Wir benötigen für einen neugegründeten gemeinnützigen sozialen Verein einen Telefonanschluß mit Internetzugang und kleiner Flatrat.
Da der Verein so gut wie über kein Geld verfügt, darf es auch nur sehr wenig bis garnichts kosten.
Welche variante währe anzuraten? Gibt es möglichkeiten für diesen Zweck aus öffentliche Kassen gefördert zu werden oder haben Anbieter dafür einen gesonderten Tarif?
Hallo erstmal,
Bei Privatkunden bietet nur die Telekom den Sozialtarif, der bisher immer gleichzeitig mit der GEZ-Befreiung bewilligt wurde. Dieser Sozialtarif gilt allerdings nur für AnalogTELEFON und nicht für irgendwelche Online-Verträge oder Flatrates.
Gruß
Sticky
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo.
Bei Privatkunden bietet nur die Telekom den Sozialtarif, der
bisher immer gleichzeitig mit der GEZ-Befreiung bewilligt
wurde. Dieser Sozialtarif gilt allerdings nur für
AnalogTELEFON und nicht für irgendwelche Online-Verträge oder
Flatrates.
dieser sozialtarif bezieht sich seit einigen jahren außerdem nicht mehr auf die grundgebühr, sondern auf die über telekom-verbindungen angefallenen einheiten, also auch nicht auf billig-vorwahlen.
das wurde kurz nach dem wegfall des telefonmonopols eingeführt und hat mich damals ziemlich geärgert.
gruß
michael
Hallo Michael,
Ein Bekannter hat diesen Sozialtarif und erhält dadurch m.W. eine verbilligte Grundgebühr. Werd ihn nachher eh an der Strippe hängen haben und sicherheitshalber aber nochmal nachfragen.
Gruß
Sticky
hallo sticky.
Ein Bekannter hat diesen Sozialtarif und erhält dadurch m.W.
eine verbilligte Grundgebühr. Werd ihn nachher eh an der
Strippe hängen haben und sicherheitshalber aber nochmal
nachfragen.
also bei mir war’s so:
rechnung vom 7.3.2000:
telefonanschluß zum sozialtarif: 7,82 DM
am 28.12.2000 (neuer anschluß in neuer wohnung) dann:
telefonanschluß: 21,38 DM
nachlaßfähiger betrag: 0 bis 13,57 DM
also ca. die differenz zu 7,82 DM. in diesem monat waren das 12,44 DM - exakt der betrag, den ich über die telekom vertelefoniert hatte.
die über andere netzbetreiber angefallenen beträge sind nicht berücksichtigt worden.
ob die bedingungen inzwischen wieder geändert wurden? - von einer aktiengesellschaft erwarte ich das eher nicht
gruß
michael