Neuantrag Arbeitslosenhilfe

Hallo !

Wie ich weiss muss man Veränderungen am Einkommen als Arbeitsloser sofort dem A-amt melden. Nur gilt das auch für Verschlechterung ? Bei meiner Arbeitslosenhilfe wurde das Gehalt meines Ehemannes angerechnet. Allerdings war sein Verdienst seinerzeit wesentlich höher als in den letzten drei Monaten (wird sich auch in naher Zukunft nicht nach oben hin verändern)wir liegen knapp am Existensminimum. Meine Frage deshalb: kann man die Hilfe in diesem Fall neu berechnen lassen ? Warten, bis ich nach einem Jahr sowieso einen Neuantrag stellen muss, möchte ich nicht gern (würde eh noch bis Juni 2004 dauern). Außerdem hoffe ich ja immer noch auf Arbeit !

Danke im Voraus !

Carmen

Hallo, Killy,
nach dem Motto: "Stellen wir uns mal ganz blöd (= Feuerzangenbowle) würde ich beim Arbeitsamt nachfragen. In allen Leistungssystemen, die ich kenne (Arbeitslosenhilfe ist auch ein System)kann auf Antrag bei wesentlichen Änderungen z.N. des anzurechnenden Einkommens neu beschieden werden.
Viel Glück!
Ingeborg

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Hi,
Alhi ist keine Sozi:
m.E. findet das Einkommen und seine Höhe von Unterhaltsverpflichteten (hier dein Mann) nur bei der Frage ob du Alhi - Berechgtigt bist und nicht wie viel du bekommst, Anwendung.
Wenn er jetzt weniger verdient als zum Zeitpunkt deiner Antragsstellung, wird sich deine Alhi daher nicht ändern (dem Amt dürfte deine Meldung auch relativ schnuppe sein, da die allenfalls eine Einkommenserhöhung, bei der sie dir evtl. die Alhi sperren könnten, interessiert.

Mfg

StefanR

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