Neuautor - buch geschrieben - veröffentlichen - wo

hallo,

zwei sachverhalte:

1.) ich habe ein buch geschrieben und möchte dies herausgeben. was muss ich tun, damit das buch geschützt ist, niemand anders sagen kann, dass er es geschrieben hat? was muss ich tun, dass das buch von einem verlag gedruckt und herausgegeben wird, sodass es auch ein wenig geld einbringt? wie mache ich werbung für das buch?

2.) ein kind hat geschichten geschrieben. wie gehe ich vor, wenn diese geschichten in einer zeitschrift oder zeitung gedruckt werden? die geschichten sollen aber auch geschützt sein!

danke.

gruß

Doppelposting…
siehe meine Antwort unter „Philosophie“(!) - ja, ja, neue RS mit „f“…
Anja

???

Hallo Anja,
habe Deine Antwort im Brett Phil. gelesen und wollte wissen, ob Du noch Genaueres über Urheberrecht sagen kannst (abgesehen davon, dass Thomas und Du Recht habt und Marcels Frage naiv/in Phil. deplaziert ist). Gibt es außer der offenbar unzureichenden Börsenverein-Methode tatsächlich keine juristisch stichhaltige Möglichkeit, zu beweisen, dass ein bestimmter Text von einem selbst ist?
lg F.

Hallo Fredun,

ich geb hier mal kurz zum Guten, was in der Schweiz so gilt. Ich denke aber, dass die grundlegenden Dinge nicht wirklich verschieden sind, seitdem das Urheberrecht aufgewertet wurde.
Grundsätzlich gilt ein Logo, Text oder ein anderartiges geistiges Eigentum auch dann als geschützt, wenn es nicht eingetragen ist. Der kleine Trick, den wir an der Uni benutzen, um Zweifelsfällen aus dem Weg zu gehen, ist unter den Text (wahlweise am Anfang oder am Schluss, beim Namen etc.) unser Copyright zu setzen (also © [Name des Autors oder Schöpfers]). Erstmal hat das schon Abschreckungsfaktor. Der Leser muss also schon ein gewisses Mass an Dreistigkeit besitzen um das rauszulöschen. Findet man allerdings dennoch einmal heraus, dass jemand den Text als seinen ausgibt (auch nichtgekenntzeichnete Ausschnitte und Zitate reichen schon), kann man das Einklagen. Ob das allerdings etwas bringt, wie die Aussichten sind, ist dann ein anderes Kapitel und übersteigt meine Kenntnis nun wirklich. Allerdings habe ich (vielleicht sind wir an der Uni da ein wenig sensibilisierter) festgestellt, dass dies meistens schon reicht. Man simuliert praktisch ein eingetragenes Markenzeichen ™…
Und dennoch gilt, wenn jemand kopieren will, dann tut er das auch, egal ob eingetragen oder nicht, hier läuft alles über Goodwill und good sports.

Gruss

Y.-

wollte wissen,
ob Du noch Genaueres über Urheberrecht sagen kannst…
Gibt es außer der offenbar
unzureichenden Börsenverein-Methode tatsächlich keine
juristisch stichhaltige Möglichkeit, zu beweisen, dass ein
bestimmter Text von einem selbst ist?

Bin zwar gelernte Verlagsbuchhändlerin, habe das aber nie praktiziert. Vielleicht könntest Du das unter „Allgemeine Rechtsfragen“ mal posten.
Allerdings finde ich diese „Ängste“ etwas abgehoben. Wenn jemand einen Erstlingsrom schreibt und sich gleich fürchtet, dass da jemand „abkupfert“ oder gar den Text als seinen eigenen ausgibt, ist das schon etwas vermessen (mir fällt grad’ kein Wort ein, das höflicher klingt aber dennoch deutlich ist… *lächel). Es gibt sicher zahlreiche Plagiats-Prozesse, die aber alle mehr oder weniger im Sande verlaufen sind, weil in der Kunst die berühmte künstlerische Freiheit alle Grenzen aufweicht…

lg F.

LG zurück,
Anja

zweckbestimmtheit nachhaltig nachweisen
tach,

lass dir von http://www.vgwort.de/ helfen.

mfg