ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu malern??
Hallo,
das ist das leidige THEMA. Also wenn man 10 Jahre in einer Wohnung wohnt, finde ich es nur FAIR dem Vermieter gegenüber diese bei Auszug zu streichen. Wir hatten Gott SEI DANK, bis dato nur tolle Mieter, die damit kein Problem hatten und dies auch nie zur Diskussion stand. Ich kenne den Mietvertrag nicht und weiß nicht was nun greift. mfg
ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles
neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu
malern??
Hallo,
erst einmal kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. Im Normalfall ist die Wohnungsrenovierung darin geregelt. Falls nicht, ist der Zustand wie bei Einzug wieder herzustellen. Das heißt, wenn die Wohnung neu renoviert war, muss sie bei Auszug komplett renoviert werden. Sollten Sie allerdings zwischenzeitlich, vor nicht allzu langer Zeit die Wohnung oder Teile davon renoviert haben, kann ggf, von einer erneuten Renovierung abgesehen werden.
Sollte sie nicht renoviert gewesen sein, entfernt man normalerweise nur die Tapeten, glättet die Wände bzw. spachtelt vorhandene Löcher zu.
Am Besten wäre es, wenn Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen um zu erfahren, was dieser für Vorstellungen hat. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Grüße von
Helmut
Hallo,
zur Beantwortung dieser Frage müssen die enstprechenden Punkte Deines Mietvertrags bewertet werden, inkl. der Frage ob diese noch wirksam sind.
VG
FvS
UTja wenn Schönheitsreparsturen im Mietvertrag verankert sind und durch den Mieter durchgeführt werden müssen, dann muss der Mieter diese auch durchführen. Allerdings kommt es auf die Formulierung im Mietvertrag an. Starre Fristen sind z.B. nicht mehr erlaubt. Dann müsste man z.B. garnicht renovieren. Aber grundsätzlich ist der Mieter dafür verantwortlich.
ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles
neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu
malern??
erstmal danke an alle die mich hier so tatkäftig unterstützn! mein vermieter hat an der wohnung 12 jahre nix gemacht nur pünktlich seine miete kassiert.
heute war 1.besichtigung nach meiner kündigung. ich soll alles weissen bzw. bei farbanstrich ( kinderzimmer) neu tapezieren. wenn ich dann ausgezogen bin, kommt eine firma und erneuert türen und zargen…und ich denke es wird danach komplett neu renoviert. habe dem vermieter den vorschlag gemacht das ich aus allen räumen die tapete entferne und er dann im anschluß aller arbeiten neu taeziert.
ich glaube beide seiten hätten damit was gewonnen.
was denkt ihr darüber.
viele grüße!!!
Das kommt leider ganz darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Ohne Mietvertrag und Übergabeprotokoll kann hierzu keine Aussage gemacht werden. Renovierungsarbeiten KÖNNEN vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden, MÜSSEN sie aber nicht worden sein. Die Klausel kann ebenfalls fehlerhaft sein und zu Gunsten des Mieters ausgelegt werden…
Was steht denn im Mietvertrag ?
ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles
neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu
malern??
Hallo,
das kommt auf den Mietvertrag an. Sollte da drin steht, daß in jedem Fall diese Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen sind, müsst Ihr nichts machen. Hier empfehle ich mit dem Mietvertrag zum örtlichen Mieterbund zu gehen.
mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Der Vermieter muß sicher etliches renovieren, aber mit streichen bist wohl Du dran. Was steht denn im Mietvertrag?
ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles
neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu
malern??
Werter Fragesteller!
Was steht bei Ihnen im Mietvertrag.?
Gibt es eine Klausel, nach der Sie bei Auszug verpflichtet werden zu einer Neutapezierung?
Die Schönheitsreparaturen bedürfen einer genauen Formulierung. Pauschale Formulierungen sind ungültig.
Falls keine Klausel über eine „Endrenovierung“ besteht, ist das die Sache des Vermieters. (§ 535 BGB)
Hoffentlich konnte ich mit meiner Antwort zu einem guten Ende Ihres Mietverhältnisses beitragen.
Ihr „Großer Sucher“.
ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles
neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu
malern??
Hallo,
bitte lesen Sie dazu Ihren Mietvertrag. Grundsätzlich gilt das, was da drin steht. Eine Verpflichtung des Vermieters zur Renovierung gibt es so nicht.
