Die neuartigen Heizkostenverteiler übermitteln den Verbrauch per Funk.
In einer über 100 Jahren alten sanierten und zu Wohn- und Kleingewerbenutzung umgebauten Brauerei befindet sich weit unten im Keller ein Lager mit Heizung und einem solchen Ablesegerät.
Dort wird nicht geheizt, trotzdem werden für das Jahr 2011 (neben 30 % Grundkosten) auch 150 Euro an angeblichen Verbrauchskosten angerechnet.
Beim Vergleich der Heizkostenverteiler-Nummer stellt sich heraus, dass der im Jahr 2011 montierte Verteiler Mitte 2012 gegen ein neues Gerät ausgetauscht wurde.
Angeblich, weil „er nicht richtig funktioniert hat“.
Das Ableseergebnis für 2011 sei „aus den Daten des neuen Gerätes hochgerechnet“ worden (obwohl wieder nicht geheizt wurde).
Muß die Rechnung beglichen werden?
mfg
Biggs