihm garantiert, dass wir nach Abschluss der Sanierungsarbeiten auch wirklich zu der vereinbarten Miete einziehen. Der Raum ist etwa 50m² groß und soll 145,- € kosten. Für unsere Gegend eigentlich nicht viel für diese Größe.

Wir möchten uns allerdings auch absichern: Was ist wenn nach einem halben Jahr nach Einzug wieder Wasser durch die Wände tritt, oder schlichtweg gepfuscht wurde (man weiß ja nie) ? Daher wollen wir uns in jeder Hinsicht vertraglich absichern, um später auf keinen Kosten sitzen zu bleiben. Weiß jemand auf welche Klauseln man bei einem solchen Vorhaben achten muss?

(Ach und: Laut Vermieter ist die eigentliche Ursache des Wassereintritts beseitigt: das defekte Dach - der Raum müsse nur trocken gelegt und saniert/gestrichen werden) Wäre super wenn uns damit jemand helfen könnte, damit wir mit dem vertrag nicht zu einem Anwalt rennen müssen, damit wir auf der sicheren Seite sind.

MfG

lufu321

hallo leute, nehmt in den mietvertrag eine verbindliche rücktrittsklausel auf, die eine vertragsauflösung garantiert wenn die mängel erneut auftreten.
mfg greba

Einfach unter

„Besondere Bedingungen“

bzw

„Zusätzliche Vereinbarungen“

ein kurzfristiges Sonderkündigungsrecht für den Fall vereinbaren, dass die jetzt vorhandenen Schäden wieder auftauchen und nicht binnen 2 Wochen abgestellt werden können.

Gruß fbw

Hallo,

müssen keine besonderen Vertragsklauseln rein. Ihr sollte das aber alles mit aufnehmen lassen, was Euch zugesagt wurde. Wenn dann eine der Sachen nicht eingehalten wird oder es wieder zu Schäden kommt, dann besteht ein Recht auf Minderung der Miete, da die Mietsache dann einen Mangel hat.

Die Anpassung der Deckenhöhe solltet Ihr ggf. etwas genauer beschreiben lassen bzw. den Zweck der Mieträume eindeutig beschreiben. Theoretisch könnte es sonst auch ausreichen, wenn der Vermieter einfach Styroporplatten oder sonst was unter die Decke packt. Da weiß ich nicht, wie sich das auf den „Hiterfolg“ :smile: auswirkt.

Hallo,

wie das rechtlich genau aussieht kann ich nicht sagen. Aber ich würde Ihnen raten, im Mietvertrag alles genau festzuhalten. Demnach auch, dass sich der Vermieter verpflichtet, bei erneut auftretetenden Schäden, diese in einer angemessenen Frist zu beheben. Dann wären Sie auf der sicheren Seite.

Herzliche Grüße!

Hallo lufu321

ich würde mit dem Vermieter ausmachen, das die Problematik die du beschreibst mit in den Vertrag aufgenommen werden. Damit hast du immer eine Handhabe und kannst, wenns drauf ankommt damit zum Anwalt gehen.
Hoffe konnte dir helfen.

mfg

Hallo,
vertraglich kann man sich da nicht absichern, muss es auch nicht. Jeder Vermieter ist verpflichtet, die Mieträume in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, so dass der vertragsgemäßen Nutzung nichts entgegensteht!
Sollte die Sanierung nicht klappen, müssen Sie eben den Vermieter zur Nachbesserung auffordern (schriftlich), unter Terminsetzung. Danach gibt es immer noch die Möglichkeit der Mietminderung.
Grüße, Zita

Tut mir leid.
Kann Euch da nicht weiter helfen.
Bin auch nur Mieter.
Grüße K.

„Sammelantwort“

vielen Dank für die sehr hilfreichen und schnellen Antworten! Hat mir echt schonma weitergeholfen!TOP

Mit freundlichem Gruß

lufu321

„Sammelantwort“

vielen Dank für die sehr hilfreichen und schnellen Antworten! Hat mir echt schonma weitergeholfen!TOP

Mit freundlichem Gruß

lufu321
.

„Sammelantwort“

vielen Dank für die sehr hilfreichen und schnellen Antworten! Hat mir echt schonma weitergeholfen!TOP

Mit freundlichem Gruß

lufu321

zusatzvereinbarung zum MV aufsetzen:
der vermieter wird die mietsache wie folgt renovieren: xxx und die maßnahmen bis xx.xx.xx beenden. gerät er in verzug, endet das mietverhältnis automatisch, einer kündigung des mieters bedarf es nicht.
der mieter darf den mietvertrag jederzeit zum monatsende ohne angaben von gründen kündigen.

Hi
wie ich aus euren Schilderungen herauslesen kann sind die größten Probleme dir ihr habt wohl Vertrauensprobleme. Nun helfen kann man da euch wenig… Der einzigste Weg aus der misere heraus ist es mehr oder weniger folgenden Formulierungen in den Vertrag mit aufzunehmen wie …"wenn dieser oder jener Punkt eintrifft verpflichtet sich der Andere binnen X TAge das und jenes zu unternhemen, ansonsten passiert folgendes (Meist Pachtkürzung)… Und dies bitte unbedingt vorab machen… und dann unterschreiben ansonsten weiß keiner so recht was zu tun ist und wird sich herauswinden wollen…
Gruß Peter

Ob irgendwann Wasser eindringen kann, kann schlecht vorhergesehen werden. Sollte Wasser irgendwann erneut eintreten, befinde sich der Raum nicht im vertragsgmäßen Zustand. Sie können dann die Miete mindern oder nach fruchtloser Aufforderung ggf. kündigen

Also Ihr könnt den Vertrag ruhig unterschreiben. Für Schäden wie diese während der Mietzeit ist eh der Vermieter verantwortlich. Laßt Euch schriftlich geben, dass die Ursache beseitigt ist und dann Euch viel Spaß in den neuen Räumen.