Neuaufbau auf gebrauchter Karosse. KM?

Moin Leute.
Nach dem meine Frau meinen geliebten Golf4 Variant 2.0 4Motion geschrottet hat, habe ich mich entschieden ihn neu aufzubauen. Ich hänge sehr dran. Der alte hat einen Seitenschaden, Karosserie nur bedingt brauchbar. Habe für günstig Geld eine gebrauchte Rohkarosse vom gleichen Modell erstanden. Diese ist in gutem Zustand, hat noch ein Jahr TÜV und der Umbau nimmt schon Formen an. Wird direkt noch hier und da optimiert, neue Kupplung und Zahnriemen. Neues Fahrwerk. Ist ja schon mal draußen, da ist die Gelegenheit günstig.
Motor in der Rohkarosse ist 2.3er eingetragen, kommt 2.0er rein mit entsprechender Abnahme.

Spenderfahrzeug hat um die 150tkm und noch halbes Jahr TÜV.
Rohkarosse hat noch ein Jahr TÜV und 200tkm.
Welcher km stand ist gültig? Der von der Karosse nehme ich an., oder?
Kann ich theoretisch auch auf 0tkm setzen? Was ist rechtlichh richtig?

Danke vorab.
Eugen

Tach!

Spenderfahrzeug hat um die 150tkm und noch halbes Jahr TÜV.
Rohkarosse hat noch ein Jahr TÜV und 200tkm.
Welcher km stand ist gültig? Der von der Karosse nehme ich
an., oder?
Kann ich theoretisch auch auf 0tkm setzen? Was ist
rechtlichh richtig?

Unabhängig davon, dass diese Aktion vermutlich wirtschaftlicher Schwachsinn ist, würde ich sagen, dass Du Deinen Tacho mit jedem beliebigen Wert programmieren kannst.
Du solltest dann bei einem evtl. Verkauf jedoch die Situation in einem schriftlichen Kaufvertrag festhaten. Da es um ein Auto mit geringem Wert geht (wenn Du es dann in einigen Jahren verkaufen solltest), reicht wohl eine Formulierung wie „Fahrzeug neu aufgebaut in 2013, Motor von 2.3 auf 2.0 geändert, Km-Stand nicht nachvollziehbar, mindestens 200.000 Km“ aus.

Die Zulassung wird wohl auf die Rahmennummer der zusätzlich erworbenen Rohkarosse erfolgen. Also gilt auch deren TÜV und deren Motoreintragung.

Viel Spaß beim Basteln!

Gruß,
M.

P.S.: weshalb besorgst Du Dir für die Kosten, die nun auf Dich zukommen, nicht einen Passat 8 Zylinder, wenn es schon ein alter VW sein soll…?

Moin,

Die Zulassung wird wohl auf die Rahmennummer der zusätzlich
erworbenen Rohkarosse erfolgen. Also gilt auch deren TÜV und
deren Motoreintragung.

Der andere Motor soll ja wohl auch eingetragen werden. Der TÜV ist ja ohnehin jetzt egal. Das Auto muss ja sowieso komplett neu abgenommen werden, denn die TÜV-Prüfung erfolgte ja im Prinzip an einem anderen Fahrzeug.

Gruss Jakob

Moin,

Welcher km stand ist gültig? Der von der Karosse nehme ich
an., oder?
Kann ich theoretisch auch auf 0tkm setzen? Was ist
rechtlichh richtig?

In der Regel wird dann angegeben: 200.000km/Motor 150.000km
Ist ja nichts anderes als wenn Du irgendwann einen Tauschmotor einbaust.
Auf 0km halte ich für fragwürdig, denn das stimmt weder bei Karosse noch Motor. Da kommst Du schnell in den Verdacht der Tachomanipulation.
So wie ich es erlese machst Du den ganzen Zauber zwar nicht um das Auto anschliessend zu verkaufen, aber man weiss ja nie…

Gruss Jakob

Echt jetzt?
Ok, ich muss zugeben die Fragestellung war nicht gerade eindeutig definiert…

Also, wenn wir hier schon so ins Detail gehen wollen:
Mein Name ist Eugen und ich bin in einer kleinen Stadt in der kasachischen Steppe, am Rande der Grenze zur Volksrepublik China im Jahre 1983 an einem kalten Novembersonntag um 05:14 Morgens geboren. Mit einem Startgewicht von nur 3520g und 54cm bin ich nun knapp 30Jahre später auf stattliche 183cm bei einem Trockengewicht von 92kg angewachsen. Dank dem deutschen Schäferhund meines Urgroßvaters und dem Bundesvertriebenengesetz lebe und gedeihe ich nun unter Euch, das ganze schon seit 18 Jahren. Noch ist es niemandem Aufgefallen…

Hier in schönem Deutschland habe ich meine Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker gemacht, meine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker in Abendform neben dem Beruf abgeschlossen und nun auch mein Fernstudium zum Bachelor Maschinenbau an einer Hochschule in Dunkeldeutschland neben dem Beruf abgeschlossen. Arbeiten tue ich bei einem globalen Automobilzulieferer als Projektingenieur. Unter meinem Kommando stehen ein Hund, eine Frau und neuerdings ein Kind. Des Weiteren verfüge ich über eine in Eigenleistung errichtete Immobilie.
Genug ausgeholt, nun zum Thema Wiederaufbau Golf…
Natürlich ist der Wiederaufbau wirtschaftlich gesehen ein schwachsinniges Vorhaben, dennoch muss die wirtschaftliche Betrachtung gemacht werden:
Golf IV Variant 2.0 4Motion; Bj. 2001; LL 150tkm liegt auf einschlägigen Plattformen im Internet bei 4.000-4.500 Euro. Ne Menge Geld für ein altes Auto, „Kenner“ sollten aber wissen warum…
Für meinen Unfallwagen (den Versuch habe ich unternommen) wollte niemand mehr als 500€ zahlen, selbst die Ureinwohner Südafrikas nicht…
Momentane Ausgaben: Karosse und Türen (gebraucht in sehr gutem Zustand, in gleicher Farbe) haben mich knappe 400€ gekostet. Dazu kommt ein Kotflügel, ein Schlossträger und eine Frontstoßstange. Selbst wenn es nochmal 500€ sind, liegt der Wiederaufbau bei ca. 1000€. Neulack muss nicht sein, da Farblich alles zusammen passt.
Eigene Arbeitsleistung wird vernachlässigt, denn Nostalgie ist unbezahlbar!
So nun die Milchmädchenrechnung als Hausaufgabe…

