nehmen wir mal an folgende Klausel steht in einem Mietvertrag:
„Es ist gestattet eine Hauskatze zu halten, deshalb wird vereinbart,
dass bei Mietende -unabhängig von der Mietdauer- eine Zahlung in Höhe
von 25 x 20 Euro, für den Austausch des Wohnzimmer Bodenbelages, an
den Mieter erfolgt.“
Mal abgesehen davon, dass die Klausel falsch formuliert ist (der
Mieter bekäme das Geld für die Ausbesserung), ist ja gesetzlich
festgelegt, dass wenn ein Haustier den vorhandenen Bodenbelag
verunreinigt der Mieter dazu verpflichtet ist für den Schaden
aufzukommen.
Was haltet ihr davon? Sollte der Mieter sich nicht nur zu einem
Prozentanteil daran beteiligen?
Hintergrundinfo:
Der Mieter würde schon seit 3 Jahren in dieser Wohnung leben und
würde jetzt demnächst ausziehen. Der
Teppichboden hätte vor Mietbeginn schon in der Wohnung gelegen, der
Mieter weiß aber nicht wie alt der Teppich wirklich ist. Der Teppich
hätte bei Mietbeginn OK ausgesehen.
fragt sich, wie der Teppichboden zum Auszugsdatum aussieht?
Gruß
Ich würde sagen, dass es sich z.B. um einen cremefarbenen Teppich
handelt und dort natürlich leider Spuren der Übelkeitsanfälle der
Katzen zu sehen sind. Ich würde sagen, dass ein neuer Mieter den so
nicht übernehmen würde.
Hallo,
ianal. Nur nach meinem Wissen aus diesem Forum behaupte ich:
Schäden sind beim Auszug zu beseitigen. Wenn ein Teppichboden vor Ablauf seines normalen Gebrauchszyklus unbenutzbar geworden ist, muss er natürlich ersetzt werden. Ersetzt wird aber immer nur der Zeitwert (also Neupreis abzüglich Nutzungsdauer) und niemals ein Pauschalpreis. Eine entsprechende Klausel ist unwirksam.
Gruß
loderunner
Zunaechst mal muss man hier von der Klausel ausgehen, d.h. EUR 500 sind bei Auszug zu zahlen. Ob der Vermieter dieses Geld fuer Ausbesserung oder Austausch verwendet, ist seine Sache.
Ich sehe auch spontan keinen Grund, warum die Klausel unwirksam sein sollte. Die Regel ist, dass Vereinbarungen wirksam sind, insbes. wenn sie - wie offenbar im Beispielsfall - individuell abgeschlossen wurden und nicht schon zum Formulartext des Mietvertrags gehoeren.
Ich halte die Vereinbarung auch fuer angemessen. Sie vermeidet Streit ueber den genauen Grad der Abnutzung, ueber Prozentanteile entsprechend der Mietdauer etc. Die Hoehe ist moderat und wird wahrscheinlich die Kosten fuer die Entfernung des alten Teppichs und Verlegung eines neuen nur teilweise abdecken.
Zunaechst mal muss man hier von der Klausel ausgehen, d.h. EUR
500 sind bei Auszug zu zahlen. Ob der Vermieter dieses Geld
fuer Ausbesserung oder Austausch verwendet, ist seine Sache.
Falsch!
Der Mieter bekommt hier die 500 EUR, damit er einen neuen Teppich verlegen kann/soll. Somit ist die Klausel okay.
Andernfalls, wäre es eine zu große Benachteiligung des Mieters. Denn die normale Abnutzung muss der Vermieter selber tragen.
Ich sehe auch spontan keinen Grund, warum die Klausel
unwirksam sein sollte. Die Regel ist, dass Vereinbarungen
wirksam sind, insbes. wenn sie - wie offenbar im Beispielsfall
individuell abgeschlossen wurden und nicht schon zum
Formulartext des Mietvertrags gehoeren.
So wie die Klausel hier in diesem Fall steht, ist sie richtig.
Nehmen wir mal an, es würde Vermieter statt Mieter stehen, ist sie nichtig, auch wenn sie individuell ist.
Denn es muss erkennbar sein, dass bei der Vereinbarung auch die Interessen des Mieters brücksichtig werden. Und genau das wäre dann nicht gegeben, denn es ist hier egal, wie hoch die Abnutzung des Teppichbodens ist.
So dass im Falle eines Prozesses der Richter ein Mieter freundliches Urteil fällen würde.
Ich halte die Vereinbarung auch fuer angemessen. Sie vermeidet
Streit ueber den genauen Grad der Abnutzung, ueber
Prozentanteile entsprechend der Mietdauer etc. Die Hoehe ist
moderat und wird wahrscheinlich die Kosten fuer die Entfernung
des alten Teppichs und Verlegung eines neuen nur teilweise
abdecken.
Sicherlich richtig, aber leider nicht entsprechend der Rechtsprechnung.
auch wenn es im Vertrag anders geschrieben steht (fälschlicherweise)
der Mieter muss die 500 Euro selber zahlen, denn so ist es zwischen
Mieter und Vermieter damals besprochen worden.
habe eben erst gesehn, dass du nochmal was geschrieben hast.
auch wenn es im Vertrag anders geschrieben steht
(fälschlicherweise)
der Mieter muss die 500 Euro selber zahlen, denn so ist es
zwischen
Mieter und Vermieter damals besprochen worden.
FALSCH!!!
Weil:
Was im MV steht das steht! Egal, ob mal was besprochen wurde oder nicht! Das Geschriebene zählt mehr, als das Gesagte!
Wäre der Fall andersrum, denkst du, dass ein Vermieter sagen würde, stimmt wir hatten das damals anders besprochen, als es im MV steht, also zahle ich die 500-, EUR! Ich glaube nicht!
Sollte der Mieter die 500-, EUR zahlen müssen, ist diese Klausel nicht wirksam!