Neubau - Adresse ?

Was passiert eigentlich in diesem Fall:

Es wird ein neues Haus am Anfang der Strasse gebaut.

Sämtlich Häuser auf dieser Strasse sind schon mit Nummern versehen.

Das neue Haus steht auf der Seite mit den gerade Nummern, vor der Nummer 2.

Welche Hausnummer erhält das neue Haus ?

0 ? (geht sowas ?)
2 ? (Obwohl die Nummer schon vergeben ist ?)
2a ? (Dann käme das Haus mit der Nummer 2 nach der Nummer 2a… ?)

Wer entscheidet das ?

Kann man eine solche Entscheidung anfechten ?

Danke schon mal !

Im Prinzip wird die Hausnummer eines unbebauten Grunstückes resserviert, d h das nächste Grundstück müsste bereits die Nummer 4 haben. Sollte das nicht der Fall sein, dann wird das unbebaute Grundstück vermutlich die Nummer 2 a bekommen.
Genaue Auskunft gibt dir das „Katasteramt“. In einem Kataster ist die genaue Adresse eines jeden Grundstückes vermerkt.

Grüßle
Bernd Stephanny
http://stephannys.beep.de

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Hallo,

i.d.R. werden die Hausnummern vom zuständigen Bauamt vergeben. Ich denke, dass Sie die Hausnummer 2 bekommen und der Nachbar (ehemals 2) die Nummer 2a!

MfG Sonja

Welche Hausnummer erhält das neue Haus ?

0 ? (geht sowas ?)

Das geht nicht.

2 ? (Obwohl die Nummer schon vergeben ist ?)

Das auch nicht.

2a ? (Dann käme das Haus mit der Nummer 2 nach der Nummer
2a… ?)

Das ginge. Vielleicht gehört das Haus nummernmäßig zur anderen Straße.

Wer entscheidet das ?

Das Katasteramt.

Kann man eine solche Entscheidung anfechten ?

Warum sollte man das tun ?

Danke schön für die Antworten !

Vielleicht sollte ich erklären, dass das Grundstück deshalb nicht „reserviert“ war, da es eigentlich der Questrasse zugehörte. Das Grundstück wurdew geteilt, und nun steht die Flurnummer auf der einen Strasse und die andere eben auf de anderen Strasse.

Anfechten würde ich die Entscheodung dann wollen, wenn als Adresse die der Querstrasse verwendet werden würde, aber da denke ich sollte das Katasteramt (danke auch hierfür) kompetent genug sein.

Was wäre wenn der Nachbar sich sträuben würde seine Adresse abzuändern (2->2a) ? Kann er das ?

Das „neue“ Grundstück wird nie die Nummer 2 bekommen! Ich denke die 2a wirds werden, oder es gehört zur Querstraße.
Ist auf dem neu abgetrennten Grundstück überhaupt ein Bebauungsfenster im B-Plan eingetragen -> wenn ja, hätte das Haus 2 eigendlich die Nummer 4 haben müssen.

Wie gesagt, ich denke du bekommst die Nummer 2a.

werde mal nachschauen, wie dem auch sei, solange nicht der Strassenname der Querstrasse verwendet wird, is mir auch die 2a recht.

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Der würde sich ein Loch in den Bauch freuen, wenn er seine Adresse bei allen bekannten, Geschäftspartnern usw. ändern müsste.

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Schlechte Karten!
hallo!

wenn das gesamtflurstück zur querstraße gehört, dann gehören die geteilten flurstücke jetzt immer noch zur querstraße und du hast ganz schön schlechte karten und somit wohl KEINEN anspruch auf eine hausnummer auf der „eigentlichen“ straße.
alleine die tatsache dass auf der straße die 2 schon belegt ist sollte genügen und dich nachdenklich stimmen.
hättest du von anfang an von der teilung geschrieben, hätte dir glaub ich auch fast keiner die antwort mit 2a und co gegeben.

das grundstück gehört zur querstraße, da gibt es eigentluch kein vertun.

viele grüße
tanja

hmm… Das grundstück wurde real geteilt und hat eine eigene Flurnummer, welche auch nicht an die Querstrasse angrenzt. Im Grundbuch steht:

xxxx/yy A-Str. 26, Gebäude- und Freifläche
xxxx/zz nähe B-Str., Gebäude und Freifläche (mein Grundstück).

Somit verstehe ich warum (rein rechtlich) das Flurstück noch zur Querstrasse gehören soll.

Bei meinen Eltern wars ähnlich wenn auch zugleich um ein vielfaches einfacher. Die haben ebenfalls zusammen mit einigen Nachbarn ein Eckgrundstück gekauft, die Ecken befanden sich jedoch an den jeweiligen Strassenenden, so dass die Grundstücke auf den jeweiligen Strassen einfach die nächste Nummer erhalten haben.

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