1.) ich habe ein buch geschrieben und möchte dies herausgeben. was muss ich tun, damit das buch geschützt ist, niemand anders sagen kann, dass er es geschrieben hat? was muss ich tun, dass das buch von einem verlag gedruckt und herausgegeben wird, sodass es auch ein wenig geld einbringt? wie mache ich werbung für das buch?
2.) ein kind hat geschichten geschrieben. wie gehe ich vor, wenn diese geschichten in einer zeitschrift oder zeitung gedruckt werden? die geschichten sollen aber auch geschützt sein!
Hallo Anja,
habe Deine Antwort im Brett Phil. gelesen und wollte wissen, ob Du noch Genaueres über Urheberrecht sagen kannst (abgesehen davon, dass Thomas und Du Recht habt und Marcels Frage naiv/in Phil. deplaziert ist). Gibt es außer der offenbar unzureichenden Börsenverein-Methode tatsächlich keine juristisch stichhaltige Möglichkeit, zu beweisen, dass ein bestimmter Text von einem selbst ist?
lg F.
wollte wissen,
ob Du noch Genaueres über Urheberrecht sagen kannst…
Gibt es außer der offenbar
unzureichenden Börsenverein-Methode tatsächlich keine
juristisch stichhaltige Möglichkeit, zu beweisen, dass ein
bestimmter Text von einem selbst ist?
Bin zwar gelernte Verlagsbuchhändlerin, habe das aber nie praktiziert. Vielleicht könntest Du das unter „Allgemeine Rechtsfragen“ mal posten.
Allerdings finde ich diese „Ängste“ etwas abgehoben. Wenn jemand einen Erstlingsrom schreibt und sich gleich fürchtet, dass da jemand „abkupfert“ oder gar den Text als seinen eigenen ausgibt, ist das schon etwas vermessen (mir fällt grad’ kein Wort ein, das höflicher klingt aber dennoch deutlich ist… *lächel). Es gibt sicher zahlreiche Plagiats-Prozesse, die aber alle mehr oder weniger im Sande verlaufen sind, weil in der Kunst die berühmte künstlerische Freiheit alle Grenzen aufweicht…