Neuanschaffung oder Instandsetzung?

Ich habe eine Frage bezüglich Abschreibungen. Wenn in einem Wohnhaus die Heizungsanlage ausgetauscht werden muß, die allerdings noch abgeschrieben wird, ist das eine Instandhaltungsmaßnahme (und damit - glaube ich zumindest - eine Betriebsausgabe) oder eine Neuanschaffung? Und was wäre, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Neuanschaffung schon voll abgeschrieben wäre? Danke schon mal - Sabine

Servus,

hier wird in der Regel qua umgekehrte Maßgeblichkeit die steuerliche Behandlung greifen, da hier im konkreten Fall viel präzisere Maßstäbe vorliegen als im HGB.

Man findet eine umfangreiche Zusammenfassung, allerdings gemischt aus Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung, in den Hinweisen H 6.4 zu EStR 6.4: „Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Grundstück“.

Eine Heizungsanlage ist regelmäßig als Gebäudebestandteil anzusehen. D.h. keine vom Gebäude getrennte AfA, so daß die ursprünglich eingebaute Anlage bloß mit den relativ niedrigen AfA-Sätzen zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben wird, und gleichzeitig die neue bei Ersatz voll im Instandhaltungsaufwand landet.

Sonderfälle gibts u.a. dann, wenn durch den Einbau einer neuen Anlage eine wesentliche Verbesserung erreicht wird (z.B. Ofenheizung wird durch Etagenthermen oder Zentralheizung ersetzt), bei Mietereinbauten etc. Auch, wenn vorher eine Teilwertabschreibung des Gebäudes wegen dauerhafter Wertminderung vorgenommen worden ist und der Einbau der Heizung im Rahmen der gebotenen Wertaufholung bloß zu einem teilweisen Ausgleich der Teilwertabschreibung führt, ohne dass ein Einfluss auf AfA oder Aufwand gegeben wäre.

Schöne Grüße

MM

Vielen lieben Dank für die umfassende Antwort. Hat mir echt geholfen.

Viele Grüße aus Dresden - Sabine

Betriegsausgaben oder Werbungskosten ?

Hi,

Ich habe eine Frage bezüglich Abschreibungen. Wenn in einem
Wohnhaus die Heizungsanlage ausgetauscht werden muß, die
allerdings noch abgeschrieben wird, ist das eine
Instandhaltungsmaßnahme (und damit - glaube ich zumindest -
eine Betriebsausgabe)

… ist die Vermietung denn Gegenstand einer betrieblichen Tätigkeit ?

… ist die Vermietung denn Gegenstand einer betrieblichen
Tätigkeit ?

Ja, ist sie.