Der Wiederaufbau zielt einzig und allein darauf ab, das Auto anschließend in eigener Gewalt zu führen.
So und nun zur eigentlichen Frage:
Wie ist die rechtliche Lage? Was ist richtig? Was ist möglich? Welcher KM Stand MUSS auf dem Tacho erscheinen? Der von der Rohkarosse mit 200tkm? Oder der von dem Spenderfahrzeug mit 150tkm? Oder doch wie aus Vorschlag von Matthias 0km wegen Wiederaufbau 2013?
Aussagen wie „In der Regel wird dann angegeben: 200.000km/Motor 150.000km“ sind logisch und nachvollziehbar, nur befürchte ich lässt dies der digitale Zähler des Tachos nicht zu. Es ist sicher möglich eine Laufschrift in der KM Stand Anzeige hinzubekommen, nur wozu? Oder einfach der Durchschnitt aus Beiden? Spaß bei Seite…

PS: Ach ja ich hatte als Kind Windpocken, vllt hat diese Tatsache irgendeine für mich nicht ersichtliche Relevanz?
PPS: Ich fahre als Erstwagen einen VW Passat 3BG Limousine V6 30V 4Motion mit mittlerweile über 300tkm (gekauft mit 80Tkm) und habe kein Bedarf einen W8 zu fahren, aus für „Kenner“ bekannten gründen…

Sorry, hatte keine Lust den Text zu formatieren…

Moin,

zunächst ja amüsant geschildert. Aber bringt uns in der Sache nicht weiter.

Genug ausgeholt, nun zum Thema Wiederaufbau Golf…
Natürlich ist der Wiederaufbau wirtschaftlich gesehen ein
schwachsinniges Vorhaben, dennoch muss die wirtschaftliche
Betrachtung gemacht werden:
Eigene Arbeitsleistung wird vernachlässigt, denn Nostalgie ist
unbezahlbar!

So weit habe ich das auch verstanden. Ich selbst habe sowas aus den gleichen Gründen auch schon gemacht.

So und nun zur eigentlichen Frage:
Wie ist die rechtliche Lage? Was ist richtig? Was ist möglich?
Welcher KM Stand MUSS auf dem Tacho erscheinen? Der von der
Rohkarosse mit 200tkm? Oder der von dem Spenderfahrzeug mit
150tkm? Oder doch wie aus Vorschlag von Matthias 0km wegen
Wiederaufbau 2013?

0km scheiden völlig aus, denn es ist ja trotz sorgfältigem Wiederaufbau kein Neufahrzeug. Sowohl Karosse als auch Motor haben ja schon ein paar Meilen drauf.

Aussagen wie „In der Regel wird dann angegeben:
200.000km/Motor 150.000km“ sind logisch und nachvollziehbar,
nur befürchte ich lässt dies der digitale Zähler des Tachos
nicht zu. Es ist sicher möglich eine Laufschrift in der KM
Stand Anzeige hinzubekommen, nur wozu? Oder einfach der
Durchschnitt aus Beiden? Spaß bei Seite…

Meine Aussage bezog sich auf einen evtl. späteren Verkauf.
Meines Wissens nach gibt es für Deinen Fall keine rechtliche Regelung.
Ein Auto mit 150TKM auf der Uhr und nagelneuem Austauschmotor bekommt ja auch keinen Tachostand von 0km verpasst.
Rechtlich wird der Tachostand nur interessant wenn das Auto verkauft wird. Denn strenggenommen ist ein Wegstreckenzähler nicht vorgeschrieben (§57 Abs.3 StVZO).
Im Prinzip sagt §22b StVG aus, das am KM-Stand des Fahrzeugs nichts verändert werden darf.
Im Zweifel würde ich so eine Frage aber mal beim TÜV oder beim ADAC stellen. Denn „Dein“ Fall ist ja eher eine Ausnahme.

Gruss Jakob

„Gefahr erkannt - Gefahr gebannt“
Dank meiner umfassenden Rechtschutz mit anwaltlicher Vorberatung Plus (… ist Anwalts Liebling) habe ich die Hotline angerufen und meinen Fall geschildert… Darf mich nun von nem Anwalt zu der Sache kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Und da ich auch noch Plus Mitglied bei den gelben Engeln bin, werde ich morgen auch den Verein damit beschäftigen… Ich will ja nur wissen wie es richtig ist…

Moin,

richtig. Bevor man irgendwann der Gelackmeierte ist…
Aber hier mal wieder eine durchaus spannende Frage zu lesen ist richtig erfrischend.

Gruss und schönes Restwochenende
Jakob

Hallo Lisyi,

Ich will ja nur wissen wie es richtig ist…

wir auch,
lass uns bitte an Deinem Erkenntnisgewinn teilhaben.

Gruss Harald