Gruß
Lieber Ratsuchender,
grundsätzlich ist das Renovieren Sache des Vermieters, der das aber per Renovierungsklausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen kann. Viele Renovierungsklauseln in Formularverträgen sind inzwischen von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden, so daß die Renovierung wieder auf den Vermieter zurückfällt. Es hängt also davon ab, wie die Klausel in Ihrem Mietvertrag formuliert ist.
Viel Glück!
Hallo,
in 12 Jahren sollte man eigentlich schon von sich aus
die Wohnung gemalert haben. Wenn nicht, kann der Vermieter durchaus verlangen, dass man diese Wohnung malermäßig instand setzt, bzw. die Tapete komplett entfernt.
In diesem Fall würde das neue Urteil vom BGH nicht wirksam, weil man auch als Mieter eine Werterhaltungs-Pflicht hat.
MfG
Maximilian123
Hallo andrebrause,
da hilft ein Blick in den Mietvertrag am ehesten weiter, denn da sollte drinstehen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muß. Sollte nichts festgehalten sein, dann solltest Du Dich mit Deinem Vermieter auseinandersetzen.
Soweit ich mich erinnere, gibt es keine Generalklausel.
Beste Grüße, Hubert Steiger.
ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles
neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu
malern??
Hallo,
wie ist es denn im Mietvertrag geregelt? Grundsätzlich ist die Wohung „besenrein“ zu übergeben, d. h. aber noch nicht, dass alles renoviert werden muss. Üblich ist es eigentlich, die Wohnung so zu verlassen, wie man sie seinerzeit beim Einzug vorgefunden hat. Heißt also, in Urzustand zurücksetzen. Wenn die Wohnung bei deinem Einzug komplett weiß gestrichen war, mußt du sie auch so wieder zurückgeben. Hier würde ich allerdings mit den Nachmieter, wenn es schon einen gibt, und du weißt, wer er ist, sprechen, ob er überhaupt weiße Wände haben will oder sowieso renovieren möchte.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse
Hallo andrebrause,
bei einem üblichen Mietvertrag gibt es klare Hinweise zu diesem Thema.
Beispiel bei Mietende:
Die Renovierungsklausel hat nicht zur Folge, dass die Wohnung in jedem Fall vor oder nach dem Auszug zu renovieren ist. Aufgrund dieser Klausel ist der Mieter nämlich lediglich verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Diese Verpflichtung wird dadurch erfüllt, dass nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen in bestimmten Zeitabschnitten Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.
Wichtig
Fristen entscheidend
Außerhalb dieser Zeitabstände braucht der Mieter auch im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu renovieren.
Die Klausel „Dübel sind zu entfernen“ rechtfertigt aber grundsätzlich keine vorzeitige Erneuerung der Tapeten durch den Mieter. Den unterschiedlichen Zustand der Räume infolge der unterschiedlichen Renovierungszeiten muss der Vermieter bei der Rückgabe hinnehmen. Dies gilt auch dann, wenn er die Wohnung so nicht weitervermieten kann (OLG Karlsruhe, RE v. 24.8.1982, 3 REMiet 3/82; OLG Bremen, RE v. 30.8.1982, 1 UH 1/82 (a)).
Gruß Frede
Hallo,
grundsätzlich fallen solche Arbeiten (Schönheitsreparaturen) in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Allerdings kann die Pflicht diese Schönheitsreparaturen durchzuführen im Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden. Ob in Ihrem Mietvertrag eine solche wirksame Klausel vorhanden ist, müssen Sie prüfen lassen.
Wenn eine wirksame Klausel vorhanden ist, müssen Sie die fälligen Schönheitsreparaturen ausführen. Hierunter fallen sowohl das Streichen als auch das Tapezieren, wenn etwa die Raufasertapete keine Struktur mehr aufweist. Fällig sind solche Arbeiten, wenn mindestens 5 Jahre seit den letzten Schönheitsreparaturen vergangen sind, was bei einer Mietzeit von 12 Jahren der Fall ist, wenn zwischendurch nichts gemacht wurde.
Entscheidend ist somit, ob in Ihrem Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vorhanden ist. Dies sollten Sie von einem Anwalt oder dem örtlichen Mieterverein überprüfen lassen.
Moin, es kommt daruf an was in Deinem Mietvertrag steht und wann Du zuletzt tapeziert oder gestrichen hast. Hast Du die turnusmässigen Renovierungen eingehalten - dann mußt Du nicht, wenn Du sie nicht eingehalten hast dann ja.
Gruß connection
ziehe nun nach 12 jahren aus meiner wohnung. muss man alles
neu weissen oder tapezieren?
ist der vermieter nicht jetzt mal am zug allles neu zu
malern??